Recht in der ambulanten Pflege

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Müssen auch Sie Ihre Pflegeverträge ändern? Aktuelle Urteile haben die Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt dazu bewogen, Pflegedienste dazu aufzufordern, verbraucherunfreundliche Klauseln in ihren Verträgen zu ändern. Ob auch Sie davon betroffen sind, erfahren Sie hier.

 

Bonuszahlungen sind in der Regel daran gebunden, dass ein Beschäftigter festgelegte Ziele erreicht. Sie stehen Arbeitnehmern aber auch zu, wenn der Chef es versäumt, solche Ziele zu vereinbaren. Lesen Sie hier ein aktuelles Urteil, dass auch für die Pflege gilt.

 

IT-Mitarbeitern droht die Kündigung, wenn sie unerlaubterweise die E-Mails anderer Beschäftigter öffnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München. Dieses Urteil aus München ist auch für Beschäftigte in der Pflege interessant.

 

Eine gute Grundstimmung bei der Prüfung durch den MDK ist die Grundvoraussetzung für einen gelungenen Besuch bei Ihrem Kunden. Lesen Sie hier, wie Sie ihren Kunden auf einen Besuch durch den MDK vorbereiten.

 

Ein aktuelles Urteil des LAG Berlin-Brandenburg in Bezug auf das Leiharbeiterrecht ist auch für Sie in der Pflege interessant. Das LAG entschied in einem Fall, dass Leiharbeitern gekündigt werden müsse, bevor die Stammbesetzung dezimiert wird.

 

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