Pflege-Fachartikel
Einer Ihrer Mitarbeiter hatte einen Unfall mit seinem Privat-Pkw während seiner Rufbereitschaft? Lesen Sie hier, wann Sie als Leiter eines ambulanten Pflegedienstes für Schäden aufkommen müssen.
Umwege auf dem Weg zur Arbeit sind laut eines aktuellen Urteils eines Sozialgerichts nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Erfahren Sie hier alle Informationen zum Thema Unfallversicherung und wann Sie Unfälle deckt.
Dass Sie als Arbeitgeber in der Pflege auch Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen können, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt. Das Verbot der Sonntagsarbeit gilt für Sie in Ihrer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung nicht. Lesen Sie hier, was Sie bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge beachten sollten.
Häufig wird dringend notwendige häusliche Krankenpflege von den Krankenkassen abgelehnt. So helfen Sie Ihren Pflegekunden zu den leistungen, die sie brauchen.
Der Arzt verordnet das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen an und die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme ab. Helfen Sie Ihrem Patient dabei Widerspruch einzulegen.
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