Mit diesen Maßnahmen erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter bei Dienstfahrten

Pflege

© Pjorg - Fotolia.com

Bestimmt wissen Sie, dass Sie u. a. verpflichtet sind, Ihre Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen mit Dienstfahrzeugen zu schützen. Denn sehr häufig kommt es zu Unfällen während der Arbeitszeit, weil die Pflegemitarbeiter unter Zeitdruck im Straßenverkehr unterwegs sind oder weil sich Dienstfahrzeuge nicht in betriebssicherem Zustand befinden. Wir haben für Sie eine Übersicht der Anforderungen zusammengestellt, die Ihre Maßnahmenplanung in Sachen Sicherheit der Dienstfahrzeuge enthalten muss.

Informieren Sie sich noch umfassender zum Thema Dienstfahrzeuge in der Pflege in "pdl.konret ambulant".

Sorgen Sie für den betriebssicheren Zustand der Dienstfahrzeuge

Sie als Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Ihre Dienstfahrzeuge zu jeder Zeit sowohl verkehrs- als auch arbeitssicher sind. Zudem müssen Sie Ihre Fahrzeuge, wenn notwendig (laut Inspektionsintervallen), mindestens aber 1-mal jährlich durch einen Fachmann nachweislich auf den betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Diese Prüfung muss die Verkehrs- und Arbeitssicherheit des Fahrzeuges umfassen und deren Ergebnis muss dokumentiert werden. Sie haben diesen Punkt erfüllt, wenn über die in den vom Hersteller vorgeschriebenen Intervallen ordnungsgemäß durchgeführten Inspektionen mängelfreie Ergebnisse einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegen.

Tipp: Schließen Sie für Ihre Dienstfahrzeuge einen Wartungsvertrag mit einer Fachwerkstatt ab. Heben Sie die Prüfergebnisse und Mängelbeseitigungslisten auf.

So schützen Sie Ihre Mitarbeiter in 6 Schritten vor Unfällen mit den Dienstfahrzeugen

1. Schritt: Überprüfen Sie, ob Sie oben genannte Anforderungen erfüllen.
2. Schritt: Erstellen Sie dann eine Liste mit allen Autounfällen während der Dienstzeit und wenn möglich deren Ursachen.
3. Schritt: Sammeln Sie mit Ihren Mitarbeitern während der nächsten Dienstbesprechung alle Gründe, warum es zu diesen Unfällen gekommen ist.
4. Schritt: Überlegen Sie gemeinsam, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Unfälle zu vermeiden.
5. Schritt: Setzen Sie die beschlossenen Maßnahmen inklusive der oben genannten Anforderungen um und legen Sie diese in einer Verfahrensanweisung fest.
6. Schritt: Kontrollieren Sie nach ca. 2 Monaten, ob die Maßnahmen eingehalten werden oder ob es trotz der Maßnahmen zu Unfällen gekommen ist. Passen Sie bei Bedarf die Verfahrensanweisung an.

Hinweis: Dokumentieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung, die Maßnahmenbesprechung, die Maßnahmenplanung, die Unterweisung an Ihre Mitarbeiter und bei Bedarf die Maßnahmenanpassung. So haben Sie wieder einen wichtigenPunkt in Sachen Arbeitsschutz erfüllt.

Übersicht:

Sichere Dienstfahrzeuge

Eine Warnweste muss in jedem Fahrzeug vorhanden sein

Damit Ihre Mitarbeiter beim Ausstieg während einer Autopanne gesehen werden, müssen Sie jedes Dienstfahrzeug (auch das Privatfahrzeug Ihres Mitarbeiters, wenn er es für Dienstfahrten nutzt) mit mindestens einer Warnweste ausstatten.

Vor Dienstbeginn Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen prüfen

Jeder Mitarbeiter muss vor Beginn jeder Dienstfahrt kontrollieren, ob Mängel am Fahrzeug vorhanden sind. Sollte Ihr Mitarbeiter während der Fahrt Mängel feststellen, muss er diese der zuständigen Person (Inhaber, Beauftragter für Dienstfahrzeuge, verantwortliche PFK) mitteilen. Wenn die Mängel die Sicherheit gefährden, muss der Fahrzeugführer das Fahrzeug stehen lassen.

Nach jeder Fahrt das Fahrzeug sichern

Ihre Mitarbeiter dürfen erst dann das Fahrzeug verlassen, wenn sie die Handbremse angezogen haben (außer im Winter), wenn der kleinste Gang oder bei automatischem Getriebe die sichere Parksperre eingelegt wurde.

Nur festes Schuhwerk

Ihre Mitarbeiter müssen zum sicheren Führen des Fahrzeugs ein während der Fahrt den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen. Sandaletten ohne Fersenriemen, Flip-Flops usw. sind nicht geeignet.

Fahren nur mit Fahrerlaubnis

Überprüfen Sie zu Beginn und regelmäßig während des Arbeitsverhältnisses, ob Ihre Mitarbeiter eine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) und Einweisung       besitzen. Denn Sie dürfen Ihre Mitarbeiter nur dann ein Fahrzeug führen lassen, wenn eine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Sie müssen Ihre Mitarbeiter in
das Fahren und Führen des Dienstfahrzeugs einweisen. Hinweis: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass Sie unverzüglich zu informieren sind, sobald der Führerschein entzogen wurde. Lassen Sie sich den Führerschein 1-mal jährlich vorlegen.

Weisen Sie Ihre Mitarbeiter während der Einarbeitungsphase auf die oben genannten Punkte hin und nehmen Sie diese Aspekte in Ihren Einarbeitungsplan mit auf. Zudem sollten Sie Ihre Mitarbeiter nachweislich mindestens 1-mal jährlich zum Thema „sichere Dienstfahrzeuge“ unterweisen.

In "pdl.konket ambulant" finden Sie weitere Übersichten zum Thema Dienstfahrzeuge in der Pflege.

Weitere Informationen

Dieses Produkt könnte für Sie interessant sein:

 
pdl.konkret ambulant
Leiten Sie Ihren ambulanten Pflegedienst erfolgreich und kompetent! So schaffen Sie als PDL den entscheidenden Servicevorsprung vor Ihrer Konkurrenz...
 
 
 


Kommentare / Bewertung

Übermittlung Ihrer Stimme...
Artikel hat 4.0 von 5 Sternen erhalten (1 Bewertungen).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Keine Kommentare

Um einen Kommentar zu verfassen müssen sie eingeloggt sein. Bitte geben Sie hier Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein:


Passwort vergessen?
Neu registrieren

 
© PRO PflegeManagement Verlag & Akademie
 

MeinPPM-Login

Kundendienst

erreichbar täglich von 7-22 Uhr
Telefon: 0228/95 50 130
Fax: 0228/36 96 480
E-Mail: kundendienst(at)ppm-online.org