Bei Privatfahrten mit Firmenfahrzeug droht fristlose Kündigung

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Ihren Mitarbeitern droht die Kündigung, wenn sie verbotenerweise einen Firmenwagen privat nutzen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg (Az.: 13 Ca 2025/09), auf das die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin hinweist. Dem Richterspruch zufolge ist in solchen Fällen sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Und zwar dann, wenn Ihr Mitarbeiter Sie hinterher anlügt und seine privaten Fahrten leugnet. Der Fall und die Begründung des Gerichts.
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Der Fall: In dem vorliegenden Fall hatte ein Beschäftigter seine Arbeitsstelle mit dem Firmenwagen verlassen, um etwas Privates zu erledigen. Ihm war zuvor mehrfach gesagt worden, dass solche Privatfahrten verboten seien und ein Verstoß eine Kündigung nach sich ziehe. Auf Nachfrage seines Arbeitgebers leugnete der Arbeitnehmer, mit dem Firmenfahrzeug gefahren zu sein. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos.
Begründung des Gerichts: Das war zulässig, urteilten die Richter. Dem Mann müsse bewusst gewesen sein, dass sein Verhalten Konsequenzen haben werde. Erschwerend komme hinzu, dass er die Privatfahrt gegenüber dem Arbeitgeber geleugnet und so das Vertrauen unwiederbringlich verletzt habe. Ein derart schwerer Vertrauensbruch rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung, hieß es in der Begründung der Richter.
Tipp: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf Urteile wie diese hin. Am besten Sie hängen sie am Schwarzen Brett aus. Damit können Sie vorbeugen, und Ihre Mitarbeiter wissen genau, woran sie sind.
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