Heimentgeld - Kalkulation mit Berechnungstagen

Abschlag auf Ihr Heimentgeld

In Ihrem Bundesland kannten Sie bisher keinen Abschlag auf Ihr Heimentgelt, wenn der Bewohner abwesend war? Dann kommen Sie vielleicht aus Niedersachsen. Dort konnten Sie bisher den vollen Preis des Heimentgelds für Pflege sowie Unterkunft und Verpflegung (U+V) abrechnen, wenn Ihr Bewohner im Krankenhaus war und Sie ihm seinen Platz freigehalten haben.

Mit der Pflegereform ändert sich das. Danach sind alle Bundesländer gehalten, beim Heimentgeld einen Abschlag von mindestens 25 % bei Abwesenheit des Bewohners über 3 Tage hinaus zu vereinbaren. Wenn Sie ein Haus mit 60 Plätzen führen und die Abwesenheitsquote 3 % beträgt, so müssen Sie mit Mindereinnahmen beim Heimentgeld in einer Größenordnung von rund 10.000 € pro Jahr rechnen!

Mehr Informationen zu Heimentgeld in der Pflege finden Sie in "HeimManagement kompakt".

Heimentgeld mit Berechnungstagen kalkulieren

Ist die Berechnung von Abschlägen beim Heimentgeld für Sie neu? Dann haben Sie bisher nur mit Belegungstagen gerechnet. Das sind alle Tage, die Sie abgerechnet haben. Nun müssen Sie eine weitere Kennzahl einführen: die Berechnungstage. Die Formel lautet: Anwesenheitstage + (Abwesenheitstage x 75 %) = Berechnungstage. Multipliziert mit Ihrem täglichen Entgelt für Pflege und U+V pro Pflegestufe erhalten Sie damit die Höhe Ihrer abgerechneten oder abzurechnenden Erträge.

Beispiel: Berechnung von Belegungs- und Berechnungstagen in einem Haus mit 100 Plätzen (davon 98 % belegt) und einer Abwesenheitsquote von 3 %:

  • 34.675 Anwesenheitstage (95 Plätze x 365 Tage) + 1.095 Abwesenheitstage = 35.770 Belegungstage
  • 34.675 Anwesenheitstage + (1.095 Abwesenheitstage x 75 % = 821,25) = 35.496,25 Berechnungstage

Wirtschaftsplan an das verringerte Heimentgeld anpassen

Führen Sie diese Berechnung schon jetzt durch. Auch wenn Sie noch nicht wissen, ob es in Ihrem Bundesland bei dem 25%igen Abschlag beim Heimentgeld bleibt. So erfahren Sie, welche Ertragseinbußen auf Sie zukommen.
Lassen Sie Ihre Verwaltung zusammenstellen, wie viele Abwesenheitstage in Ihrer Einrichtung in den letzten Jahren durchschnittlich zusammenkamen, und erstellen Sie anhand dieser Zahlen eine Prognose. Wenden Sie die o. g. Formel an und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihren Erträgen nach Belegungstagen. So wissen Sie, welchen Betrag Sie einsparen müssen.

Beispiel

Berechnung der wegen Abwesenheit entfallenen Heimentgelte

Stufe 0

Stufe I

Stufe II

Stufe III

Summe

Plätze: 100

Belegte Plätze: 98

2

30

49

17

Abweseheitsquote: 3 %

Abwesenheitstage

27

322

537

188

1074

Engelt für U+V

49,45€

63,00€

79,03€

95,71€

davon 25 % Minderertrag

12,36€

15,75€

19,76€

23,93€

Gesamt Minderertrag

334 €

5.072€

10.611€

4.499€

20.515€

2 Möglichkeiten trotz Heimentgeld - Abschlag auf Ihre Kosten zu kommen

Konzept "Abwesenheitstage reduzieren"

Um kostendeckend zu bleiben, können Sie 1. die Abwesenheitstage reduzieren oder 2. Ihre Kosten senken. Das Konzept "Abwesenheitstage reduzieren" setzen Sie ein, wenn Ihre Abwesenheitsquote das normale Maß überschreitet. Für die meisten Einrichtungen liegt dies bei ca. 3 %. Analysieren Sie Überschreitungen. Ermitteln Sie den besonderen Grund fest, der dazu führte. Dazu lassen Sie sich auflisten, wann, wer, warum abwesend war. In einer Einrichtung, die zuerst wirklich besorgniserregende Abwesenheitsquoten aufwies, zeigte die Analyse des Heimleiters, dass die meisten Einweisungen ins Krankenhaus freitags stattfanden. Ihm war aber bekannt, dass die örtlichen Krankenhäuser meistens montags Patienten aufnehmen. Zusammen mit seiner PDL untersuchte er die Gründe für die Einweisungen am Freitag: Ging es um akute Fälle oder eher darum, den Wochenenddienst zu entlasten?

Hinweis: Wenn in die Berechnung Ihrer Heimentgelte eine Abwesenheitsquote einbezogen wird, bleiben Sie kostendeckend, wenn Sie diese Quote genau einhalten. Wird sie überschritten, schmälert sich Ihr wirtschaftliches Ergebnis.

Konzept "Kosten senken"

Kosten sind hier die 2. Stellschraube an der man drehen kann, um nicht rote Zahlen zu schreiben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Ihnen, wenn ein Bewohner abwesend ist, automatisch mindestens 25 % weniger Kosten für Pflege und U+V entstehen. Denn Sie sparen ja den Aufwand für Lebensmittel, Sie müssen das Zimmer nicht heizen und reinigen usw. Klar ist, dass Sie zukünftig um mindestens 25 % abgesenkte Erträge haben werden. Diese durch Absenkung der Kosten abzufangen bedarf Ihrer Intervention. So wurde es bisher bezahlt, wenn Sie das leere Bewohnerzimmer geheizt haben. Jetzt müssen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, die Heizung abzustellen. Ihre Küche muss genaue Informationen bekommen, wie viele Essen aktuell ausfallen und welche Abwesenheitsquote sie generell bei ihrer Lagerhaltung berücksichtigen muss.

Stellen Sie fest, welche Kosten nicht anfallen, wenn ein Bewohner nicht anwesend ist. Informieren Sie Ihre jeweiligen Budgetverantwortlichen darüber, dass die Sollwerte für diese Kostenarten sich bei Abwesenheit der Bewohner reduzieren. Erklären Sie ihnen die Kennzahl „Berechnungstag“.

Auf diese Weise sind Sie gut gerüstet, wenn der Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI in Ihrem Bundesland einen Vergütungsabschlag einführt. So werden Abwesenheitszeiten Ihren wirtschaftlichen Erfolg nicht schmälern.

Mehr Informationen zu Heimentgeld in der Pflege finden Sie in "HeimManagement kompakt".

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