Stellenbeschreibung „Pflegedienstleitung“: unerlässlich für eine gute Note

Stellenbeschreibung in der ambulanten Pflege

© Marc Dietrich - Fotolia.com

Erfahrungen zeigen, dass – während für alle Mitarbeiter im Pflegedienst oft Stellenbeschreibungen vorhanden sind – die der Pflegedienstleitung immer wieder vergessen wird. Entweder weil deren Aufgaben ja eigentlich selbstverständlich sind oder weil die PDL gleichzeitig Inhaber ist und somit sowieso für alles die Verantwortung trägt. In der Praxis mag das funktionieren, aber um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und beim MDK punkten zu können – also eine gute Note zu bekommen –, muss in Ihrem Pflegedienst auch der Verantwortungsbereich der Pflegedienstleitung in einer Stellenbeschreibung geregelt werden. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Anforderung erfüllen.

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Diese Möglichkeiten der Delegation sollten Sie kennen

Die Aufgaben einer Pflegedienstleitung sind sehr vielfältig und umfassend. Im Alltag ist es daher häufig nicht möglich, dass Sie als Pflegedienstleitung alle Aufgaben selber wahrnehmen. Sowohl die vertraglichen als auch die gesetzlichen Vorgaben sehen hierzu aber vor, dass Sie Ihre Aufgaben auch delegieren können. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie in Ihrem Pflegedienst einen organisatorischen Rahmen schaffen, der festlegt, wer für welche Aufgaben zuständig ist und wie diese geregelt bzw. erfüllt werden sollen. Wesentliche Bausteine hierbei sind Ihr Pflegeleitbild und Ihr Pflegekonzept.

Die Vorgaben, die Sie in diesem Zusammenhang treffen, können Sie beispielsweise durch Stellenbeschreibungen, Organigramme, Standards oder Dienstanweisungen konkretisieren. Unerlässlich ist aber auch, dass Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Mitarbeiter für die ihnen aufgetragenen Aufgaben über das erforderliche Fachwissen verfügen. Falls notwendig, müssen Sie Ihren Mitarbeitern entsprechende Fortbildungen anbieten.

Hinweis: Die Steuerung des Pflegeprozesses können Sie ausschließlich an Pflegefachkräfte delegieren. Achten Sie daher darauf, dass Ihre nicht qualifizierten Mitarbeiter Pflegeplanungen und Pflegeanamnesen niemals allein erstellen.

So können Sie nachweisen, dass Sie die Anforderungen erfüllen

Den Nachweis, dass Sie die formellen Anforderungen erfüllen, können Sie erbringen, indem alle erforderlichen Dokumente, also Berufsurkunde, Nachweis einer abgeschlossenen 460-stündigen Weiterbildung zur Pflegedienstleitung und Nachweis der Berufserfahrung, immer griffbereit in Ihrer Mitarbeiterakte sind.

Ein wichtiges Instrument zum Nachweis der Aufgabenerfüllung ist Ihre Stellenbeschreibung als PDL. In dieser sollten insbesondere Ihre Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche festgelegt sein. Da letztlich die Verantwortung für alle Maßnahmen im Rahmen des Pflegeprozesses immer bei Ihnen als PDL liegt, sollten Sie darauf achten, dass dies auch in Ihrem Formularwesen nachvollziehbar dokumentiert ist. Aus diesem Grund sollten Sie alle Dokumente in Ihrem Pflegedienst mit einer Kopf- und Fußzeile versehen. Aus diesen sollte, neben der Festlegung von Verantwortlichkeiten, Versionsnummer, Erstellungsdatum, Revisionen und Titeln, auch eindeutig hervorgehen, dass die Freigabe durch Sie als PDL erfolgt ist. Ebenso sollten Sie kenntlich machen, dass Sie beispielsweise die Pflegeplanungen eingesehen haben. Dies können Sie erfüllen, indem Sie das jeweilige Formular mit Datum und Ihrem Handzeichen abzeichnen.

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