Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen: Wie viele Einsätze pro Tag übernimmt die Kasse?

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Ein Beispiel: Der Arzt von Reiner Schmidt hat das Anziehen von Kompressionsstrümpfen morgens und das Ausziehen abends, also in 2 Einsätzen täglich, verordnet. Die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme ab, da sie der Ansicht ist, dass nach den HKP-Richtlinien das An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen nur 1-mal täglich als eine einzige Leistung zu übernehmen ist. Bestimmt kennen auch Sie das typische Argument der Krankenkasse. Dann sollten Sie jedoch wissen, dass diese Ablehnung rechtswidrig ist. So helfen Sie Ihrem Pflegekunden, seinen Anspruch durchzusetzen.
In "pdl.konkret ambulant" finden Sie noch mehr zum Thema Widerspruch gegen die Krankenkasse einlegen.
Ihr Patient kann dagegen Widerspruch einlegen. Im folgenden Muster-Widerspruchsschreiben, das Sie Ihrem Pflegekunden für seine Widerspruchsformulierung übergeben können, finden Sie auch die Begründung. Möchten Sie mehr zum Thema „Leistungsablehnung bei Kompressionsstrümpfen/-verbänden“ wissen? Dann sollten Sie auch unsere Ausgabe 5/10, Juni 2010 von "Recht und Pflege ambulant" beachten. Denn hier hat unser Fachanwalt für Medizinrecht, Christian Schuler, viele wertvolle Tipps und Hinweise zusammengestellt, die Sie nutzen können, wenn die Krankenkasse versucht, die Leistungen abzulehnen.
Muster:
Widerspruch für Ihre Kunden
An die Krankenkasse Adresse
Versicherungsnummer: 12345670 Ablehnung von Kompressionsstrümpfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein behandelnder Arzt hat für mich das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen jeweils 2-mal täglich verordnet. Sie genehmigen die Leistung nur 2-mal, weil die HKP-Richtlinie mehr nicht vorsehe.
Hiergegen lege ich Widerspruch ein.
Begründung:
Nach dem Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie Nr. 31 ist sowohl das Anziehen der Kompressionsstrümpfe morgens als auch das Ausziehen abends zu genehmigen, auch wenn dort zur Dauer und Häufigkeit der Maßnahme „jeweils 1-mal täglich“ steht. Das „jeweils“ bezieht sich einerseits auf das Anziehen und andererseits auf das Ausziehen, so dass von Ihnen jeweils das Anziehen und jeweils das Ausziehen zu genehmigen ist.
Das „jeweils“ bezieht sich nicht einerseits auf das Anlegen des Kompressionsverbandes und andererseits auf das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Ich bitte daher um Abhilfe meines Widerspruchs und Genehmigung des 2. Einsatzes.
Mit freundlichen Grüßen
Ort / Datum / Unterschrift |
Mehr Formulierungshilfen zum Thema Widerspruch gegen die Krankenkasse finden Sie in Recht und Pflege ambulant".
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