Kostenlose Serviceleistungen werden schnell zur Gewohnheit und haben keinen Werbeeffekt

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Kennen Sie einen Friseur, der Ihre Haare schneidet, Ihre Augenbrauen zupft und Ihnen dann nur den Schnitt berechnet? Oder haben Sie in einem Schreibwarenladen schon einmal 10 Briefumschläge erhalten, obwohl Sie nur 7 bezahlen konnten? So etwas passiert im normalen Geschäftsleben praktisch nie. Daher ist es eigentlich verwunderlich, dass manche Pflegedienste ihr Geld sozusagen aus dem Fenster werfen und viele Serviceleistungen regelmäßig kostenlos erbringen. Ein wichtiger Aspekt, auf den Sie Ihre Mitarbeiter unbedingt hinweisen sollten. Denn viele Leistungen übersteigen das normale Maß an Hilfsbereitschaft. Lesen Sie hier, warum diese kostenlose Serviceleistungen in mehrfacher Hinsicht problematisch für Ihren Pflegedienst sind.
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1. Beispiel: Alle Kosten rund um die Verordnung häuslicher Krankenpflege trägt der Pflegedienst
Die PDL Suse Müller bestellt für ihre Kundin Frau Garbsen eine neue Verordnung häuslicher Krankenpflege beim Hausarzt. Natürlich flitzt Suse Müller nach Dienstschluss noch schnell selber beim Arzt vorbei, um die Verordnung dort abzuholen. Am nächsten Tag füllt die PDL die Verordnung aus und organisiert, dass Frau Garbsen diese noch unterschreibt. Nach der Unterschrift macht die
PDL noch ein paar Kopien von der Verordnung, steckt diese nebst Anschreiben in einen frankierten Briefumschlag und bringt diesen zum Briefkasten.
2. Beispiel: Für die Medikamentenversorgung ist der Pflegedienst zuständig
Schwester Dörte stellt fest, dass bei ihrem Pflegekunden Josef Fritz 2 Medikamente zur Neige gehen. Nach Dienstende ruft sie den Hausarzt von Herrn Fritz vom Pflegedienstbüro aus an, um die notwendigen Medikamente zu bestellen. Am nächsten Tag fährt Schwester Dörte zum Hausarzt, um das Rezept abzuholen und in der Apotheke einzulösen.
Diese und ähnliche Fälle kennen Sie selbst sicherlich auch. Rechnen Sie einmal genau nach, was Sie diese Serviceleistungen tatsächlich kosten, dann werden Sie schnell feststellen, dass Sie hierbei viel Zeit und Geld „draufbuttern“.
Hinweis: Besprechen Sie in einer Ihrer Dienstbesprechungen diese Thematik anhand eines konkreten Beispiels (mit Kostenrechnung) mit Ihren Mitarbeitern und weisen Sie auf die dadurch entstehenden Probleme hin. Sicher ist das den meisten gar nicht bewusst, wie viel Geld Ihnen dadurch verloren geht.
Serviceleistungen haben keinen Werbeeffekt
Eventuell denken Sie nun, dass 9.678 € pro Jahr nicht so viel Geld sind und dass diese Sonderleistungen auch einen prima Werbeeffekt bringen. Einige Pflegedienste werben sogar ganz offen damit, dass sie die genannten Leistungen kostenlos erbringen. Dies ist jedoch in zweifacher Hinsicht problematisch: Der Werbeeffekt lässt im Laufe der Zeit nach – die Serviceleistungen werden zur Normalität oder sogar per Gewohnheitsrecht eingefordert. Zudem ist eine Leistung, die nichts kostet, bekanntermaßen „nichts wert“. Sie mindern also den „gefühlten“ Wert Ihrer Arbeit bei Ihren Kunden. Daher sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihren zukünftigen Kunden die Serviceleistungen, die Sie und Ihre Mitarbeiter fast täglich erbringen, nicht besser als Servicepakete in Rechnung stellen sollten.
Beispiel: Servicepaket „Verordnung plus“
- Erinnerung des Arztes an die Neu- und Folgeausstellung von Verordnungen
- Abholung der Verordnungen für häusliche Krankenpflege beim Arzt
- Zuverlässige Bestellung der notwendigen Medikamente
- Abholung der Rezepte beim Arzt
- Einlösen der Rezepte in der Apotheke
Natürlich ist es immer besser, wenn Sie die Genehmigungsprozedur der häuslichen Krankenpflege für Ihre Kunden übernehmen. Denn zum einen erhalten Sie zuverlässig die Verordnung, reichen diese pünktlich bei der Krankenkasse ein und sehen auf einen Blick, ob die formalen Anforderungen einer Verordnung erfüllt sind. Zudem halten Sie so auch den Kontakt zu den Ärzten. Allerdings sollten Ihre Kunden unbedingt wissen, dass Sie diese Leistung quasi „kostenlos“ übernehmen.
Beispielrechnungen
Sie betreuen ca. 70 Patienten, bei denen Ihre Pflegekräfte auch die Medikamente ca. 1-mal pro Monat beim Arzt bestellen, das Rezept in der Apotheke einlösen, das Medikament an den Kunden ausliefern und für den Apotheker die Gebühren oder Zuzahlungen kassieren. Zudem kümmern Sie sich bei 50 Patienten um die Neu- und Folgeausstellung der Verordnungen häuslicher Krankenpflege.
Rechnung: Medikamentenbestellungen
70 Patienten x 12 Monate = 840 Rezeptbestellungen pro Jahr
Eine Pflegefachkraft kostet Sie pro Stunde 28 €. Das sind 0,46 € pro Minute.
Im Durchschnitt dauern die Abholung und die Einlösung des Rezeptes 20 Minuten.
840 Rezepte pro Jahr x 20 Minuten x 0,46 € = 7.728 € zuzüglich Fahrzeugkosten
Rechnung: Verordnungen häuslicher Krankenpflege
50 Patienten x 4 Quartale = 200 Verordnungen pro Jahr
200 x 0,55 € Porto = 110 €
200 x Verordnungsbestellung, Abholung, Bearbeitung usw. x 20 Minuten =
4.000 Minuten x 0,46 € = 1.840 €
Gesamt: 9.678 € pro Jahr
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