Wenn Mitarbeiter mit Krankheit drohen

Abmahnung in der Pflege

© Gerhard Seybert - Fotolia.com

Neben unserer Redaktionssprechstunde gehen auch regelmäßig Fragen an unsere Experten ein. Eine der eingegangenen Fragen ist folgende:
"Eine Mitarbeiterin hat von mir eine Abmahnung erhalten, weil sie falsche Einsatzzeiten dokumentiert hatte. Aufgrund der Abmahnung hat die Mitarbeiterin sodann ihren Spätdienst niedergelegt und angedroht, sich krankschreiben zu lassen. Tatsächlich lag am nächsten Morgen eine Krankmeldung vor. Kann ich der Mitarbeiterin nunmehr kündigen?"
Welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, sagt Ihnen unser Experte Christian Schuler, Fachanwalt für Medizinrecht.

In "Recht und Pflege ambulant" erfahren Sie, wie Sie eine rechtssichere Abmahnung gestalten.

Antwort von Christian Schuler, Fachanwalt für Medizinrecht:

Zweifelsohne darf eine Mitarbeiterin nicht, nur weil sie kritisiert worden ist und eine Abmahnung erhalten hat, einfach ihre Arbeit niederlegen. Das ist Arbeitsverweigerung und muss von Ihnen nicht geduldet werden. Dass sie gleichzeitig androht, sich krankschreiben zu lassen, ist ebenfalls eine Verletzung des Arbeitsvertrags, denn sie ist offensichtlich nicht krank.

Handeln Sie und mahnen Sie Ihre Mitarbeiterin ab

Sie sollten auf keinen Fall das beschriebene Handeln Ihrer Mitarbeiterin dulden. Mahnen Sie daher die Mitarbeiterin ab, weil

  • sie wegen der zunächst erhaltenen Abmahnung den Spätdienst ohne Grund niedergelegt hat und
  • Ihnen angedroht hat, sich krankschreiben zu lassen.

Schalten Sie die Krankenkasse ein

Wenn ein Mitarbeiter droht, sich krankschreiben zu lassen, ist er mit ziemlicher Sicherheit nicht krank, sondern hat nur einen Arzt gefunden, der ihn krankschreibt. Dies müssen Sie nicht akzeptieren. Daher würde ich in diesem Fall auch empfehlen, Kontakt mit der gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Mitarbeiterin aufzunehmen und die Krankschreibung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse prüfen zu lassen.

Androhung einer Krankschreibung begründet fristlose Kündigung

Sollte sich herausstellen, dass Ihre Mitarbeiterin tatsächlich nicht arbeitsunfähig ist und deswegen nicht hätte krankgeschrieben werden dürfen, können Sie verlangen, dass sie wieder ihrer Arbeit nachgeht. Für die Zeit, in der sie nicht gearbeitet hat, hat sie keinen Anspruch auf Lohn oder Entgeltfortzahlung. Zudem reicht die Androhung, sich krankschreiben zu lassen, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits für eine fristlose Kündigung aus. Stellt sich nämlich heraus, dass die Mitarbeiterin sich tatsächlich ohne Krankheit hat krankschreiben lassen, ist das ein weiterer Grund für eine fristlose Kündigung.

Hinweis: Wollen Sie der Mitarbeiterin noch eine Chance geben, sollten Sie auf jeden Fall ihr Verhalten abmahnen. Möchten Sie Ihrer Mitarbeiterin kündigen, reicht eine fristlose Standard-Kündigung aus. Denn eine fristlose Kündigung müssen Sie nicht begründen.

Muster:

Abmahnung wegen angedrohter Krankheit

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...,

am (...) haben Sie im Laufe eines Personalgesprächs, nachdem Sie abgemahnt wurden, angedroht, sich krankschreiben zu lassen. Tatsächlich liegt uns zwischenzeitlich Ihre Krankschreibung vor.

Aufgrund der Androhung einer Krankschreibung mahnen wir Sie nunmehr wegen Verstoßes gegen Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten ab. Die Drohung damit als Gegenreaktion auf eine Abmahnung ist nicht akzeptabel, da zum Zeitpunkt der Androhung einer Arbeitsunfähigkeit Sie gar nicht wissen konnten, ob Sie arbeitsunfähig erkranken würden. Ziel der Androhung war, mich unter Druck zu setzen und die berechtigte Abmahnung wieder zurückzunehmen. Dies erfüllt den Straftatbestand der Nötigung. Sollten Sie erneut in Zukunft uns mit einer Krankschreibung drohen, müssen Sie mit weitergehenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zu einer Kündigung rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift

Muster:

Fristlose Kündigung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...,

hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht unter Einhaltung der Kündigungsfrist  zum ...“

"Recht und Pflege ambulant" bietet Ihnen Hilfe bei allen Rechtsthemen.

Weitere Informationen

Dieses Produkt könnte für Sie interessant sein:

 
Recht und Pflege ambulant
DAS Praxishandbuch für Führungskräfte in der ambulanten Pflege! Antworten auf alle rechtlichen Fragen. Verständlich, praxisnah und sofort umsetzbar...
 
 
 


Kommentare / Bewertung

Übermittlung Ihrer Stimme...
Artikel hat 4.0 von 5 Sternen erhalten (2 Bewertungen).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Keine Kommentare

Um einen Kommentar zu verfassen müssen sie eingeloggt sein. Bitte geben Sie hier Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein:


Passwort vergessen?
Neu registrieren

 
© PRO PflegeManagement Verlag & Akademie
 

MeinPPM-Login

Kundendienst

erreichbar täglich von 7-22 Uhr
Telefon: 0228/95 50 130
Fax: 0228/36 96 480
E-Mail: kundendienst(at)ppm-online.org