Regeln Sie als PDL kurzfristige Dienstplanänderungen in Ihren Arbeitsverträgen

Abreitsvertrag in der Pflege

© Stauke - Fotolia.com

Sie als PDL wissen, dass es immer wieder notwendig ist, den Monatsdienstplan kurzfristig zu ändern, weil z. B. ein Mitarbeiter krank geworden ist. Und bei fast jeder Dienstplanänderung ist es unvermeidbar, dass andere Mitarbeiter kurzfristig den Dienst übernehmen müssen. Gerade beim Thema kurzfristige Dienstplanänderungen kann es daher schnell zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern kommen. Wie Sie diesen vorbeugen können, erfahren Sie hier.

Jede Menge Checklisten, Formulare und Tests zu diesem und ähnlichen Themen finden Sie unter www.ppm-assistent.org.

Oft weiß niemand genau, wie lange im Voraus eine Dienstplanänderung angekündigt werden muss und welche rechtlichen Konsequenzen eine Verweigerung des Dienstes haben kann. Schließlich kann ein Krankheitsfall nicht abgesehen werden. Dabei muss unterschieden werden, ob Sie einem Tarifvertrag unterliegen oder nicht.

Wenn Sie einem Tarifvertrag unterliegen

Kurzfristige Dienstplanänderungen müssen nach den meisten tariflichen Regelungen mindestens eine Woche vorher angekündigt werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Änderung innerhalb einer kürzeren Frist zulässig, wenn dringende dienstliche Belange dies erfordern, etwa ein unvorhersehbarer Notstand, bei dem Patienten durch Personalmangel gefährdet würden. Dies müssen Sie als Arbeitgeber begründen und belegen können.

Wenn Sie nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind

Wenn Sie an keinen Tarifvertrag gebunden sind, können Sie in Ihren Arbeitsverträgen regeln, dass auch Dienstplanänderungen innerhalb von weniger als einer Woche (mindestens aber  3 bis 4 Arbeitstagen) zulässig sind. Dann können Sie sich als Arbeitgeber immer darauf berufen.

Muster:

Text für den Arbeitsvertrag

§ (...) Dienstplanänderung
In Ausnahmefällen kann eine Dienstplanänderung wegen dringender dienstlicher Belange innerhalb einer Zeitrahmens von 3 bis 4 Arbeitstagen erfolgen. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall die Pflicht, den verschobenen Dienst nach dem aktualisierten Dienstplan zu übernehmen, sofern er nicht aus wichtigem Grund daran gehindert ist. Dieser Grund ist dem Arbeitgeber auf Nachfrage zu nennen

Noch Fragen zum Thema Dienstplan? Auf www.ppm-assistent.org werden Sie fündig.

Weitere Informationen

Dieses Produkt könnte für Sie interessant sein:

 
pdl.konkret ambulant
Leiten Sie Ihren ambulanten Pflegedienst erfolgreich und kompetent! So schaffen Sie als PDL den entscheidenden Servicevorsprung vor Ihrer Konkurrenz...
 
 
 


Kommentare / Bewertung

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet. Seien Sie der Erste, der diesen Artikel bewertet!
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Keine Kommentare

Um einen Kommentar zu verfassen müssen sie eingeloggt sein. Bitte geben Sie hier Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein:


Passwort vergessen?
Neu registrieren

 
© PRO PflegeManagement Verlag & Akademie
 

MeinPPM-Login

Kundendienst

erreichbar täglich von 7-22 Uhr
Telefon: 0228/95 50 130
Fax: 0228/36 96 480
E-Mail: kundendienst(at)ppm-online.org