Habe ich als Führungskraft keinen Anspruch auf Überstundenausgleich?

Pflege

© Stauke - Fotolia.com

Kürzlich ging folgende Anfrage in unserer Redaktion ein: „Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst als Verantwortliche Fachkraft in der Pflege. Im letzten Monat sind sehr viele Überstunden angefallen. Nun wollte ich diese beim Inhaber des Pflegedienstes geltend machen, doch der erklärte mir, dass ich als Leitungs- und Führungskraft keinen Anspruch auf Überstundenauszahlung oder -abgeltung hätte und die Überstunden mit meinem Gehalt abgegolten seien. Stimmt das?“

Lesen Sie mehr zum Thema Überstunden in der Pflege in "Recht und Pflege ambulant".

Unsere Antwort:

Der leitende Angestellte ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz) und hat in dieser Hinsicht nicht immer etwas mit Ihrer Leitungsfunktion als PDL in Ihrem Pflegedienst zu tun. Wenn Sie jedoch vom Inhaber Ihres Pflegedienstes nicht nur die pflegefachliche Verantwortung übertragen bekommen haben, sondern auch noch Arbeitgeberbefugnisse wahrnehmen, wie z. B.

  • Mitarbeitergespräche führen,
  • Zielvereinbarungen treffen,
  • Einstellungsgespräche führen,
  • Arbeitszeugnisse ausstellen,
  • Mitarbeitern kündigen usw.

sind Sie eine Führungskraft im Sinne des Gesetzes. Das bedeutet dann, dass für Sie das Betriebsverfassungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz nicht zutreffen. Wenn Sie also Arbeitgeberbefugnisse wahrnehmen, kann es tatsächlich sein, dass mit Ihrem Gehalt schon alle Überstunden usw. abgegolten sind. Denn man geht einfach davon aus, dass eine Führungskraft für ihre verantwortungsvolle Aufgabe und das dementsprechende Gehalt auch Mehrarbeit leistet, ohne auf die Uhr zu schauen.

Selbsttest:

Bin ich eine Führungskraft

Aussage

Trifft zu

Sie sind zur selbstständigen Einstellung und Entlassung beschäftigter Mitarbeiter berechtigt.

Sie haben vom Inhaber des Pflegedienstes eine Generalvollmacht oder Prokura.

Sie nehmen regelmäßig Aufgaben wahr, die für den Bestand und die Entwicklung des Pflegedienstes von Bedeutung sind und besondere Erfahrung und Kenntnisse voraussetzen.

Sie sind bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben in Ihren Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen oder können Entscheidungen, die wichtig für den Pflegedienst sind, wesentlich beeinflussen.

Sie beziehen ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, das für leitende Angestellte in Ihrem Pflegedienst üblich ist.

Sie gehören zur Leitungsebene in Ihrem Pflegedienst.

Gehen Sie sachlich vor

Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie keine Führungskraft im Sinne des Gesetzes sind, sollten Sie ein Gespräch mit Ihrem Chef führen. Sagen Sie ihm, dass Sie als Leitungskraft selbstverständlich bereit sind, Überstunden zu machen, dass Sie aber mit einer Pauschalabgeltung durch das vereinbarte Gehalt nicht einverstanden sind. Schlagen Sie Ihrem Chef die nebenstehende nachträgliche Regelung vor.

Muster:

Nachträgliche Regelung im Arbeitsvertrag

Mit unten genannter Vergütung sind Über-, Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit abgegolten, soweit sie … Stunden im Monat nicht überschreiten.

Oder:

Mit dem vereinbarten Bruttolohn sind bis zu ... Überstunden monatlich abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden durch Freizeit abgegolten. Soweit dies nicht möglich ist, beträgt die Überstundenvergütung ... € pro Stunde.

In "Recht und Pflege ambulant" finden Sie noch mehr Muster und Tests zum Thema Überstunden in der Pflege.

Weitere Informationen

Dieses Produkt könnte für Sie interessant sein:

 
Recht und Pflege ambulant
DAS Praxishandbuch für Führungskräfte in der ambulanten Pflege! Antworten auf alle rechtlichen Fragen. Verständlich, praxisnah und sofort umsetzbar...
 
 
 


Kommentare / Bewertung

Übermittlung Ihrer Stimme...
Artikel hat 3.0 von 5 Sternen erhalten (4 Bewertungen).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Keine Kommentare

Um einen Kommentar zu verfassen müssen sie eingeloggt sein. Bitte geben Sie hier Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein:


Passwort vergessen?
Neu registrieren

 
© PRO PflegeManagement Verlag & Akademie
 

MeinPPM-Login

Kundendienst

erreichbar täglich von 7-22 Uhr
Telefon: 0228/95 50 130
Fax: 0228/36 96 480
E-Mail: kundendienst(at)ppm-online.org