Behandlungspflege: Fachkundige Versorgung für Senioren – Ein Leitfaden für Pflegefachkräfte und Angehörige

Inhaltsverzeichnis

Die Behandlungspflege bei Senioren ist ein äußerst wichtiges Thema in der Pflegebranche. Mit steigendem Alter benötigen viele ältere Menschen zusätzliche medizinische Unterstützung, um ihre Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Die Behandlungspflege umfasst dabei eine Vielzahl von medizinischen Maßnahmen, die von speziell geschulten Pflegefachkräften und Mitarbeitenden durchgeführt werden.

Angesichts der zunehmenden Lebenserwartung und dem Wunsch vieler Senioren, trotz gesundheitlicher Herausforderungen ein eigenständiges Leben in ihren eigenen vier Wänden zu führen, gewinnt die Behandlungspflege eine immer größere Bedeutung. Daher ist es für Fachkräfte in der Pflegebranche von herausragender Relevanz, sich mit diesem Thema intensiv auseinanderzusetzen und ihre Kompetenzen in der Behandlungspflege stets zu erweitern.

Definition von Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst in der Pflegebranche medizinische Maßnahmen und spezifische ärztliche Verordnungen, die von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden, um die Gesundheit, die Genesung oder die Stabilisierung des Gesundheitszustands von Pflegekunden zu unterstützen. Sie dient dem Ziel, Krankheiten zu behandeln, Symptome zu lindern oder gesundheitliche Komplikationen zu verhindern. Die Behandlungspflege ist somit ein integraler Bestandteil der ganzheitlichen Pflege von Senioren und anderen Pflegebedürftigen.

Was fällt unter den Begriff der Behandlungspflege?

Unter den Begriff der Behandlungspflege fallen diverse medizinische Maßnahmen und ärztlich verordnete Handlungen, die von professionell ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise die Wundversorgung, Injektionen und Infusionen, Medikamentenverabreichung, Katheterwechsel, Blutdruckmessungen, sowie die Überwachung von Vitalfunktionen und Symptomen. Auch die Versorgung von Stomas und die Durchführung von speziellen Verbänden oder Kompressionsstrümpfen zählen zur Behandlungspflege.

Wie unterscheidet sich Behandlungspflege von Grundpflege?

Die Behandlungspflege unterscheidet sich von der Grundpflege in ihrem Ziel und Umfang. Während die Behandlungspflege vorrangig auf die medizinische Versorgung und die spezifischen ärztlichen Anordnungen ausgerichtet ist, widmet sich die Grundpflege den alltäglichen lebenspraktischen Bedürfnissen der Pflegekunden. Die Grundpflege umfasst Aktivitäten wie Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Ausscheidung und das Anziehen. Beide Bereiche ergänzen sich und sind essentiell, um eine umfassende Versorgung und Betreuung der Pflegekunden zu gewährleisten.

Gibt es Behandlungspflege nur im ambulanten Bereich oder auch im stationären?

Ja, Behandlungspflege ist sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich der Pflege vorhanden. Im ambulanten Bereich erfolgt die Behandlungspflege bei den Pflegekunden zu Hause durch ambulante Pflegedienste oder Pflegekräfte. Im stationären Bereich, beispielsweise in Pflegeheimen oder Krankenhäusern, wird die Behandlungspflege ebenfalls von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt, um die medizinische Versorgung der Bewohner oder Patienten sicherzustellen.

Die Behandlungspflege ist somit in verschiedenen Pflegebereichen präsent und spielt eine wichtige Rolle in:

  • 24-Stunden Betreuung, wo eine umfassende Pflege und Betreuung rund um die Uhr gewährleistet wird.
  • Betreutem Wohnen, wo Behandlungspflege unterstützend angeboten werden kann, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner zu fördern.
  • Intensivpflege, da hier oft komplexe medizinische Maßnahmen und Überwachung erforderlich sind.
  • Langzeitpflege, die eine umfassende Versorgung und Betreuung älterer Menschen über einen längeren Zeitraum sicherstellt.

Welche Leistungen gehören zur Behandlungspflege?

LeistungBeschreibung
Verabreichen von MedikamentenDie Verabreichung von oralen, subkutanen oder topischen Medikamenten entsprechend ärztlicher Verordnungen.
Injektionen und InfusionenDas Setzen von Injektionen (z. B. subkutan oder intramuskulär) sowie das Anlegen und Verabreichen von Infusionen, um Medikamente direkt in den Körper zu geben.
WundversorgungDie Versorgung und Behandlung von Wunden, um eine ordnungsgemäße Heilung zu fördern und Infektionen zu vermeiden.
Versorgung von StomasDie Pflege und Versorgung von Stomas (künstliche Darmausgänge oder Harnableitungen), um Hautirritationen und Komplikationen zu verhindern.
KatheterwechselDer Wechsel von Blasenkathetern, um die Harnableitung sicherzustellen und das Risiko von Infektionen zu minimieren.
Überwachung von VitalfunktionenDie regelmäßige Überwachung von Vitalfunktionen wie Blutdruck, Puls, Atmung und Temperatur, um den Gesundheitszustand des Pflegekunden zu kontrollieren.
Anlegen von KompressionsstrümpfenDas korrekte Anlegen von Kompressionsstrümpfen, um die Durchblutung der Beine zu unterstützen und Schwellungen zu reduzieren.
Überwachung von MedikamenteneinnahmenDie Kontrolle und Überwachung der korrekten Einnahme von Medikamenten durch den Pflegekunden.
Sondenernährung und Medikamentengabe über PEGDie Verabreichung von Nahrung und Medikamenten über eine perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG), um die Ernährung des Pflegekunden sicherzustellen.

Welche Leistungsgruppen gibt es bei der Behandlungspflege?

Leistungsgruppe 1 (LG 1) und Leistungsgruppe 2 (LG 2) sind Abkürzungen, die in der Pflege für die Einteilung von medizinischen Maßnahmen und Tätigkeiten verwendet werden. Diese Einteilung ist in Deutschland in der Pflegeversicherung üblich, um die Vergütung der erbrachten Leistungen zu regeln.

LeistungsgruppeBeschreibung
Leistungsgruppe 1In LG 1 sind einfache medizinische Tätigkeiten enthalten, die von Pflegefachkräften durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, die nicht parenteral (also nicht in Form von Injektionen oder Infusionen) verabreicht werden, oder das Anlegen von einfachen Verbänden. LG 1 umfasst also grundlegende pflegerische Aufgaben, die für die Versorgung von Pflegekunden wichtig sind.
Leistungsgruppe 2In LG 2 sind komplexere medizinische Maßnahmen enthalten, die eine zusätzliche Qualifikation und spezielle Fachkenntnisse erfordern. Dazu gehören beispielsweise das Setzen von Injektionen und Infusionen, die Wundversorgung bei komplizierten Wunden, die Katheterwechsel, die Überwachung von Vitalfunktionen und andere anspruchsvollere pflegerische Aufgaben. Diese Maßnahmen erfordern eine vertiefte Ausbildung und spezielle Fertigkeiten, die von Pflegefachkräften beherrscht werden müssen.

Die Einteilung in die Leistungsgruppen dient dazu, die Vergütung der erbrachten Leistungen festzulegen. Je nachdem, welche Maßnahmen im Rahmen der Behandlungspflege durchgeführt werden, werden diese den entsprechenden Leistungsgruppen zugeordnet.

Welche Berufsgruppen dürfen Behandlungspflege durchführen?

  1. Pflegefachkräfte: Dazu gehören Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Kinderkrankenpfleger und Heilerziehungspfleger. Pflegefachkräfte haben eine umfassende Ausbildung in der Pflege und sind in der Regel befugt, die gesamte Bandbreite der Behandlungspflege durchzuführen, einschließlich Maßnahmen aus LG 1 und LG 2.
  2. Pflegehelfer mit Zusatzqualifikation: In einigen Ländern und Regionen gibt es Pflegehelfer, die eine spezielle Zusatzqualifikation für bestimmte Behandlungspflege-Maßnahmen erworben haben. Sie dürfen dann bestimmte Tätigkeiten ausführen, die normalerweise den Pflegefachkräften vorbehalten sind.
  3. Medizinische Fachangestellte (MFA) und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer: In manchen Fällen sind auch medizinische Fachangestellte oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer dazu befugt, bestimmte Behandlungspflege-Maßnahmen unter Anleitung von Pflegefachkräften durchzuführen.

Zuständigkeiten und Befugnisse in der Behandlungspflege können je nach Land und rechtlichen Bestimmungen variieren. In der Regel werden bestimmte Berufsgruppen in der Pflege ausgebildet und autorisiert, Behandlungspflege durchzuführen.

Wie beantrage ich Behandlungspflege? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Zur Ermittlung des Pflegebedarfs wird zunächst geprüft, ob der Pflegebedürftige tatsächlich Behandlungspflege benötigt. Diese Feststellung erfolgt durch eine ärztliche Verordnung oder durch den behandelnden Arzt. Eine ärztliche Bescheinigung über den konkreten Bedarf an Behandlungspflege ist erforderlich.

Schritt 2: Um den Antrag auf Behandlungspflege zu stellen, ist es notwendig, Kontakt mit der zuständigen Pflegeversicherung aufzunehmen. In der Regel kann dies über die Krankenkasse des Pflegebedürftigen erfolgen. Dabei sollte erfragt werden, welche Unterlagen und Anträge benötigt werden, um Behandlungspflege zu beantragen.

Schritt 3: Der Antrag auf Behandlungspflege wird bei der Pflegeversicherung eingereicht. Dafür steht üblicherweise ein spezieller Antragsvordruck zur Verfügung. Sorgfältig auszufüllen sind der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen, wie die ärztliche Verordnung und gegebenenfalls weitere medizinische Dokumente.

Schritt 4: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird damit beauftragt, den Pflegebedarf des Antragstellers zu prüfen. Ein Gutachter des MDK wird den Pflegebedürftigen besuchen, um den Pflegebedarf einzuschätzen. Dabei wird auch festgestellt, ob Behandlungspflege notwendig ist und in welchem Umfang.

Schritt 5: Die Pflegeversicherung trifft nach der Begutachtung durch den MDK eine Entscheidung über die Bewilligung der Behandlungspflege. Wenn die Behandlungspflege bewilligt wird, erfolgt die Festlegung des Umfangs der Leistungen.

Schritt 6: Nach der Bewilligung kann mit der Durchführung der Behandlungspflege begonnen werden. Die entsprechenden medizinischen Maßnahmen werden von Pflegefachkräften oder qualifizierten Pflegekräften gemäß ärztlicher Anordnung durchgeführt.

Das Beantragen von Behandlungspflege kann je nach Land und Gesundheitssystem variieren. In Deutschland beispielsweise wird die Behandlungspflege über die Pflegeversicherung abgedeckt.

Für wen ist Behandlungspflege gedacht?

Typischerweise sind folgende Personengruppen potenzielle Empfänger von Behandlungspflege:

  • Senioren mit chronischen Erkrankungen: Ältere Menschen mit chronischen Gesundheitsproblemen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen oder Wundheilungsstörungen können von Behandlungspflege profitieren, um ihre Gesundheit zu managen und mögliche Komplikationen zu verhindern.
  • Personen nach Operationen: Nach Operationen können Patienten komplexe Wundversorgung und medizinische Maßnahmen benötigen, die durch die Behandlungspflege gewährleistet werden.
  • Patienten mit Stomas oder Kathetern: Menschen, die einen Blasen- oder Darmausgang (Stoma) haben oder einen Blasenkatheter benötigen, benötigen spezielle Pflege und Versorgung, die Teil der Behandlungspflege sein kann.
  • Patienten mit schweren Erkrankungen: Personen, die an schweren Erkrankungen wie Krebs, Multipler Sklerose, ALS oder anderen chronischen oder fortschreitenden Krankheiten leiden, benötigen oft komplexe medizinische Versorgung, die durch die Behandlungspflege unterstützt wird.
  • Menschen mit komplexen Pflegebedürfnissen: Menschen mit Behinderungen oder besonderen Pflegebedürfnissen, die eine gezielte medizinische Versorgung benötigen, können von Behandlungspflege profitieren.

Wie lange dauert die Behandlungspflege?

Die Dauer der Behandlungspflege hängt von den individuellen Bedürfnissen und der Gesundheitssituation des Einzelnen ab. Es kann sich um kurzfristige Pflege nach einer Operation handeln oder um langfristige Pflege für Menschen mit chronischen Erkrankungen. In einigen Fällen kann die Behandlungspflege vorübergehend sein, bis sich der Gesundheitszustand des Patienten verbessert, während in anderen Fällen eine dauerhafte und kontinuierliche Behandlungspflege erforderlich ist, um die Gesundheit und das Wohlbefinden des Pflegekunden langfristig zu gewährleisten. Die genaue Dauer der Behandlungspflege wird in der Regel von den behandelnden Ärzten und Pflegefachkräften festgelegt und kann je nach Verlauf der Gesundheitssituation angepasst werden.

Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei der Behandlungspflege?

Im Kontext der Behandlungspflege hat der MDK folgende Aufgaben:

  1. Begutachtung des Pflegebedarfs: Wenn ein Pflegebedürftiger Behandlungspflege beantragt, kommt der MDK ins Spiel. Ein Gutachter des MDK wird den Pflegebedürftigen besuchen und den tatsächlichen Pflegebedarf ermitteln. Dabei werden die individuellen gesundheitlichen Herausforderungen, die medizinischen Notwendigkeiten und die Pflegemaßnahmen bewertet.
  2. Feststellung der Pflegeeinstufung: Basierend auf der Begutachtung legt der MDK die Pflegeeinstufung fest. Das bedeutet, dass der MDK entscheidet, in welche Pflegestufe oder Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft wird und welche Leistungen er von der Pflegeversicherung erhalten kann. Die Pflegeeinstufung bestimmt den Umfang und die Art der Leistungen, die der Pflegebedürftige erhalten kann, einschließlich der Behandlungspflege.
  3. Prüfung der Qualität der Pflege: Der MDK überprüft auch die Qualität der Pflege, die vom Pflegedienst oder von der Pflegeeinrichtung erbracht wird. Hierbei geht es darum sicherzustellen, dass die Behandlungspflege gemäß den fachlichen Standards und medizinischen Anforderungen durchgeführt wird.
  4. Beratung und Unterstützung: Der MDK bietet auch Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an. Sie können sich beim MDK informieren und Rat einholen, wenn es Fragen rund um die Behandlungspflege gibt.