Informieren Sie Ihre Pflegekunden über die Hilfsmöglichkeiten der Härtefonds

Härtefonds, Pflegekunden , finanzielle Not

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Eine Krebserkrankung trifft die Patienten und ihre Familien so gut wie immer plötzlich und unvorbereitet. Und schnell kann sich neben der gesundheitlichen auch eine finanzielle Bedrohung für alle Betroffenen entwickeln. Denn in der Regel sind ja nicht nur die gesetzlichen Zuzahlungen bei der Krankenkasse zu leisten. Auch zusätzliche Aufwendungen für Ernährung, Kleidung usw. schlagen für die Familien heftig zu Buche. In solch einem Fall ist es gut, wenn Sie Ihren Pflegekunden Adressen nennen können, die ihnen bei Bedarf finanziell unter die Arme greifen.

Zusätzliche Informationen zum Thema Härtefonds und finanzielle Not finden Sie in Palliativpflege heute.

Der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe

Der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe leistet allen Krebserkrankten und deren Familien Hilfe, wenn sie durch die Erkrankung unverschuldet in finanzielle Not geraten sind. Um finanzielle Zuwendungen aus dem Härtefonds zu erhalten, müssen bei der Deutschen Krebshilfe lediglich ein Antragsformular und eine Selbstauskunft ausgefüllt und eingereicht werden. Die Leistung in Höhe von 300 bis 750 € wird einmalig geleistet, wenn das verfügbare Einkommen der Betroffenen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Da sich der Härtefonds ausschließlich aus Spenden finanziert, wird vor der Vergabe der Gelder das Einkommen der Familie überprüft. So soll sichergestellt werden, dass nur Familien Unterstützung erhalten, die von anderen Stellen (z. B. Krankenkasse, Sozialamt, Rentenversicherung) keine zusätzliche Hilfe mehr erwarten können.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.krebshilfe.de/haertefonds.html

Der Sozialfonds der Deutschen Kinderkrebsstiftung

Eltern, die durch die Krebserkrankung eines ihrer Kinder in finanzielle Not geraten sind, können beim Sozialfonds der Deutschen Kinderkrebsstiftung Unterstützung beantragen. Jährlich erhalten etwa 500 Familien Hilfeleistungen aus diesem Fonds. Die Bewilligung ist abhängig vom jeweiligen Familieneinkommen. Gezahlt wird ein finanzieller Zuschuss innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Erst- oder (Rezidiv-)Diagnose. Daher ist bei der Antragstellung darauf zu achten, dass die genaue Diagnose und das Datum der Diagnosestellung genannt werden. Der behandelnde Arzt muss dies lediglich durch seine Unterschrift bestätigen. Damit ist die Einholung von amtlichen Gesundheitszeugnissen überflüssig und die Hilfe kann innerhalb von 4 bis 6 Wochen genehmigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.kinderkrebsstiftung.de

Härtefonds der Berliner Krebsgesellschaft e. V.

Krebserkrankte Menschen und deren Familien, die ihren Wohnort im Raum Berlin haben, können bei der Berliner Krebsgesellschaft e. V. Hilfe beantragen. Bei Bewilligung wird eine einmalige finanzielle Zuwendung gezahlt. Ihre Pflegekunden können die Unterstützung über die Beratungsstellen der Bezirksämter oder die Sozialdienste des behandelnden Krankenhauses anfragen. Sie verfügen auch über die Antragsformulare und leisten bei Bedarf Hilfe bei der Antragstellung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.berliner-krebsgesellschaft.de/index.php

Härtefonds der Bayerischen Krebsgesellschaft e. V.

Wenn Ihr Pflegekunde in Bayern lebt, so kann der Härtefonds der Bayerischen Krebsgesellschaft e. V. helfen. Er hilft Menschen, die aufgrund einer Krebserkrankung in eine finanzielle Not geraten sind. Die Unterstützung ist einmalig und wird nachrangig (also nach Sozialhilfe, Rente, Arbeitslosengeld etc.) gewährt. Das bedeutet, dass die Möglichkeiten aller anderen potenziellen Kostenträger ausgeschöpft sein müssen. Die Höhe der Hilfeleistung hängt vom aktuellen finanziellen Bedarf und der Anzahl der Personen ab, die aufgrund der Krebserkrankung des Antragstellers in eine Notlage geraten sind. Zur Antragstellung benötigt Ihr Pflegekunde zum einen eine zeitnahe ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) und zum anderen Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.bayerische-krebsgesellschaft.de

In Palliativpflege heute finden Sie noch mehr Informationen zum Thema Härtefonds und finanzielle Not.

Weitere Informationen

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