Das sollten Sie als Fachkraft in der Pflege beachten | Umsetzung |
Informieren Sie Ihren Kunden und dessen Angehörige über den Besuch des MDK. | Sobald der Begutachtungstermin bekannt ist, sollten Sie, wenn möglich, Ihren Kunden mit Demenz und gegebenenfalls seine Angehörigen auf den Termin vorbereiten. Besprechen Sie hierbei, wenn dies noch möglich ist, mit Ihrem Kunden, wie ein Begutachtungsbesuch abläuft, welche Fragen gestellt werden usw. Unterlassen Sie es aber, Ihren Kunden zu manipulieren. Das merkt der MDK Gutachter sehr schnell und außerdem kann das bei Ihrem Kunden zu Irritationen führen. Weisen Sie ihn aber darauf hin, dass er beim Besuch des Gutachters die Situation nicht beschönigen soll, da der Gutachter sonst den Pflegebedarf nicht richtig einschätzen kann und er unter Umständen keine seinen Bedürfnissen entsprechenden Leistungen erstattet bekommt. |
Informieren Sie bei Bedarf den Betreuer. | Falls vorhanden, sollten Sie auch den Betreuer über den bevorstehenden Einstufungsbesuch informieren |
Kontrollieren Sie, bevor es der MDK tut. | Prüfen Sie Ihre Pflegedokumentation genau: Sind alle Fähigkeiten des Kunden dokumentiert? Ist die Pflegeplanung aktuell? Ist die Pflegeplanung auf die Fähigkeiten Ihres Kunden abgestimmt? Werden die an der Pflege Beteiligten richtig in die Pflege einbezogen? Stimmen die Planungsangaben mit dem Leistungsnachweis überein? Werden die geplanten Maßnahmen auch wirklich durchgeführt?
Hinweis: Anhand Ihrer Dokumentationsmappe muss der Gutachter des MDK sofort erkennen können, wann und wobei der Kunde Hilfe benötigt. |
Machen Sie sich vorab Notizen. | Der Begutachtungstermin ist trotz Routine mit Anspannung verbunden. Machen Sie sich vor dem Besuch Notizen, wie das Verhalten des Kunden mit Demenz Ihre Leistungen beeinflusst, z. B. regelmäßiges Verlassen des Bades während der Pflege und Zurückführen. So stellen Sie als Fachkraft in der Pflege sicher, dass Sie nichts vergessen, was sich im Nachhinein als wichtig herausstellt. |
Die Bezugspflegekraft sollte während des Begutachtungstermins anwesend sein. | Wenn es geht, sollte die Bezugspflegekraft des Kunden mit Demenz während des Begutachtungstermins auch anwesend sein, damit sie Fragen präzise beantworten kann oder weitere Auskünfte geben kann. Übertreibungen oder zu intensive Darstellungen sollten jedoch vermieden werden. |
Halten Sie notwendige Unterlagen bereit. | Medizinische Befunde sind zwar nicht ausschlaggebend für die Pflegestufe, können dem Gutachter des MDK aber Anhaltspunkte liefern und im Zweifelsfall als Begründung für aufwändigere pflegerische Maßnahmen dienen. Auch Unterlagen über Hilfsmittel, Krankengymnastik und Ergotherapie sollten beigelegt werden. Zudem sollten Sie dem Gutachter des MDK Ihre Pflegedokumentation zeigen, anhand deren er den Pflegebedarf erkennen kann. |
Weisen Sie auf die Neigung zur Bagatellisierung hin | Bagatellisiert der Demenzkranke den Hilfebedarf, reden Sie als Fachkraft in der Pflege mit dem Gutachter des MDK – in Abwesenheit Ihres Kunden – offen über dieses konkrete Problem. |
Sagen Sie, wenn der Alltag anders aussieht. | Nicht an jedem Tag ist der Demenzkranke gleichermaßen in Form. Wenn der Gutachter am Tag seines Besuches einen Eindruck vom Patienten mit Demenz gewonnen hat, der nicht dem normalen Alltag entspricht, teilen Sie ihm dies anhand konkreter Beispiele mit, z. B.: „Der Kunde versteht heute zwar die Anweisung und setzt sie um, in der Regel vergisst er Gesagtes aber sofort wieder. |
Dokumentieren Sie Besonderheiten während des Begutachtungstermins. | Während der Prüfung fallen der Bezugspflegekraft eventuell Besonderheiten bei Ihrem Kunden auf, die sie als Fachkraft in der Pflege vorher nicht in der Pflegedokumentation vermerkt und bei der Pflege nicht berücksichtigt hat. Die Bezugspflegekraft sollte sich diese Besonderheiten in der Dokumentationsmappe notieren und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einleiten (weitere Pflegemaßnahmen, Inkontinenzversorgung, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung usw.). |