Optimale Abstimmung – Das A und O reibungsloser Arbeitsabläufe

Arbeitsabläufe verbessern durch Kompetenzenverteilung in der Pflege

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Nur wenn die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche einer Stelle deckungsgleich sind, können Sie auch reibungslose Arbeitsabläufe erwarten. Im 1. Schritt müssen Sie die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter überprüfen, im 2. die Verantwortlichkeiten.

Informieren Sie sich noch umfassender über das Thema Arbeitsabläufe in der Pflege in "pdl.konkret ambulant".

I. Kompetenzen

Rechte, die dem Stelleninhaber übertragen sind, damit er seine Aufgaben erfüllen kann.

Informationskompetenz:

Erhält der Stelleninhaber alle grundsätzlichen und aktuellen Informationen, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt?
Beispiel: Leitungskräfte müssen jederzeit Zugang zu grundsätzlichen rechtlichen Bestimmungen haben, z. B. Sozialgesetzbuch (SGB) XI.

Mitsprachekompetenz:

Die Teilnahme an welchen Gremien ist zur Erfüllung der Aufgaben dieser Stelle unerlässlich?
Beispiel: Mitarbeiter des Sozialen Dienstes sind nicht immer auch Leitungskräfte. Doch für die Aufgabe „Sicherstellung und Entwicklung der psychosozialen Betreuung der Bewohner“ sollten sie an der regelmäßigen Leitungsrunde teilnehmen.

Entscheidungskompetenz:

Kann der Stelleninhaber mit seinem Entscheidungsrahmen seine Aufgaben wahrnehmen?
Beispiel: Zur Aufgabe der Hauswirtschaftsleitung gehört die Kompetenz, über ein bestimmtes Budget zu verfügen.

Weisungskompetenz:

Hat der Stelleninhaber die Berechtigung, anderen Stellen die Anordnungen zu geben, die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind?
Beispiel: Zu der Aufgabe „Sicherheit der EDV“ muss der Stelleninhaber allen Mitarbeitern, die mit EDV arbeiten, in seinem fachlichen Rahmen Weisungen geben dürfen.

Ausführungskompetenz:

Ist die Stelle mit dem Recht auf Zugriff bzw. Zugang aller für die Aufgabenerfüllung notwendigen Sachmittel und Einrichtungen ausgestattet?
Beispiel: Besitzt der Hausmeister einen Generalschlüssel?

Kontrollkompetenz:

Entspricht die Berechtigung, die Ergebnisse und Verfahren der Arbeit anderer Stellen zu kontrollieren, der Aufgabenstellung?
Beispiel: Der Hygienebeauftragte muss die Berechtigung haben, Wäschesammelsysteme, Personalhygiene usw. jederzeit zu kontrollieren.

II. Verantwortung

Pflicht des Stelleninhabers, für seine Entscheidungen und Handlungen und die zielentsprechende Erfüllung seiner Aufgaben Rechenschaft abzulegen, dafür einzustehen und auch zu haften.

Durchführungsverantwortung:

Sind die Folgen von Handeln und Nichthandeln entsprechend der Aufgabenstellung definiert?

Führungsverantwortung:

Ist geklärt, für das Handeln welcher anderen Stellen eine Führungskraft einzustehen hat, wenn sie ihre Führungsaufgaben nicht wahrnimmt?

In "pdl.konkret ambulant" gibt es noch weitere Checklisten zum  Thema Arbeitsabläufe in der Pflege.

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