PTVA: Bereiten Sie Ihre Kunden positiv auf den Besuch des MDK vor

MDK und Pflege

© Doris Heinrichs - Fotolia.com

Wie Sie wissen, besuchen die Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) während der PTVA-Prüfung Sie als Pflegedienst, und Sie werden dann gebeten, die vom MDK ausgewählten Kunden vorab über den anstehenden Besuch zu informieren. Es kommt vor, dass Ihre pflegebedürftigen Kunden nach dem MDK-Besuch verärgert sind, denn es kann passieren, dass einzelne Prüfer arrogant sind oder sich aufführen wie die „Axt im Walde“. Hier finden Sie einige Hinweise, was Sie in Sachen PTVA bei Ihren Kunden beachten sollten. Wichtig: Eine gute Grundstimmung bei der MDK Prüfung ist die Grundvoraussetzung für ein gutes Miteinander.

Alles zum Thema MDK und Pflege finden Sie in "Recht und Pflege ambulant".

Das Einverständnis des Versicherten

Die Prüfer des MDK können nur dann Ihren pflegebedürftigen Kunden in seiner Häuslichkeit prüfen, wenn dieser sein Einverständnis dazu gegeben hat. Doch es stellt sich immer wieder die Frage, ob die Pflegekasse, der MDK oder Sie das Einverständnis Ihres Kunden einholen müssen. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des MDK, sich das Einverständnis vom Kunden geben zu lassen. Aber in der Praxis wirkt es sehr positiv, wenn Sie als Pflegedienst Ihre Kunden vorab anrufen und nach dem Einverständnis fragen. Denn so haben Sie die Möglichkeit, kurz darzustellen, worum es geht und dass die Prüfung ganz normal und regelhaft ist. Zudem können Sie sich schon vorab für die Mithilfe bei Ihrem Kunden bedanken. Das zieht den Kunden in der Regel immer auf die Seite Ihres Pflegedienstes.Ruft hingegen der Prüfer an, fühlen sich die Kunden häufig überfahren, unsicher und haben das Gefühl, dass in Ihrem Pflegedienst möglicherweise irgendetwas nicht stimmt.

Es ist schon vorgekommen, dass der MDK darauf bestanden hat, allein zum pflegebedürftigen Kunden zu gehen. In so einem Fall steckt meist eine Anlassprüfung dahinter, und Sie sollten fragen, warum das so ist, und deutlich machen, dass Sie an der Prüfung zu beteiligen sind. Denn schließlich geht es ja um die Qualität Ihrer Leistungen. Ein Recht, dabei zu sein, gibt es für Sie nicht. Aber der Pflegekunde entscheidet, wer bei der Begutachtung dabei ist und wer nicht.

Wenn sich der MDK-Prüfer nicht korrekt verhält

Wenn sich der MDK-Prüfer rücksichtslos verhält, die Intimsphäre Ihres pflegebedürftigen Kunden verletzt oder sehr „rüpelhaft“ ist, sollten Sie das Vorgehen des Prüfers unbedingt nachvollziehbar dokumentieren und sich das Protokoll von Ihrem Kunden unterschreiben lassen. Informieren Sie Ihren Kunden nach dem Besuch des MDK darüber, dass er sich auch bei der Pflegekasse über das Verhalten beschweren kann. Das hat oft mehr Gewicht, als wenn Sie als Pflegedienst sich beschweren.

Informieren Sie Ihre Kunden darüber, dass es zu Prüfungen kommen kann

Schon während des Erstgesprächs können Sie alle Kunden, die SGB-XI-Leistungen erhalten, darüber informieren, dass es zu Qualitätsprüfungen durch den MDK in Ihrem Pflegedienst kommen kann, dass diese Prüfungen ganz normal sind und auch Hausbesuche bei ihnen umfassen. Äußert ein Kunde, dass er damit nicht einverstanden ist, dass ein Prüfer des MDK zu einem Hausbesuch kommt, lassen Sie sich das folgende Schriftstück von diesem Kunden unterschreiben:

Muster:

Kundenwiderspruch gegen Prüfungsbesuche durch den MDK

Ich wurde von der Verantwortlichen Pflegefachkraft ... vom Pflegedienst ... darüber informiert, dass der MDK im Rahmen der Qualitätsprüfungen und der Pflegetransparenzkriterien in ambulanten Pflegeeinrichtungen auch pflegebedürftige Kunden in ihrer Häuslichkeit besucht. Ich widerspreche einem solchen Besuch von MDK-Mitarbeitern hiermit ausdrücklich und mache von meinem Hausrecht Gebrauch.

Datum, Unterschrift des Pflegekunden

In "Recht und Pflege ambulant" finden Sie zusätzliche Informationen zum Thema MDK und Pflege.

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