Wann Ihr Mitarbeiter wegen seines kranken Kindes zuhause bleiben darf

Freistellung von der Arbeit

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Mit Fieber und anderen schlimmeren Erkrankungen dürfen Kinder nicht in die Kita. Für Ihre Mitarbeiter gibt es – wenn sie gesetzlich versichert sind – dann das sogenannte Kinderpflegekrankengeld. Sie erhalten es für Kinder bis zu 12 Jahre und für maximal 10 Arbeitstage pro Jahr und Elternteil. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und ob Sie als Arbeitgeber die Fehltage des Mitarbeiters vergüten müssen, erfahren Sie hier.

Familienfreundlichkeit wirkt motivierend auf Ihre Mitarbeiter. Was Sie sonst noch tun können, erfahren Sie im "Motivation in der Pflege".

Unterstützen Sie Ihren Mitarbeiter! Ist das Kind eines Mitarbeiters krank und zuhause nicht gut versorgt, haben Sie mit dem Elternteil keine leistungsfähige Arbeitskraft. Denn gedanklich ist Ihre Pflegekraft zuhause bei ihrem Kind – zumindest Flüchtigkeitsfehler sind dann vorprogrammiert. Es ist besser, wenn Ihr Mitarbeiter in dieser Situation die Möglichkeit hat, sich angemessen um sein Kind zu kümmern. Deshalb hat der Gesetzgeber die 10- bzw. 20-tägige Freistellung von der Arbeit vorgesehen. Sie als Arbeitgeber sollen aber auch keinen Nachteil haben und dürfen die Fehltage vom Gehalt Ihres Mitarbeiters abziehen. Diesen Verdienstausfall kann Ihr Mitarbeiter wiederum ausgleichen, denn er hat Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld.

Hinweis: Nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann ein Elternteil unter Weiterzahlung der Vergütung kurzfristig zur Betreuung zuhause bleiben, wenn keine andere Person im Haushalt lebt, die das Kind versorgen kann (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 21.05.1992, Aktenzeichen: 2 AZR 10/92).

Raten Sie Ihrem Mitarbeiter, zum Arzt zu gehen, wenn sein Kind krank ist. Dort erhält er eine Bescheinigung für Sie als Arbeitgeber für die Freistellung von der Arbeit, und eine 2. für die Krankenkasse zur Beantragung des Krankengeldes. Es müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Ihr Mitarbeiter Anspruch auf die Freistellung von der Arbeit und Kinderpflegekrankengeld hat. Helfen Sie Ihren Mitarbeitern, indem Sie jenen mit Kindern unter 12 Jahren die Checkliste an die Hand geben. Damit können diese ihren Anspruch auf Freistellung und Krankengeld schnell und problemlos prüfen. Und Sie haben den Vorteil, dass Ihre Mitarbeiter Sie als familienfreundlich wahrnehmen.

Checkliste:

Freistellung und Krankengeld für Kinder unter 12 Jahren

Ihr Kind ist nicht älter als 12 Jahre. (Bei behinderten Kindern zählt diese Altersgrenze nicht.)

Freistellung von der Arbeit

In Ihrem Haushalt lebt keine weitere Person, z. B. nicht berufstätige Großmutter, die die Versorgung Ihres Kindes übernehmen kann.

Krankes Kind im Beruf

Ihr Kind ist bei Ihnen oder dem anderen Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienmitglied mitversichert.

Kinderpflegekrankengeld

Sie müssen zum Arzt gehen und sich dort 2 ärztliche Bescheinigungen holen, die Sie jeweils Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse vorlegen.

Krankengeld beantragen

Das Krankengeld fürs Kind müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse unter Vorlage der 2. Bescheinigung beantragen.

Freistellung von der Arbeit

Womit Sie Ihre Mitarbeiter außerdem motivieren können, erfahren Sie im "Motivation in der Pflege".

Weitere Informationen

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