Tipps, wie Sie bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs sparen

Leasingfahrzeug in der ambulanten Pflege

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Das Autoleasing wird immer populärer, auch in ambulanten Pflegediensten. Doch häufig gibt es bei Vertragsende bzw. bei der Rückgabe der Leasingfahrzeuge Probleme. Dann nämlich, wenn Sie aufgefordert werden, hohe Nachzahlungen, z. B. wegen Kratzern oder abgefahrener Reifen, zu leisten. Daher finden Sie hier einige Tipps, was Sie zum Thema „Rückgabe eines Leasingfahrzeuges“ wissen sollten. So beugen Sie Ärger mit dem Händler vor.

Mehr Informationen, wie Sie mit einem Leasingfahrzeug sparen können finden Sie in "pdl.konkret ambulant".

Vertragsbestandteil: gewöhnliche Gebrauchsspuren

Weist Ihr Leasingfahrzeug Kratzer und Beulen auf? Dann sollten Sie wissen, dass gewöhnliche Gebrauchsspuren mit der Leasingrate abgegolten sind. Zwar versuchen die Leasinggeber, die Kosten für die Ausbesserung an die Leasingnehmer abzuwälzen, doch alle Abnutzungen des Fahrzeuges, die mit dessen üblichem Betrieb im fließenden und ruhenden Verkehr untrennbar verbunden sind, gehören zum Leasingvertrag. Dazu zählen z. B.:

  • kleine Steinschlagspuren auf der Windschutzscheibe
  • kleine Schrammen und Kratzer in der Nähe des Tankdeckels und der Tür und Kofferraumgriffe
  • kleine Kratzer am Dach und an den Hauben in einer Art, wie sie durch Waschanlagen entstehen können
  • leichte Lackschäden, die durch Parken entstanden sind

Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung

Weist Ihr Leasingfahrzeug z. B. Dellen an den Seitenwänden, starke Schrammspuren am Stoßfänger und an der Tür, Risse und starke Steinschläge auf der Windschutzscheibe auf? Dann sind diese Schäden üblicherweise nicht auf das Fahren allein, sondern auf eine übermäßige Nutzung des Fahrzeuges zurückzuführen. Ob und für welche Schäden Sie aufkommen müssen, hängt von Ihrer vertraglichen Vereinbarung ab. Wenn der Leasinggeber Ansprüche bei Ihnen geltend macht, sollten Sie ihn auffordern, seine Ansprüche detailliert darzulegen. Denn die Beweislast liegt beim Leasinggeber.

Hinweis: Nach Auffassung einiger Gerichte kann der Leasinggeber bei übermäßiger Nutzung des Fahrzeuges lediglich den Minderwert verlangen, nicht aber die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturen.

Mängel und Schäden

Wenn Sie Ihr Leasingfahrzeug beim Autohändler abgeben, muss es frei von Mängeln und Schäden sein. Diese Schäden gehen über die auf übermäßiger Nutzung beruhenden Gebrauchsspuren hinaus. In die Kategorie „Mängel und Schäden“ fallen technische Defekte und sonstige Beschädigungen am Fahrzeug.

Beispiele:

  • großflächige Beulen mit scharfkantigen Eindrücken oder
  • sichtbare Lackabplatzungen.

Weist Ihr Dienstfahrzeug solche Schäden bei der Rückgabe auf, müssen Sie als Leasingnehmer die Kosten für die Instandsetzung von Mängeln und Schäden tragen, unabhängig davon, ob sie die Folge eines natürlichen Verschleißes sind oder auf Überbeanspruchung, Fehlbedienung, Unfällen oder höherer Gewalt beruhen. Stellt der Leasinggeber bei Ihnen Ansprüche, muss er diese detailliert darstellen. Denn auch hier liegt die Beweislast beim Leasinggeber.

Das trägt die Leasinggesellschaft:

  • anfallende Inspektionen, die nach der Leasingzeit fällig sind
  • TÜV, der nach der Leasingzeit fällig ist
  • Fahrzeugaufbereitung, die für einen Wiederverkauf durchgeführt wird
  • Autoreifen bei normaler Abnutzung
  • Winterreifen, wenn Sie das Fahrzeug mit Sommerreifen erhalten haben, und umgekehrt

Hier kommen Kosten auf Sie zu:

Lackierung / Karosserie: tiefe Kratzer, Beulen, Dellen. Fahrzeugbeschriftungen und fehlerhafte Reparaturlackierungen, nicht behobene Unfallschäden
Verglasung: Schäden, die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit beeinflussen
Bereifung: wesentliche Beschädigungen und Unterschreitung der Mindestprofiltiefe von 2 mm, beschädigte oder fehlende Radkappen und Felgen
Innenraum: Beschädigungen oder fehlende Teile, starke Verschmutzungen der Polster und Innenverkleidungen oder Brandlöcher
Mechanik: Verschleiß, der die Betriebs- oder Verkehrssicherheit beeinflusst, und Folgeschäden aufgrund nicht durchgeführter Inspektionen
Sonstiges: fehlende Betriebsausstattung wie z. B. Fahrzeugschlüssel, Radiocodekarte, Serviceheft u. Ä.

Hinweis: Weist Ihr Leasingfahrzeug oben stehende Mängel auf, sollten Sie vor der Rückgabe die Schäden beheben lassen. Denn unter Umständen können Sie so Kosten bei der Rückgabe des Fahrzeuges sparen.

Checkliste:

Darauf sollten Sie bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges achten

Kurz bevor der Vertrag ausläuft, sollten Sie sich über den Wert bzw. Zustand Ihres Fahrzeuges informieren.

Wert prüfen lassen

Wenn notwendig, sollten Sie das Leasingfahrzeug direkt vor der Rückgabe qualifiziert aufbereiten lassen, z. B. kleine Schrammen und Dellen.

Pflege und Leasing

Reinigen Sie das Fahrzeug vor der Rückgabe von innen und von außen.
Tipp: Tankstellen oder Waschanlagen bieten für rund 25–30 € eine komplette Innen- und Außenreinigung an.

Ambulante Pflege und ein Leasingfahrzeug

Übergeben Sie das Fahrzeug zu einem vereinbarten Termin persönlich und in Anwesenheit eines neutralen Zeugen.

Ambulante Pflege

Geben Sie das Fahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zurück.

Leasingfahrzeug in der ambulanten Pflege

Lassen Sie alle beanstandeten Schäden möglichst genau bezeichnet ins Rücknahmeprotokoll aufnehmen (z. B. Ausmaß von Kratzern, Beulen usw.).

Ambulante Pflege

Vermerken Sie im Protokoll, wenn Sie mit der Erhebung bestimmter Schäden oder Kosten nicht einverstanden sind.

Leasing in der Pflege

Klären Sie, wer bei Vertragsende das Fahrzeug abmeldet.

Zuständigkeit der Abmeldung

Unterzeichnen Sie nie ein Rücknahmeprotokoll, wenn es noch nicht vollständig ausgefüllt ist.

Rücknahmeprotokoll des Fahrzeuges

In "pdl.konkret ambulant" finden Sie jede Menge weitere Tipps für Ihren Praxisalltag in der Pflege.

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