Kritik am Arbeitgeber ist kein Kündigungsgrund

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Immer wieder kommt es vor, dass unzufriedene Mitarbeiter in der Öffentlichkeit schlecht über ihren Arbeitgeber reden. Da werden Geschichten erzählt, was alles in der Pflegepraxis schiefläuft, der Arbeitgeber falsch abrechnet etc. Es gibt auch Mitarbeiter, die sich nach einer Kündigung rächen wollen und unwahre Dinge über ihre ehemalige Firma erzählen. Viele Chefs sind der Meinung, dass Kritik am Arbeitgeber ein eindeutiger Kündigungsgrund ist. Doch ein aktuelles Urteil widerlegt diese Auffassung.
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Seinen Chef öffentlich zu kritisieren ist keineswegs immer ein Grund für eine Kündigung. Denn entsprechende negative Äußerungen können durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart (Az.: 2 Sa 59/09).
Der Hintergrund: Im dem verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter in einem Automobilunternehmen seinen Arbeitgeber öffentlich kritisiert. Er hatte ihm in einem Informationsblatt „Ausbeutung“ und eine „menschenverachtende Jagd auf Kranke“ vorgeworfen. Daraufhin begann eine langjährige gerichtliche Auseinandersetzung. Sie gipfelte in einer verhaltensbedingten Kündigung, nachdem der Mann in einem Internetbeitrag seine Aussagen in abgewandelter Form wiederholt hatte. Hilfsweise hatte der Arbeitgeber außerdem eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung beantragt.
Das Urteil: Die Richter in der 2. Instanz erklärten die Kündigung jedoch für unwirksam und wiesen auch den Auflösungsantrag zurück. Der Internetbeitrag des Klägers sei durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Auch verletze er damit nicht seine Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber dem Unternehmen. Insgesamt bewerteten die Richter das Verhalten so, dass eine Weiterbeschäftigung durchaus möglich sei.
(LAG Baden-Württemberg, Az.: 2 Sa 59/09)
(Quelle: dpa)
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