Wie Sie professionell reagieren, wenn Sie als Arbeitgeber im Internet kritisiert werden

Internet und Pflege

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Sie tun wirklich alles, um an eine Pflegefachkraft zu kommen? Sie gestalten Ihre Website mitarbeiterfreundlich, zeigen auf, welche Karrieremöglichkeiten es bei Ihnen im Pflegedienst bzw. der Einrichtung gibt, bieten Prämien und familienfreundliches Arbeiten an und trotzdem bewirbt sich keine Pflegefachkraft bei Ihnen? Dann sollten Sie einen Blick ins Netz werfen. Denn was im Internet über Ihr Unternehmen geschrieben wird, kann arbeitssuchende Pflegefachkräfte gegebenenfalls auch abschrecken, sich bei Ihnen zu bewerben – dann etwa, wenn ehemalige Mitarbeiter sich negativ über Sie als Arbeitgeber äußern. Lesen Sie, wie Sie bei kritischer Bewertung im Internet reagieren und in welchen 4 Ausnahmenfällen Sie juristisch dagegen vorgehen können.

Weitere Infos zu relevanten Rechtsvorschriften, um Ihre Pflegedienst sicher und effizient zu leiten, finden Sie im Fachinformationsdienst „pdl.konkret ambulant”.

Ihre Mitarbeiter können Sie im Internet anonym bewerten

Wenn Sie wissen wollen, was auch in Zukunft immer stärker auf Sie zukommt, nämlich die Arbeitgeber-Bewertung im Internet, sollten Sie sich die Netzplattform kununu.com anschauen. Hier können aktive und ehemalige Mitarbeiter ihre Arbeitgeber anonym bewerten. Die Nutzer verteilen Punkte für

  • Wohlfühlfaktor,
  • Karrieremöglichkeiten
  • und Bewerbungsprozess,

können Kommentare eingeben oder Verbesserungsvorschläge machen.

Hinweis: Bei Kununu sind schon 92.000 Bewertungen zu 37.000 Unternehmen im deutschsprachigen Raum abrufbar. Weitere Seiten im Netz: jobvoting.de, meinpraktikum.de, kelzen.com und bizzwatch.de

Chance der Bewertung

Zukünftig müssen Sie sich als Arbeitgeber damit abfinden, dass Sie im Internet bewertet werden. Und Sie können die Netzplattform Kununu auch als Chance sehen – insbesondere dann, wenn Ihre eigenen Mitarbeiter Ihr Unternehmen im Internet loben. Denn das wirkt wesentlich authentischer als jede Stellenanzeige. Außerdem: Wird Kritik öffentlich geäußert, können Sie darauf reagieren und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten.

Risiken der Bewertung

Nur einige wenige Mitarbeiter können dafür sorgen, dass im Internet ein negatives Bild Ihres Pflegedienstes entsteht. Das schädigt den Ruf und verdirbt Ihre Chance, dass sich eine arbeitssuchende Pflegefachkraft bei Ihnen bewirbt.

Gegen Online-Kritik können Sie sich nur in 4 Ausnahmefällen wehren

Grundsätzlich gilt: In den meisten Fällen werden Sie Kritik im Internet nicht verhindern können. Die Bewertungsplattformen löschen Beiträge auf Anfrage in der Regel nicht. Juristisch können Sie gegen Online-Kritik nur in diesen 4 Ausnahmefällen vorgehen:

  1. wenn in der Bewertung Führungspersonen namentlich genannt werden,
  2. wenn die Beiträge Beleidigungen enthalten,
  3. wenn nachweisbar unrichtige Tatsachen behauptet werden oder
  4. wenn sich die Kritik auf einen sehr kleinen Betrieb bezieht, weil dann ein Außenstehender leicht nachvollziehen könnte, welche Personen gemeint sind.

So reagieren Sie bei kritischer Arbeitgeber-Bewertung im Internet

  1. Beobachten Sie, was im Netz über Ihr Unternehmen geschrieben wird. Nutzen Sie kostenlose Dienste wie Google Alerts. Sie zeigen Ihnen an, wo im Netz der Name Ihres Pflegedienstes fällt. Behalten Sie die Bewertungsplattformen im Blick.
    Praxis-Tipp: Verfolgen Sie auch, was Ihre Mitarbeiter auf Facebook oder Twitter über Sie schreiben.
  2. Reden Sie mit: Gehen Sie in die Offensive: Animieren Sie Ihre Mitarbeiter dazu, selbst Kommentare auf Bewertungsplattformen zu hinterlassen.
    Wichtig: Keine Richtung vorgeben. Seiten wie Kununu bieten Arbeitgebern außerdem die Möglichkeit, Beiträge zu kommentieren. Nutzen Sie diese Option.

Verantwortliche Pflegedienstleiter von Pflegediensten finden in „pdl.konkret ambulant” bewährte Praxistipps zu allen relevanten Themen.

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