Häufige Abmahnungen belegen kein Mobbing

Mobbing in der Pflege

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Mobbing – ein aktuelles Thema, das aber leider in vielen Fällen nur schwer zu „greifen“ und beweisen ist. Die Klage eines Arbeitnehmers, der sich von seinem Chef gemobbt fühlte, wurde vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az.: 6 SA 256/09) verhandelt. Das Ergebnis: Wird ein Mitarbeiter immer wieder vom Chef abgemahnt, ist das noch kein Beweis für Mobbing. Das gilt auch dann, wenn sich einige Abmahnungen im Nachhinein als unwirksam erweisen.

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Der Vorwurf des Mobbings ist nur dann begründet, wenn sich dem Chef verwerfliche Motive für das Abmahnen nachweisen lassen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LG) Schleswig-Holstein entschieden (Az.: 6 SA 256/09).

Der Fall: In dem Fall hatte ein Mitarbeiter innerhalb von 4 Monaten 9 Abmahnungen erhalten. Sie stützten sich alle auf unterschiedliche Vorwürfe. Der Betroffene klagte. Die Richter winkten aber ab: Mobbing sei das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Personen. Das Verhalten des Arbeitgebers deute zwar auf ein systematisches Vorgehen hin, aber die Rechte des Arbeitnehmers seien dadurch noch nicht verletzt. Die häufigen Abmahnungen sprächen lediglich dafür, dass der Arbeitnehmer kritisch beobachtet worden sei.

Eine berechtigte Abmahnung könne grundsätzlich kein Mobbing sein, sondern stelle eine Wahrnehmung berechtigter Interessen dar. Aber auch Abmahnungen, die sich im Nachhinein als unwirksam erweisen, begründeten den Mobbing-Verdacht erst dann, wenn seitens des Arbeitgebers verwerfliche Motive hinzukommen.
(Quelle: dpa)

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