Formulierungshilfen für die Beratung in der Pflege laut Pflegeversicherungsgesetz SGB XI

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Formulierungshilfen gemäß SGB XI
Beachten Sie, dass diese Formulierungen für Ihren Beratungseinsatz nach Pflegeversicherungsgesetz SGB XI nur Mustertexte sind, die Sie an die individuelle Situation in der ambulanten Pflege anpassen müssen. Sie als PDL können die Texte je nach Pflegesituation und Zustand des Patienten umformulieren. Die nachfolgend aufgeführten Beispiele geben Ihnen einen "roten Faden" für die Formulierung.
Weitere Formulierungshilfen laut SGB XI finden Sie in "pdl.konkret ambulant".
1. Einschätzung durch den Pflegebedürftigen
Die Pflegesituation wird aus Sicht der/des Pflegebedürftigen und aus Sicht der Pflegeperson beim Beratungseinsatz wie folgt eingeschätzt:
- Die Pflegeperson und der Pflegebedürftige kommen gut mit der Pflege zurecht
- Der Pflegebedürftige fühlt sich nicht gut gepflegt bzw. unterversorgt.
- Der Pflegebedürftige denkt, dass er eine zu große Last für die Pflegeperson darstellt.
- Der Pflegebedürftige fühlt sich vom Pflegenden dominiert.
- Die Pflegeperson äußert Unsicherheit im Umgang mit der PEG (Ernährungssonde).
2. Einschätzung durch die Pflegefachkraft
Die Pflegefachkraft schätzt die bei dem Beratungseinsatz nach SGB XI festgestellte Pflegesituation wie folgt ein:
Gute Pflegequalität:
- Die Pflege ist zum Zeitpunkt des Beratungseinsatzes sichergestellt.
- Der Pflegebedürftige scheint zum Zeitpunkt des Beratungseinsatzes gut versorgt und gepflegt zu werden.
- Alle notwendigen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Maßnahmen werden von der Pflegeperson erbracht.
Mittlere Pflegequalität:
- Die Pflegefachkraft ermittelte einen zusätzlichen Bedarf an, der künftig in die Pflege aufgenommen wird.
Schlechte Pflegequalität:
- Die Pflegeperson ist mit der Pflege überfordert und führt nicht alle notwendigen Maßnahmen durch.
- In der Nahrungsverabreichung bestehen Defizite. Der Pflegebedürftige ist nicht ausreichend ernährt und trinkt zu wenig.
- Die Pflege scheint zum Zeitpunkt des Beratungseinsatzes nicht sichergestellt zu sein.
3. Anregungen zur Verbesserung
Zur Verbesserung der Pflegesituation werden nach SGB XI folgende Maßnahmen zum Zeitpunkt des Beratungseinsatzes angeregt:
- Durchführung einer erneuten Begutachtung durch den MDK, um zu überprüfen, ob die Kriterien einer Höherstufung erfüllt sind.
- Organisation von Hilfsmitteln, um die Pflege zu erleichtern, z. B. ein Pflegebett.
- Umgestaltung der Wohnung des Pflegebedürftigen, sodass diese barrierefrei wird.
- Anschaffung eines selbstfahrenden Rollstuhls für eine bessere soziale Einbindung.
- Information des Pflegebedürftigen, wie sich zu geringe Flüssigkeitszufuhr auf seine Gesundheit auswirkt.
- Die Pflegeperson sollte einen Pflegekurs für Angehörige besuchen.
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation sind z. B. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, niederschwellige Betreuungsangebote und Rehabilitationsleistungen.
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