Sichern Sie sich durch eine Haftungsfreistellung ab

Rechtssicherheit in der Pflege

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Immer wieder erreichen unsere Redaktion Fragen aus dem Praxisalltag wie diese: "Ein Patient möchte seine Blutdrucktabletten am Abend selbstständig einnehmen. Da er die Einnahme schon mehrfach vergessen hat, habe ich Angst, dass mich die Angehörigen haftbar machen können, wenn er aufgrund der vergessenen Medikamente z. B. einen Schlaganfall erleidet. Wie soll ich reagieren?"
Hier die Antwort von Annett Urban, Chefredakteurin „pdl.konkret ambulant“:

Tipps und Antworten auf relevante Rechtsfragen in der ambulanten Pflege können Sie im Praxishandbuch "Recht und Pflege ambulant" nachlesen.

Die Antwort: Auch bei der Gabe von Medikamenten gelten strenge Rechtsgrundsätze:

  1. Der Patient muss mit der Medikation und der Verabreichungsform einverstanden sein.
  2. Die Maßnahme ist vom Arzt schriftlich und präzise verordnet worden.
  3. Die ausführende Pflegekraft ist zur Durchführung der Maßnahme befähigt.

Wenn Ihr Patient orientiert ist

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass orientierte Patienten verordnete Medikamente selbst lagern und einnehmen. Haben Sie als Verantwortliche Pflegefachkraft aber Zweifel an der Orientiertheit, sind Sie verpflichtet, den behandelnden Arzt zu informieren und evtl. einen Rechtsbetreuer zu beantragen.

Wenn der Arzt die Medikamentengabe verordnet hat

Die Rechtssituation ist eine andere, wenn der Arzt die Stellung, Vergabe und Kontrolle der Medikamente angeordnet hat. Hier haben Sie die Durchführungsverantwortung. Daher sollten Sie sich mit dem Arzt in Verbindung setzen und ihn darüber informieren, wenn der Patient am Abend keinen Pflegeeinsatz durch Ihren Pflegedienst wünscht. Vielleicht kann er dann ja seinen Patienten von der Notwendigkeit überzeugen oder die Medikation umstellen. Sichern Sie sich aber auf jeden Fall ab! Um für solche Fälle in Zukunft eine klare Regelung vorzuhalten, sollten Sie sich grundsätzlich vom Patienten eine Haftungsfreistellung unterschreiben lassen. Hier ein Mustertext:

Muster:

Haftungsfreistellung

Haftungsfreistellung

Ich, _________________________ (Name, Vorname des Kunden), möchte die von meinem Hausarzt in der häuslichen Krankenpflege verordneten behandlungspflegerischen Maßnahmen laut SGB V, Abs. 2, vom 12.11.2005 am Abend selbst vornehmen. Ich verzichte ausdrücklich auf eine Anwendung oder Verabreichung durch das Pflegepersonal des Pflegedienstes. Ich kenne die Dosierung und bin mit der Anwendung des Medikaments vertraut. Für etwaige Fehler bei der Eigenbehandlung, der Verabreichung des Medikaments und für etwaiges Vergessen der Behandlung mit dem Medikament stelle ich den Pflegedienst und das Pflegepersonal von der Haftung frei.

Ort, Datum _______________________
Unterschrift Patient ________________

In "Recht und Pflege ambulant" werden alle Ihre Fragen zu Rechtsthemen beantwortet.

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