Tanken auf Arbeitsweg ist nicht unfallversichert

Umweg zur Arbeit - keine Unfallversicherung

© Vojtech Vlk - Fotolia.com

Wenn Ihr Mitarbeiter zum Tanken mit dem Auto den direkten Weg zur Arbeit verlässt, ist er nicht unfallversichert. Das besagt ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Detmold. Das bedeutet: Die gesetzliche Unfallversicherung muss in einem solchen Fall bei einem Unfall nicht zahlen. Mehr zu dem vor dem SG verhandelten Fall und die Begründung der Richter erfahren Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema Unfallversichterung finden Sie in "Recht und Pflege ambulant".

In dem genannten Fall ging es um einen Elektroniker, der nach der Arbeit mit seinem Motorrad nach Hause fahren wollte. Kurz nachdem er losgefahren war, bemerkte er aber, dass seine Tankanzeige gegen null ging. Deshalb fuhr er nicht den direkten Weg nach Hause, sondern eine andere Strecke. Genau auf diesem Weg hatte er einen Unfall, durch den er 3 Monate lang arbeitsunfähig war. Die gesetzliche Unfallversicherung weigerte sich zu zahlen. Die Begründung: Es habe sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Das Urteil und die Begründung: Das Sozialgericht gab der Versicherung Recht. Der Versicherungsschutz für Beschäftigte decke zwar auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Heimweg ab, doch ein Umweg zur Tankstelle, wie im vorliegenden Fall, sei nicht mit abgesichert. Tanken gehöre nicht zur Vorbereitung der Fahrt zur Arbeit, begründeten die Richter ihr Urteil.

Tipp: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf diesen Umstand hin. Vielleicht stellen Sie einige solcher Urteile zusammen und verteilen Infozettel an Ihre Mitarbeiter. Dann haben Sie auch einen Nachweis für Ihre Unterlagen. 

In "Stationäre Pflege aktuell" finden Sie noch mehr Tipps und Hinweise zum Thema Unfallversicherung.



Weitere Informationen

Diese Produkte könnten für Sie interessant sein:

 
Recht und Pflege ambulant
DAS Praxishandbuch für Führungskräfte in der ambulanten Pflege! Antworten auf alle rechtlichen Fragen. Verständlich, praxisnah und sofort umsetzbar...
 
Stationäre Pflege aktuell
Holen Sie sich professionellen Beistand, der Ihnen den Berufsalltag als Leitende Pflegefachkraft erleichtert. Experten helfen Ihnen bei der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Ihrer Pflegeeinrichtung...
 
 
 


Kommentare / Bewertung

Übermittle Bewertung...
Artikel hat 5.0 von 5 Sternen erhalten (1 Bewertungen).
Klicken Sie auf einen der Sterne, um den Artikel zu bewerten.
Noch keine Kommentare zu diesem Artikel vorhanden.

Um einen Kommentar zu verfassen müssen sie eingeloggt sein. Bitte geben Sie hier Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein:


Passwort vergessen?
Neu registrieren

 
© PRO PflegeManagement Verlag & Akademie
 

MeinPPM




Passwort vergessen?
Neu registrieren

Kundendienst

erreichbar täglich von 7-22 Uhr
Telefon: 0228/95 50 130
Fax: 0228/369 60 01
E-Mail: kundendienst(at)vnr.de