Pflege-Fachartikel
Ein Urteil des Amtsgericht Bremen-Bremerhaven hat jetzt entschieden, dass Angestellte schon frühzeitig eine Erklärung erwarten können, ob sie bei Ihrer Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit arbeiten dürfen. Dies dürfte auch für Fachkräfte in der Pflege interessant sein.
In einem aktuellen Urteil wurde nun die Besteuerung für die private Nutzung von Dienstwagen behandelt. Für Sie als Leiter eines ambulanten Pflegedienstes ist diese Regelung eine wichtige Information. Lesen Sie hier mehr.
Sie als Arbeitgeber in der Pflege müssen hin und wieder eine Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Doch eine Abmahnung, die das Fehlverhalten Ihres Angestellten nicht genau beschreibt, kann unzulässig sein. Lesen Sie hier mehr über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts.
Wenn Überstunden anfallen fragen sich viele Fachkräfte in der Pflege, ob sie diese auch ausbezahlt bekommen. Doch können eigentlich alle Pflegekräfte Überstunden abgelten? Machen Sie den Selbsttest um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf Auszahung Ihrer Überstunden haben.
Ein aktuelles Urteil widerlegt die Ansicht, dass Kritik am Chef ein Grund zur Kündigung sein kann. Lesen Sie hier die Hintergründe zum Kündigungsgrund und was die Richter dazu sagten.
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