Lassen Sie Angehörige nicht bei der Pflege helfen

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Häufig gehen Fragen aus Ihrem Praxisalltag in unserer Redaktion ein, von denen wir Ihnen einige hier veröffentlichen. Heute geht es um folgende Frage: „Wir versorgen eine 84-jährige Patienten der Pflegestufe II. Der Transfer aus dem Bett ist ziemlich schwer und allein schafft es eine Pflegefachkraft nicht. Daher haben wir unsere Pflegekundin darüber informiert, dass entweder ein Lifter oder eine 2. Kraft erforderlich sei. Doch den Lifter lehnt sie ab und möchte, dass ihr Ehemann beim Transfer hilft. Dies ist jedoch vertraglich nicht geregelt. Nun meine Fragen: Sollte der Ehemann beim Transfer mithelfen? Was ist, wenn ihm oder seiner Frau dabei etwas passiert? Kann er uns dann haftbar machen?” Wir haben dazu unseren Hamburger Fachanwalt für Medizinrecht, Christian Schuler, gefragt.
Wichtige Tipps und Ratschläge vom Qualitätsmanagement über den Umgang mit Angehörigen bis hin zu Fragen der rechtlichen Haftung in der Pflege finden Sie in „pdl.konkret ambulant”.
Antwort: Ich rate davon ab, den Ehemann mithelfen zu lassen. Das Problem ist weniger, dass ihm etwas passiert. Vielmehr ist es problematisch, wenn Ihrer Patientin beim Transfer etwas zustößt, z. B. weil der Ehemann nicht aufpasst. Auf den ersten Blick hilft der Ehemann Ihrem Pflegedienst bei den von Ihnen durchzuführenden Leistungen – fällt die Patientin dabei aber hin und verletzt sich, weil der Ehemann sie fallen lässt, sind Sie als Pflegedienst auf jeden Fall mitverantwortlich. Dann können Schadenersatzforderungen, wie z. B. die notwendigen Behandlungskosten, und Schmerzensgeld auf Sie zukommen.
Hinweis: Diese Schäden sollten von Ihrer Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sein.
Keine Haftungsfreistellung
Rechtswirksam können Sie auch nicht mit Ihrer Patientin vereinbaren, dass Sie keine Haftung übernehmen, wenn der Ehemann mit hilft.
Verlangen Sie ein Pflegehilfsmittel
Verlangen Sie von Ihren Pflegekunden, dass sie ein geeignetes Pflegehilfsmittel für den Transfer bei der zuständigen Kasse beantragen. Denn Ihre Pflegekundin hat Anspruch auf ein Pflegehilfsmittel. Sprechen Sie mit dem Arzt, damit er notwendige Hilfsmittel verordnet. Ein Lifter scheint mir hier auf jeden Fall verordnungsfähig zu sein. Ich sehe keinen Grund, warum die Patientin oder der Ehemann sich weigern sollten, einen Lifter zu beanspruchen, wenn die Kosten von der Pflegekasse getragen werden.
„pdl.konkret ambulant” informiert Sie umfassend über Fragen aus der täglichen Praxis.
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