Pflegedienst und häusliche Versorgung

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Heutzutage wollen immer mehr Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Die häusliche Versorgung übernehmen dann meist Familienangehörige. Für viele ein harter Job und eine doppelte Belastung. Ein Pflegedienst zur häuslichen Versorgung kann deshalb für Angehörige eine physische und psychische Entlastung sein, damit sie sich zwischendurch eine Auszeit gönnen können.



Wann brauche ich einen Pflegedienst?

Senioren verlieren mit zunehmendem Alter, durch einen Schlaganfall, durch Demenz oder eine Krankheit ihre Selbstständigkeit und müssen von Außenstehenden gepflegt werden. Doch auch ein Unfall kann Menschen schon in jungen Jahren aus dem eigenständigen Leben reißen und zum Pflegefall machen.

Häufig übernehmen Angehörige diese verantwortungsvolle Aufgabe. Ein ambulanter Pflegedienst kann sie im Alltag unterstützen und entlasten. Schon ein täglicher Besuch für wenige Stunden oder ein wöchentlicher Einsatz zur Durchführung der Körperhygiene sind für viele eine echte Erleichterung.



Welche Aufgaben übernimmt ein Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst kommt zur pflegebedürftigen Person nach Hause und übernimmt pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben, die von Angehörigen nicht durchgeführt werden können – sei es aus zeitlichen oder persönlichen Gründen. Denn oft müssen die Pflegepersonen weiterhin einem Beruf nachgehen, sind selbst körperlich nicht in bester Verfassung für anstrengende Aufgaben oder haben Berührungsängste, z.B. bei der Intimpflege.

Leistungen, die dann der Pflegedienst übernimmt, sind beispielsweise

  • die Hilfe im Haushalt (hauswirtschaftliche Leistungen)
  • die Körperpflege
  • die Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Aktivitäten

Zusätzlich bieten viele Pflegedienste folgendes an:

Die Mitarbeiter des Pflegedienstes sind ausgebildete Fachkräfte, die sogenannte Pflegesachleistungen erbringen. Diese Sachleistungen werden je nach Pflegegrad von 2 bis 5 bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse bezahlt.

Häusliche Versorgung nur mit Pflegegrad

Wer die Pflegeleistungen eines Pflegedienstes für die häusliche Versorgung in Anspruch nehmen will, sollte vorher unbedingt einen Pflegegrad beantragen. Denn danach richtet sich die Kostenübernahme der Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 erhält die pflegebedürftige Person Pflegesachleistungen für die Dienste der Fachkräfte. Der Pflegegrad kann gegebenenfalls auch höhergestuft werden. Damit steigt auch der monatliche Maximalbetrag. Ein Mitarbeiter des Pflegedienstes kann bei der Beantragung des Pflegegrades behilflich sein und über weitere Finanzierungsmöglichkeiten beraten.

Häusliche Pflege oder häusliche Krankenpflege – was ist der Unterschied?

Grundsätzlich werden die Leistungen der Pflegedienste in häusliche Pflege und häusliche Krankenpflege, abgekürzt HKP, unterschieden:

Häusliche Pflege: Unter häuslicher Pflege versteht man die Versorgung einer pflegebedürftigen Person im eigenen Haus, in der Wohnung, in der Wohnung eines Familienmitglieds oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Die Pflege in vertrauter Umgebung wird dabei meist von einem Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn durchgeführt und kann durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt werden. Voraussetzung für Zuschüsse von der Pflegeversicherung ist ein Pflegegrad von 2 bis 5.

Häusliche Krankenpflege: Die Hauskrankenpflege hingegen wird über die Krankenversicherung abgerechnet. In dem Fall übernimmt der mobile Pflegedienst Behandlungen von Kranken, die sonst vom Arzt durchführt werden. Die Pflegekraft kann somit den Hausarzt bei der Betreuung des Patienten unterstützen und einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus unnötig machen. Eine häusliche Krankenpflege erfolgt auf Verordnung des Arztes, unabhängig von einem Pflegegrad. Die Leistungen umfassen

  • Grundpflege (z.B. Körperpflege)
  • Behandlungspflege (z.B. Verband wechseln, Blutdruck oder Blutzucker messen)
  • hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. reinigen der Wohnung, einkaufen)

Die Dienste werden in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum beansprucht.

Was gehört alles zur Grundpflege?

Zur Grundpflege gehören die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität der pflegebedürftigen Person. Diese drei Bereiche werden wiederum in einzelne Leistungen unterteilt:

KörperpflegeHierzu zählt u.a. die Hilfe beim Waschen, Baden oder Duschen, die Zahnpflege, die Unterstützung bei der Entleerung von Blase und Darm.
ErnährungIm Bereich der Ernährung geht es um das Zubereiten von Mahlzeiten und die Hilfe bei der Essensaufnahme.
MobilitätDazu gehört z.B. das An- und Ausziehen der Kleidung, die Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, beim Treppensteigen, beim Umsetzen vom Rollstuhl auf einen Stuhl, allgemein die Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung.

Was sind hauswirtschaftliche Leistungen?

Zu den hauswirtschaftlichen Leistungen zählen sämtliche Tätigkeiten im Haushalt, die von der pflegebedürftigen Person oder den Angehörigen nicht übernommen werden können. Vor allem ältere Menschen, die zwar noch recht gut alleine leben, den Haushalt jedoch nicht mehr eigenständig bewältigen können, bekommen durch hauswirtschaftliche Leistungen Unterstützung von einer Pflegekraft, z.B.

  • beim Einkaufen von Lebensmitteln und Besorgen von Medikamenten
  • bei der Zubereitung des Essens
  • beim Reinigen der Wohnung
  • beim Waschen, Aufhängen und Bügeln der Wäsche
  • beim Entsorgen des Mülls
  • beim Beheizen der Wohnräume

Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen?

Zusätzlich zum Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Pflegebedürftigen bei ambulanter Pflege nach §45b SGB XI auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese können beispielsweise für

verwendet werden. Oft wird von dem Betrag jedoch auch ein Alltagsbegleiter bezahlt, der zusätzlich zum Pflegedienst für die Betreuung und Gesellschaft des Pflegebedürftigen sorgt. Der Entlastungsbetrag wird nach Vorlage der Rechnungen der entsprechenden Dienstleister ausbezahlt.

Was macht ein Alltagsbegleiter?

Für Betreuungsleistungen kann ein Alltagsbegleiter engagiert werden. Er erleichtert älteren Menschen die Teilnahme am sozialen Leben, leistet Gesellschaft und begleitet zu Freizeitveranstaltungen. In erster Linie geht es um die Unterhaltung und Aktivierung der pflegebedürftigen Person. Aufgaben eines Alltagsbegleiters können beispielsweise sein

  • aus der Zeitung vorlesen, ein Spiel spielen, basteln, Lieder singen, tanzen oder andere Aktivitäten, die dem Pflegebedürftigen Freude machen
  • Gespräche führen, zuhören
  • die Begleitung zum Seniorentreff, Frisör, Arzt, Supermarkt, Konzert
  • Hilfe bei Behördengängen
  • Hauswirtschaftliche Hilfe und Hilfe bei der Gartenarbeit

Seit der Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad im Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad Anspruch auf einen Alltagsbegleiter. Alltagsbegleiter können über den Pflegedienst gestellt werden, aber auch von sozialen Einrichtungen wie die Nachbarschaftshilfe oder Wohlfahrtsverbände.

Was ist die Tages- und Nachtpflege?

Durch die Versorgung des Pflegebedürftigen mithilfe einer Tages- oder Nachtpflege können pflegende Angehörige enorm entlastet werden. Bei der Tagespflege übernimmt eine Pflegekraft die Betreuung den ganzen Tag, sodass die Pflegeperson sich anderen Dingen widmen und eine Auszeit nehmen kann. Die Tagespflege kann auch über mehrere Tage erfolgen, beispielsweise wenn der pflegende Angehörige in Urlaub fährt oder selbst krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, die Pflege durchzuführen.

Die Nachtpflege wird überwiegend von Menschen mit Demenz in Anspruch genommen bzw. bei einer anderen Krankheit, die auch nachts eine intensive Betreuung notwendig macht. Durch die Pflegekraft kommen die pflegenden Angehörigen zur Ruhe und können schlafen.

Intensivbetreuung zu Hause – geht das?

Es gibt ambulante Pflegedienste, die eine Intensivpflege im häuslichen Umfeld ermöglichen. Dadurch kann ein längerer Krankenhausaufenthalt vermieden oder die Nachsorge zu Hause gewährleistet werden. Bei einer hohen Pflegebedürftigkeit sind Pflegepersonen aus der Familie oft überfordert und können sich einem Pflegedienst anvertrauen.

Für die Palliativpflege sollten sich Angehörige ebenfalls an einen eigens dafür ausgebildeten Dienst wenden. Denn die Betreuung in den letzten Monaten oder Wochen kann psychisch eine starke Belastung sein, die von einer geschulten Fachkraft unterstützt wird.

Was kostet die private Pflege zu Hause?

Die Errechnung der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst ist nicht ganz einfach. Deshalb sollten Sie sich von einem Mitarbeiter ausführlich über die Kosten und deren Finanzierung beraten lassen. Denn neben Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag gibt es noch weitere Möglichkeiten, Geld von der Pflegekasse für Leistungen und Hilfsmittel zu beziehen. Auch eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist unter gewissen Voraussetzungen eine Option, um einen großen Teil der Pflegekosten durch die Pflegekasse abzudecken und den Eigenanteil zu reduzieren.

Im Leistungskatalog werden die einzelnen Leistungen der ambulanten Pflegedienste durch ein Punktesystem bewertet. Die Preise dafür variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland, ebenfalls gibt es keine einheitlichen Preisvorgaben für die Pflegedienste. Umso wichtiger ist ein vertrauensvolles Verhältnis zu dem Pflegedienst, der die anfallenden Kosten transparent und nachvollziehbar offenlegt.

Wer übernimmt die Kosten für den Pflegedienst?

Die Kosten für die Pflegesachleistungen werden zu einem Teil von der Pflegekasse übernommen. Je nach Pflegegrad steht pflegebedürftigen Personen monatlich ein gewisser Betrag zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegekasse und Pflegedienst. Gehen die anfallenden Kosten über den maximalen Zuschuss hinaus, müssen Pflegebedürftige selbst dafür aufkommen.

Wie finde ich den richtigen Pflegedienst?

Manchmal besteht plötzlich der Bedarf nach einem ambulanten Pflegedienst, manchmal bleibt genug Zeit, um sich ausführlich über die verschiedenen Anbieter zu informieren. Das Internet, die Pflegekasse oder Bekannte sind eine gute Anlaufstelle für Empfehlungen im näheren Umkreis. Bei der Wahl gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Welche Anforderungen, Bedürfnisse und Wünsche habe ich?
  • Welche zusätzlichen Qualifikationen sollte der Pflegedienst mitbringen?
  • Erfolgt eine ausführliche Beratung?
  • Wurden die Kosten transparent aufgelistet und die Erstattungsmöglichkeiten erklärt?
  • Macht das Pflegepersonal einen sympathischen Eindruck?

Eine Checkliste hilft beim Vergleich der Anbieter. Um die Zuschüsse der Pflegekasse zu erhalten, kommen nur Anbieter infrage, die einen Versorgungsvertrag mit der Pflegeversicherung abgeschlossen haben. Durch die Zusammenarbeit werden Transparenz und Qualität der Leistungen gesichert.

Kann ich die häusliche Versorgung pausieren?

Kommen Pflegebedürftige ins Krankenhaus oder werden vorübergehend in einem Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung untergebracht, kann die ambulante Pflege für den betreffenden Zeitraum ausgesetzt werden. Der abgeschlossene Pflegevertrag ruht dann. Die Pflegeleistungen werden anschließend wieder wie vereinbart aufgenommen bzw. bei einer Veränderung der Lebenslage entsprechend angepasst.

Fazit – Häusliche Versorgung im Überblick

Wenn Angehörige ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder betreuen, können sie durch die hohe Belastung schnell an ihre Grenzen stoßen. Unterstützung bietet ein ambulanter Pflegedienst, der die Pflegeperson entlasten kann und die nötigen Pflegeleistungen erbringt. Dazu gehören die Grundpflege inklusive Körperpflege, die hauswirtschaftliche Versorgung mit Kochen, Waschen, Reinigen der Wohnung, aber auch zusätzliche Betreuungsleistungen, die dem Pflegebedürftigen ein soziales Leben ermöglichen. Hierfür bieten Pflegedienste und andere wohltätige Einrichtungen sogenannte Alltagsbegleiter an.

Je nach Qualifikation der Pflegekräfte ist eine Intensivpflege oder Palliativpflege im eigenen Zuhause möglich. Die Kosten für die häusliche Versorgung durch einen Pflegedienst übernimmt zu einem gewissen Anteil die Pflegekasse. Je nach Pflegegrad steht monatlich ein festgelegter Betrag für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Zusätzlich kann bei der häuslichen Pflege durch einen Angehörigen Pflegegeld beantragt werden. Auch der Entlastungsbetrag dient zur Unterstützung der Pflegeperson.