Unfall während der Rufbereitschaft: Sie haften nicht für Schäden am Privat-Pkw

Rufbereitschaft Unfall Pflege

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Ein Arzt hielt sich während seiner Rufbereitschaft zu Hause auf. Als er zu einem Einsatz gerufen wurde, fuhr er mit seinem Privat-Pkw zu seiner Arbeitsstätte und kam dabei infolge von Glatteis von der Straße ab. Hierdurch entstand an seinem Fahrzeug ein Schaden von 5.622 €. Die Schadenssumme forderte er von seinem Arbeitgeber ein, weil er der Ansicht war, dass während der Rufbereitschaft die Fahrt zur Arbeitsstätte bereits zum Dienstweg gehörte. Doch das Landesarbeitsgericht in München wies die Forderung des Mitarbeiters zurück. Laut Richter ist die Fahrt zum Arbeitsplatz auch während der Rufbereitschaft Privatsache. Der Arbeitgeber muss die Schäden am Privatwagen des Mitarbeiters nicht ersetzen. Worauf Sie als Leiter eines ambulanten Pflegedienstes achten müssen, haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Lesen Sie alles zum Thema Rufbereitschaft und Unfall in "Recht und Pflege ambulant".

In diesen Fällen müssen Sie für Schäden am Privat-Pkw aufkommen

Auch in ambulanten Pflegediensten leisten Mitarbeiter Ruf- oder Bereitschaftsdienst. Daher sollten Sie wissen, wann Sie als Arbeitgeber für Schäden am Privatwagen Ihres Mitarbeiters haften müssen, nämlich nur wenn

  1. der Schaden auf einer dienstlich veranlassten Fahrt eingetreten ist (z. B. Patiententour),
  2. der Mitarbeiter sein Auto für Sie in Ihrem Aufgaben- und Betätigungsbereich eingesetzt hat (z. B. um Sie zu fahren),
  3. die Nutzung des Privatwagens mit Ihrer Billigung geschehen ist und
  4. der Mitarbeiter für die Nutzung keine besondere über die steuerrechtliche Kilometerpauschale hinausgehende Vergütung erhält.

Schließen Sie eine Privatwagenvereinbarung ab

Falls Sie als Arbeitgeber die Fahrten mit dem Privat-Pkw veranlasst haben, müssen Sie auch für evtl. entstandene Schäden am Pkw Ihres Mitarbeiters aufkommen. Sie sollten sich deshalb im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung für private Pkw absichern. Dafür können Sie das folgende Muster verwenden.

(Das Urteil: Az.: 6 Sa 637/09 vom 15.12.2009

Muster:

Nutzungsvereinbarung von privaten Pkw

Zwischen _________________ (nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt) und
______________ (nachfolgend „Mitarbeiter“ genannt) wird folgende Nutzungsvereinbarung
geschlossen:
Vorbemerkung: Zwischen den Arbeitsvertragsparteien besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis seit dem __________. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber Dienstfahrten zu unternehmen, die mit dem privaten Pkw des Mitarbeiters durchgeführt werden sollen.

§ 1 Nutzungsgegenstand
Der Mitarbeiter ist berechtigt, dienstlich veranlasste oder sonst im Interesse des Arbeitgebers liegende Dienstfahrten mit dem in seinem Eigentum stehenden Pkw Marke _________ Typ ___________ mit dem amtlichen Kennzeichen _____________ durchzuführen. Die Benutzung eines anderen Fahrzeugs muss vorher vom Arbeitgeber genehmigt werden. Hierzu versichert der Mitarbeiter, dass

  • er die Fahrten mit einem gültigen Führerschein durchführt,
  • das Kfz nur in verkehrssicherem Zustand benutzt wird,
  • das Kfz sein Eigentum und er der alleinige Halter ist.

§ 2 Genehmigungsverfahren
Jede Dienstfahrt bedarf der vorherigen Genehmigung des Arbeitgebers. Der hierfür erforderliche Vordruck dient zugleich der Abrechnung der Fahrt nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 dieser Vereinbarung.
§ 3 Kündigung
Diese Nutzungsvereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Sie endet spätestens mit der Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
§ 4 Erstattung der Kosten / Aufwendungsersatz
1. Der Mitarbeiter erhält ein Kilometergeld in Form einer pauschalen Kostenerstattung in Höhe von _________€ pro genehmigten dienstlich gefahrenen Kilometer. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Monatsende gegen Nachweis der gefahrenen Kilometer.
2. Zusätzlich gewährt der Arbeitgeber zu den Betriebskosten einen Zuschuss von monatlich ___________ €. Außerdem trägt der Arbeitgeber an den vom Mitarbeiter zu entrichtenden Haftpflicht- und Kaskoversicherungsbeiträgen einen Anteil von ____ %.
§ 5 Haftung
Mit der Kostenerstattung nach § 4 sind alle unmittelbaren und mittelbaren Ansprüche, die sich aus der Benutzung des privaten Kfz ergeben, abgegolten. Eingeschlossen hierin sind Steuern, Versicherungen sowie Aufwendungen für Schäden aller Art, die am Kfz und an Personen – auch bei Dritten – entstehen; dies gilt auch für Unfallschäden.
§ 6 Abtretung
Wurde der Schaden am Kfz des Mitarbeiters durch einen Dritten verursacht, so tritt der Mitarbeiter bereits jetzt seinen Anspruch gegenüber dem Unfallverursacher in Höhe der vom Arbeitgeber gemäß § 5 übernommenen Kosten bzw. in Höhe von etwa anfallenden Restkosten an diesen ab.
§ 7 Sonstige Bestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
2. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberücksichtigt.
_________________________________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber)        (Unterschrift Mitarbeiter)

In "Recht und Pflege ambulant" finden Sie weitere Muster zum Thema Rufbereitschaft und Unfall.

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