In welchen Fällen Ihre Mitarbeiter den Kunden besser nicht die Fußnägel schneiden sollten

Ihr Pflegedienst und die Pflegedienst

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Es gibt immer wieder Situationen, in den Mitarbeiter eines Pflegedienstes nicht genau wissen, wie sie handeln sollen. Ein Beispiel: Die Pflegekräfte führen bei Rolf Drignat regelmäßig ein Fußbad durch. Die Fußnägel von Herrn Drignat sind sehr lang, und er fordert die Pflegemitarbeiter auf, ihm die Fußnägel zu schneiden. Doch viele Pflegekräfte sind sich unsicher, ob sie die Nägel der Kunden überhaupt schneiden dürfen. Eine Übersicht, wann es ein Problem ist und bei welchen Risikokunden Ihre Mitarbeiter die Fußpflege ablehnen sollten, finden Sie hier. 

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Es kommt immer häufiger vor, dass Kunden die Mitarbeiter Ihres Pflegedienstes bitten, ihnen die Fußnägel zu schneiden. Daher sollten Ihre Mitarbeiter unbedingt die Unterschiede zwischen der täglichen Fußpflege, der kosmetischen Pediküre und der medizinischen Fußbehandlung kennen. Denn Sie und Ihre Mitarbeiter dürfen nicht alle Tätigkeiten erbringen, die sich Ihre Kunden möglicherweise von Ihnen wünschen. Welche Unterschiede es gibt, lesen Sie hier.

Die tägliche Fußpflege

Häufig werden die Füße von Senioren stiefmütterlich behandelt. Doch auch Füße müssen gepflegt werden. Die tägliche Pflege umfasst

  • das Waschen der Füße,
  • das gründliche Abtrocknen der Füße nach der Grundpflege, auch zwischen den Zehen,
  • die Nagelpflege mit einer Feile und
  • das Eincremen der Füße.

Die tägliche Fußpflege kann von Ihren Pflegekräften in der Regel bedenkenlos durchgeführt werden.

Das gilt es zu beachten

Wenn Sie Ihren Kunden regelmäßige Fußbäder anbieten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Fußbäder lassen die Haut aufquellen und aufweichen und sind somit Eintrittspforten für Mikroorganismen.
  • Fußbäder mit Badesalz führen zu vermehrter Austrocknung der Haut. Zudem sind Verletzungen durch ungelöstes Granulat möglich.
  • Bei Wechselbädern besteht die Gefahr, eine angiopathische Verkrampfung der arteriellen Gefäße (Gefäßspasmen) auszulösen.
  • Bei Venenerkrankungen sind Thrombosen möglich.

Die kosmetische Fußpflege (Pediküre)

Die Pediküre ergänzt die tägliche Fußpflege und ist medizinisch nicht notwendig. Bei der kosmetischen Fußpflege, auch Pediküre genannt, werden im Wesentlichen

  • die Zehennägel mit einer Feile in Form gebracht, gekürzt und
  • die Hornhaut und/oder Hornschwielen entfernt.

Hinweis: Für diese Leistungen bedarf es keiner besonderen Ausbildung. Jedoch sollte man – gerade in der professionellen Pflege – zumindest eine Schulung in Sachen Fußpflege besucht haben.

Folgende Tätigkeiten gehören zum Berufsfeld der kosmetischen Fußpflege:

  • fachgerechtes Schneiden der Nägel
  • Abtragen von Nagelverdickungen ohne pathologischen Befund
  • Sondieren der Nagelfalze
  • Abtragen von Hautverdickungen (Hornhaut) ohne pathologischen Befund
  • unblutiges Entfernen von Hühneraugen
  • Anleitung zur präventiven Fußgymnastik
  • Durchführung präventiver Fußmassagen
  • Anleitung zur eigenen Pflege der Füße durch den Kunden
  • Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln
  • dekorative Pflege der Füße

Vorsicht: Risikopatienten! Hier sollte keine Pediküre durchgeführt werden

Wie Sie wissen, ist es besonders gefährlich, wenn z. B. Kunden mit Diabetes mellitus Wunden oder Verletzungen an den Füßen haben. Denn diese Patienten leiden häufig unter Nervenschädigungen, sodass sie gar nicht merken, wenn sie z. B. durch eine unsachgemäße Fußpflege verletzt werden. Wird diese Verletzung am Fuß nicht erkannt, kann es leicht zu einer Wundinfektion mit Beteiligung auch tieferer Gewebeschichten oder des Knochens kommen, ohne dass der Betroffene dies realisiert. Hier muss ein Arzt aufgesucht werden. Denn wird in dieser Phase der Fuß mit der Wunde nicht ruhig gestellt, gesäubert, ggf. adäquat mit systemischem Antibiotikum behandelt und steril abgedeckt, heilt die Wunde nicht ab, und es kann zu einer folgenschweren Sepsis kommen – im schlimmsten Fall sogar zur Amputation des Fußes, ja sogar des gesamten Beins. Bei diesen Risikokunden sollten Ihre Mitarbeiter keine Fußnägel schneiden. Aber nicht nur Diabetiker sind Risikokunden, bei denen ein normaler Fußpfleger keine Pediküre durchführen sollte. Unten finden Sie eine Übersicht, welche Kunden zur Risikogruppe gehören.

Risikokunden, bei denen die Fußpflege abgelehnt werden sollte

  • Mit Stoffwechselerkrankungen
  • Mit chronischer Polyarthritis
  • Mit arteriellen und / oder venösen Beeinträchtigungen und Durchblutungsstörungen
  • Mit Infektionskrankheiten
  • Mit neurologischen Faktoren (Diabetes mellitus, Alkoholsucht, Polyarthritis, Hemiplegie, MS usw.)
  • Mit einem geschwächten Organismus (Dialyse, Onkologie, AIDS, Hepatitis usw.)
  • Mit der Bluterkrankheit (Hämophilie)
  • Mit Blutungsneigung (hämorrhagische Diathese)
  • Die immunsuppressive Medikamente einnehmen müssen (Bestrahlungen,
  • Chemotherapien, Allergien)
  • Die über längere Zeit Medikamente mit einer verzögerten Wundheilung einnehmen (Kortison usw.)

Bei diesen Kunden sollte Ihr Mitarbeiter die Pediküre stets ablehnen und auf einen Podologen verweisen, der dann die medizinische Fußbehandlung durchführt.

Praxis-Tipp: Bilden Sie eine Pflegekraft zur Fußpflegerin aus oder stellen Sie eine ein.

Weitere rechtssichere Verfahrensanweisungen u.v.m. finden Sie in  „pdl.konkret ambulant” – Ihr Informationsdienst für die ambulante Pflege.

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