Hygiene: Arbeitskleidung dient der Infektionsprävention

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Allen Pflegekräften ist bekannt, wie wichtig die Händehygiene bei der Infektionsprävention ist. Sie ist effektiv, um Keime einzudämmen, und leicht zu praktizieren. Aber bei der Händehygiene hört die Infektionsprävention nicht auf. Genauso wichtig ist die Arbeitskleidung Ihrer Pflegekräfte. Allerdings wird die Kleidung im Gegensatz zu den Händen oft auf „die leichte Schulter“ genommen. Hinzu kommt: Es gibt nicht viele Richtlinien und Empfehlungen zum Thema „Arbeitskleidung“. Hier finden Sie daher eine Checkliste mit Mindestanforderungen, die die (private) Arbeitskleidung Ihrer Mitarbeiter erfüllen sollte.
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Arbeitskleidung sind nicht nur Kittel oder Kasack und Hose (= Dienstkleidung). Arbeitskleidung ist jede Kleidung, die bei der Arbeit getragen wird. Das kann im Pflegeheim auch Privatkleidung, z. B. Jeans, Pullover und T-Shirt, sein. Ob nun Dienst- oder Privatkleidung getragen wird, ist in Pflegeeinrichtungen sehr unterschiedlich geregelt.
Hinweis: Bitte verwechseln Sie Arbeitskleidung nicht mit Schutzkleidung. Schutzkleidung wird ergänzend zur Dienst- oder Arbeitskleidung getragen, wenn eine potenzielle Infektionsgefahr, z. B. MRSA, Norovirus, besteht. Sie wird für eine bestimmte Pflegehandlung angelegt und danach entsorgt. Typische Schutzkleidung sind Gummihandschuhe, Schürze, Kopfhaube, Brillen und Mundschutz.
Es gibt kaum Richtlinien und Empfehlungen
Es gibt nicht viele Richtlinien und Empfehlungen zum Thema „Arbeitskleidung“. Im Grunde gibt es 4 Sichtweisen, die teilweise auch die Arbeitskleidung betreffen:
- des Arbeitsschutzes bei den Berufsgenossenschaften,
- des Unfallschutzes bei den Unfallversicherungsträgern,
- des Gesetzgebers in indirekten Regelungen innerhalb des Arbeitsschutzgesetzes, der Biostoff- und der Gefahrstoffverordnung,
- des Infektionsschutzes als konkrete Empfehlungen desRobert Koch-Instituts auf www.rki.de
Darüber hinaus haben Experten der Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege / Rehabilitation“ der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e. V. (DGKH) ein sogenanntes „Kleiderpapier“ veröffentlicht, das Praktikern aus Krankenhaus- und Pflegeeinrichtungen als Arbeits- und Umsetzungshilfe dienen soll.
Dieses Arbeitspapier bündelt übersichtlich alle Empfehlungen und Vorgaben des Bereichs „Arbeitskleidung“. Es besteht aus 3 übersichtlichen Tabellen:
- Welche Mindestanforderungen an Dienstkleidung gestellt werden.
- Warum und welche Dienst- bzw. Arbeitskleidung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen erforderlich ist.
- Wann und wo Schutzkleidung zur Anwendung kommen muss.
Durch die übersichtliche Darstellung können Sie Ihren Mitarbeitern sehr gut und effektiv vermitteln, warum es wichtig ist, in unterschiedlichen Situationen auch unterschiedliche hygienische Vorkehrungen zu treffen.
Hinweis: Sie können auf der Internetseite der DGKH (www.dgkh.de) unter dem Punkt „Empfehlungen“ die Übersicht „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“ kostenlos herunterladen. Diese Empfehlungen enthalten auch Hinweise für Pflegeeinrichtungen.
Oft fehlt die notwendige Einsicht
Pflegekräfte in Pflegeheimen argumentieren oft damit, dass die Einrichtung Wohnung und nicht Krankenhaus ist, weshalb die Infektionsprävention oft als übertrieben angesehen wird. Es lässt sich aber nicht von der Hand weisen, dass Pflegekräfte mit zum Teil hochinfektiösen Stoffen in Kontakt kommen. Die Händedesinfektion allein reicht dann nicht aus. Arbeitskleidung kann genauso Keime an sich tragen wie die Kleidung oder Bettwäsche des infizierten Bewohners. Ihre Mitarbeiter sollten deshalb zumindest die in der Checkliste aufgeführten Mindestanforderungen zur (privaten) Arbeitskleidung erfüllen.
Fazit: Wird im Bereich der Arbeitskleidung nicht sorgfältig auf Infektionsschutz geachtet, kann es auch durch die (private) Arbeitskleidung zu direkter oder indirekter Übertragung von pathogenen (krankheitserregenden) Mikroorganismen auf nicht kontaminierte Flächen kommen (Kreuzkontaminationen). Treffen Sie deshalb verbindliche Regelungen, wie mit privater Arbeits-, Dienst- und Schutzkleidung umzugehen ist.
Checkliste:
Diese Mindestanforderungen sollte die (private) Arbeitskleidung Ihrer Mitarbeiter erfüllen
Die (private) Arbeitskleidung besteht aus Baumwolle oder einem Baumwollmischgewebe, das bei mindestens 60 °C und / oder mit einem desinfizierenden Waschmittel gewaschen wird. | 
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In der Regel wird die Arbeitskleidung alle 2 Tage oder häufiger gewechselt. | 
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Im Dienst getragene Privatkleidung wird ausschließlich im Dienst getragen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden. | 
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Die (private) Arbeitskleidung wird nur in Arbeitsbereichen mit geringen hygienischen Anforderungen getragen. | 
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Besteht eine Gefahr der Kontamination, wird über der normalen (privaten) Arbeitskleidung Schutzkleidung getragen. | 
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Die Schuhe müssen geschlossen sein, mindestens jedoch eine geschlossene Ferse / einen Fersenriemen haben. | 
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Die Schuhe müssen eine rutschhemmende Sohle haben. | 
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Arbeitsschuhe, also die Schuhe, die während der Dienstzeit getragen werden,müssen aus einem desinfizierbaren Material wie z. B. Kunststoff sein. | 
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Die Arbeitsschuhe werden 1-mal wöchentlich gereinigt und wischdesinfiziert. | 
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Die Arbeitskleidung wird erst in der Einrichtung angelegt und nicht schon zu Hause. | 
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Arbeits- und Straßenkleidung werden getrennt gelagert, z. B. in einem Doppelspind. | 
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Der PPM-Fernkurs "Hygienebeauftragter in der Altenpflege" informiert Sie noch umfassender zum Thema Arbeitskleidung in der Pflege.
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