Beim Öffnen von fremden E-Mails droht die Kündigung

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IT-Mitarbeitern droht die Kündigung, wenn sie unerlaubterweise die E-Mails anderer Beschäftigter öffnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Az.: 11 Sa 54/09), auf das die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin hinweist. Demnach darf ein Systemadministrator sogar fristlos entlassen werden, wenn er seine Zugriffsrechte missbraucht und sich Einblick in vertrauliche Dateien verschafft. Weitere Details zu dem Urteil erfahren Sie hier.
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Der Fall:
In dem Fall ging es um einen Systemadministrator, der Zugriff auf den E-Mail-Verkehr der Geschäftsführer hatte. Als einer von ihnen im Urlaub war, legte er dem anderen E-Mails des abwesenden Chefs vor. Er wollte damit belegen, dass dieser den Geschäftsinteressen des Unternehmens schade. Daraufhin wurde der Administrator entlassen. Dagegen klagte er und argumentierte damit, dass das Öffnen der elektronischen Post im Urlaub des Geschäftsführers zu seinen Aufgaben gehört habe. Auf die E-Mail des Geschäftsführers an ein Konkurrenzunternehmen, auf die er seinen Chef hingewiesen hatte, sei er zufällig gestoßen.
Das Urteil:
Das ließen die Richter aber nicht durchgehen. Sie entschieden, dass der Mitarbeiter massiv gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen habe. Ein Arbeitgeber müsse sich darauf verlassen können, dass ein Administrator seine Zugriffsrechte selbst in Ausnahmesituationen nicht missbraucht. Das habe der Mitarbeiter in diesem Fall aber getan.
(Quelle: dpa)
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