Pflege-Fachartikel
Gespräche mit und Informationsweitergabe an Angehörige gehören zu der Königsdisziplin Ihrer Kommunikationskompetenz. Lesen Sie hier unsere Tipps zum Thema Informationsweitergabe in der Pflege.
Gewalt in der Pflege ist in den Medien ein großes Thema: Doch Gewalt in der Pflege betrifft nicht nur die Pflegeheime, sondern manchmal auch pflegende Angehörige. Besonders in der ambulanten Pflege treffen Pflegekräfte immer wieder auf Situationen, in denen Patienten von ihren Angehörigen Gewalt angetan wird.
Wer als pflegebedürftig anerkannt wird, bekommt – je nach Pflegestufe – Leistungen der Pflegeversicherung. Die Einschätzung, welche Art von Pflege täglich wie oft und wie lange benötigt wird, nehmen Gutachter des MDK bei einem Besuch vor. So sorgen Sie als Fachkraft in der Pflege dafür, dass Sie und Ihr Patient mit Demenz bestens vorbereitet...
Hier sind einige Musterbeispiele für Formulierungen für Ihren Beratungseinsatz in der Pflege nach SGB XI. Sie können die Texte je nach Pflegesituation, Pflegestufe und Zustand des Patienten umformulieren.
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI wird Pflegegeld nur gezahlt, wenn die Grundpflege durch einen PDL sichergestellt ist. Hier erfahren Sie, wie Sie als ambulanter Pflegedienst den Kunden nach SGB XI richtig beraten.
MeinPPM
Kundendienst

erreichbar täglich von 7-22 Uhr
Telefon: 0228/95 50 130
Fax: 0228/369 60 01
E-Mail: kundendienst(at)vnr.de



