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Recht in der ambulanten Pflege
Ein Arbeitgeber darf einer Mitarbeiterin nach deren Elternzeit den Wunsch nach Arbeit in Teilzeit nicht einfach abschlagen. Lesen Sie hier das Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holsteins zur Reglung von Teilzeitarbeit.
Wenn ein Pflegekunde eine behandlungspflegerische Maßnahme selbst durchführen will, sollten Sie als Pflegefachkraft sich mit einer Haftungsfreistellung absichern. Hier finden Sie einen Mustertext.
Hatten auch Sie schon einmal einen Ex-Mitarbeiter, der Ihre Pflegekunden zu seinem neuen Arbeitgeber „mitgenommen“ hat? Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie bei einem solchen Abwerben haben.
Was können Sie tun, wenn ein Mitarbeiter nach einer Abmahnung droht, sich krankschreiben zu lassen? Können Sie dem Mitarbeiter kündigen? Hier erfahren Sie die Antwort.
Kommt es auch in Ihrem Pflegedienst vor, dass Pflegekräfte notwendige Maßnahmen einfach nicht erbringen, aber in der Pflegedokumentation als erbracht abhaken? Wie Sie vorgehen sollten, um Ihren Pflegedienst rechtlich abzusichern, erfahren Sie hier.
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