Wenn Pflegekräfte bei der Dokumentation schummeln

Probleme bei der Pflegedokumentation

© Barbara Helgason - Fotolia.com

Kommt es auch in Ihrem Pflegedienst vor, dass Pflegekräfte notwendige Maßnahmen einfach nicht erbringen, aber in der Pflegedokumentation als erbracht abhaken? Dass diese Pflegekräfte durch ihr Vorgehen auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können, ist den meisten nicht bekannt. So riskiert Ihre Pflegekraft durch ihr Vorgehen nicht nur eine Abmahnung, die zur Kündigung führen kann. Wie Sie vorgehen sollten, um Ihren Pflegedienst rechtlich abzusichern, und warum Sie in derartigen Fällen unbedingt hart durchgreifen sollten, erfahren Sie hier.

Weitere Informationen zu diesem und anderen relevanten Themen für Ihren ambulanten Pflegedienst finden Sie in "Recht und Pflege ambulant".

Ein Beispiel: Die verantwortliche Pflegefachkraft hat ein hohes Dehydratationsrisiko bei einer Pflegekundin festgestellt. Daher wurde die genaue Tagestrinkmenge festgelegt und ein Trinkprotokoll angelegt. Zudem wurde jede Pflegekraft darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, bei jedem Einsatz auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten und diese im Trinkprotokoll zu dokumentieren. Obwohl laut Trinkprotokoll die tägliche Trinkmenge erreicht wurde, verschwanden die typischen Anzeichen für eine drohende Dehydratation nicht. Daraufhin notierte sich die PDL ganz genau, wie viele Wasser- und Saftflaschen sich noch bei der Kundin befanden. Als sie nach 24 Stunden wieder zur Pflegekundin kam, musste sie feststellen, dass die Kundin zwar laut Trinkprotokoll 1.300 ml Wasser getrunken hatte, aber keine einzige Wasser- oder Saftflasche neu angebrochen worden war.

Pflegekräfte können wegen Falschdokumentation rechtlich belangt werden

Dieses Beispiel ist kein Einzelfall. Immer wieder kommt es im Alltag vor, dass Pflegekräfte Leistungen in der Pflegedokumentation als durchgeführt abhaken, obwohl sie diese gar nicht erbracht haben. Warum die Pflegekräfte ein solches Verhalten an den Tag legen, ist nicht immer nachzuvollziehen. Geht es hier um Zeitersparnis, damit man schneller nach Hause kommt, oder ist es zu aufwändig, den Pflegekunden auf die Toilette zu begleiten, wenn er mehr trinkt? Doch dass diese Pflegekräfte durch ihr Vorgehen auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können, ist den meisten nicht bekannt. Ihre Pflegekraft riskiert durch ihr Vorgehen nicht nur eine Abmahnung, die zur Kündigung führen kann, sondern auch, dass Ihr Pflegedienst wegen eines Pflegefehlers belangt wird, wenn Ihr Pflegekunde durch das Vorgehen zu Schaden kommt.

Dokumentation nicht erbrachter Leistungen kann auch Ihren Pflegedienst in Bedrängnis bringen

Hinzu kommt, dass Ihr Pflegedienst von den Kostenträgern in Regress genommen werden kann. Die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen kann sogar zur Kündigung des Versorgungsvertrags führen. Handelt daher eine Pflegekraft, wie im Beispiel beschrieben, bringt sie Ihren Pflegedienst in Bedrängnis, wenn festgestellt wird, dass nicht erbrachte Leistungen dokumentiert und abgerechnet wurden.

So gehen Sie vor, wenn Mitarbeiter bei der Pflegedokumentation schummeln

Sollte ein Kostenträger feststellen, dass Sie nicht erbrachte Leistungen abrechnen, fällt das auf Ihren Pflegedienst zurück. Daher sollten Sie in jedem Fall nachweisen können, dass Sie regelmäßig Ihre Pflegemitarbeiter angewiesen haben, nur erbrachte Leistungen abzuhaken. Mitarbeiter, die schummeln, müssen unbedingt arbeitsrechtlich belangt werden. Abmahnungen und im Notfall die Kündigung solcher Mitarbeiter sind notwendig.

Wenn Sie als PDL hart durchgreifen, erreichen Sie gleich mehrere Ziele:

  • Sie machen auch Ihren anderen Pflegekräften klar, dass Sie ein solches Handeln nicht dulden.
  • Sie verbessern die Qualität Ihrer Pflegeeinrichtung.
  • Sie können gegenüber den Kostenträgern, denen eine fehlende Dokumentation auffällt, nachweisen, dass Sie alles tun, damit keine Dokumentation nicht erbrachter Leistungen vorkommt, und dass solche Fehler von Pflegekräften von Ihnen nicht geduldet werden. Nur so können Sie ein hartes Durchgreifen der Kostenträger vermeiden. Denn die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen ist und bleibt Abrechnungsbetrug und kann im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung Ihres Versorgungsvertrags führen.

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