Vorsorgevollmacht: Hier können Sie eine lebensverlängernde PEG-Ernährung reduzieren

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Das Thema „Einstellung von lebensverlängernden Maßnahmen“ ist immer wieder schwierig. Besonders auch für Mitarbeiter von Pflegediensten. Hier ein Beispiel: Die Tochter einer Schlaganfallpatientin mit PEG möchte, dass der Pflegedienst die Nahrung bei ihrer Mutter reduziert und durch Wasser ersetzt, was den Tod der Pflegekundin zur Folge hätte. Die Tochter wurde von der Mutter in einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt, sie in allen Angelegenheiten zu vertreten. Zudem ist in dieser Vollmacht auch aufgeführt, dass die Tochter die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen erteilen darf. Der Pflegedienst ist nun unsicher, ob er die Anweisung der Tochter befolgen darf und was rechtlich zu beachten ist. Anhand einer 7-Punkte-Checkliste erläutern wir Ihnen, wie Sie vorgehen sollten, wenn ein Angehöriger verlangt, lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen.
Alle rechtssicheren Hinweise zur Einstellung von lebensverlängernden Maßnahmen finden Sie in "Recht und Pflege ambulant".
Immer dann, wenn ein Bevollmächtigter Ihres Pflegekunden von Ihnen verlangt, dass Sie oder Ihre Pflegemitarbeiter lebensverlängernde Maßnahmen durch eine PEG-Versorgung einstellen sollen, und keine Aussicht darauf besteht, dass Ihr Pflegekunde wieder gesund wird, sollten Sie – wie in der Checkliste dargestellt – vorgehen.
Checkliste:
Prüfen Sie, ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen mittels PEG reduzieren können
1. Prüfen Sie, ob Ihr Pflegekunde in einer Patientenverfügung festgelegt hat, in welchen gesundheitlichen Situationen er in bestimmte Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder diese untersagt. | 
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2. Prüfen Sie, ob in der Patientenverfügung geregelt ist, in welchen Situationen das Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen erfolgen soll. | 
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3. Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Sie prüfen, ob in einer Vorsorgevollmacht geregelt ist, dass der Bevollmächtigte auch das Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen regeln darf. | 
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4. Lassen Sie sich die Anweisung des Bevollmächtigten, die Nahrung zu reduzieren und / oder durch Wasser zu ersetzen, schriftlich geben, damit Sie diese dokumentieren können. | 
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5. Heften Sie eine Kopie der Anweisung des Bevollmächtigten in der Pflegedokumentation und das Original in der Patientenakte in Ihrem Pflegedienst ab. | 
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6. Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigen, welche Gründe dafür sprechen, dass auch er die Reduzierung und das Ersetzen der Nahrung befürwortet. Aus dieser Befürwortung muss sich ergeben, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die derzeit durchgeführte PEG-Versorgung nur lebensverlängernd ist und eine Wiedergenesung Ihres Pflegekunden nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse höchst unwahrscheinlich erscheint. | 
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7. Heften Sie eine Kopie der Befürwortung des Arztes in der Pflegedokumentation und das Original in der Patientenakte in Ihrem Pflegedienst ab. | 
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Auswertung: Haben Sie alle Punkte abgehakt, können Sie der Anweisung eines Bevollmächtigten folgen und die lebensverlängernde Ernährung unter Beachtung palliativ-pflegerischer Grundsätze reduzieren und ersetzen.
In "Recht und Pflege ambulant" erfahren Sie, was Sie sonst noch beachten müssen, wenn Angehörige lebensverlängernde Maßnahmen einstellen wollen.
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