Pflegeverträge: Gerichte erklären diese Klauseln für unwirksam

Pflegeverträge Recht

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Bestimmt haben Sie schon mitbekommen, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) es geschafft hat, dass Gerichte einige verbraucherunfreundliche Klauseln in Pflegeverträgen für unwirksam erklärten. Daher fordert die Verbraucherzentrale alle Pflegedienste auf, ihre Pflegeverträge den Urteilen entsprechend neu zu gestalten. Was die Gerichte beanstandeten und ihre Begründungen erfahren Sie hier.

Informieren Sie sich noch umfassender zum Thema Pflegeverträge in "Recht und Pflege ambulant".

Kündigungsfristen von heute auf morgen möglich

So urteilten die Oberlandesgerichte Stuttgart und Schleswig-Holstein, dass Kunden ambulanter Pflegedienste das Recht haben, den Vertrag ohne Angabe besonderer Gründe von heute auf morgen zu kündigen. Sie qualifizieren die Pflegeleistung als eine Dienstleistung „höherer Art“, bei der das Gesetz eine sofortige Lösbarkeit vorsieht. Wer kein Vertrauen mehr in die Leistungen des Anbieters hat, brauche keine Kündigungsfrist zu beachten, so die Richter.

Unwirksam: Klauseln zu rückwirkenden Entgelterhöhungen

Zahlreiche Landes- und Oberlandesgerichte erklärten Klauseln zu rückwirkenden Entgelterhöhungen für unwirksam, weil diese den Anbietern unangemessene Spielräume bei der Ankündigung und Berechnung einräumten. Die Richter beanstandeten außerdem pauschalierende Formulierungen zur Zahlung von Investitionskosten, die fast alle Pflegeverträge beinhielten. Sie sind den Urteilen zufolge nicht geeignet, dem Verbraucher deutlich zu machen, welche realen Kosten er zu erwarten hat. Betroffene Verbraucher brauchen keine rückwirkenden Entgelterhöhungen oder Erhöhungen der Investitionskosten zu zahlen.

Hinweis: Die Verfahren waren Teil eines vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts, in dem der vzbv 2007 und 2008 die Leistungen und Pflegeverträge von ambulanten Pflegediensten unter die Lupe nahm.

Die Ergebnisse und Auswirkungen für Verbraucher fasste der vzbv nun in einem 29-seitigen Abschlussbericht zusammen. Auf www.ppm-online.org finden Sie den kompletten Abschlussbericht der Verbraucherzentrale im Gratis-Download inklusive aller Urteile, die Sie beachten sollten. Sie finden den Gratis-Download der ambulanten Pflege links oben auf unserer Homepage.

In "Recht und Pflege ambulant" finden Sie noch mehr Urteile zum Thema Pflegeverträge.

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