Verhalten im Notfall - Das verlangt der MDK in Notfallsituationen von Ihnen

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Erste Hilfe im Notfall

Reagieren Sie im Notfall, wie der MDK es von Ihnen fordert?

Die Hilflosigkeit bei einem Notfall ist auch in der ambulanten Pflege oft sehr groß, denn schließlich haben Ihre Mitarbeiter nicht täglich mit einem Notfall zu tun. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie als PDL Ihre Pflegekräfte auf Notfallsituationen vorbereiten und das Verhalten im Notfall trainieren - ähnlich wie die Feuerwehr Brandübungen abhält.

Mehr Informationen zum MDK finden Sie in "pdl.konkret ambulant".

Notfall - Das verlangt der MDK von Ihnen

Der MDK wird in einer Qualitätsprüfung feststellen, ob Sie mindestens für folgende Notfallsituationen schriftliche, verbindliche Regelungen getroffen haben.

  1. Schulungen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen;
  2. Schriftliche Regelung für einen Notfall bei Pflegebedürftigen;
  3. Regelungen für Situationen, in denen der Pflegebedürftige nicht öffnet.

Erste Hilfe: Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften

Sie als PDL, legen selbst fest in welchen Abständen und in welcher Form Sie Ihre Mitarbeiter schulen lassen. Doch es sollte für Sie als ambulanter Pflegedienst selbstverständlich sein, dass Sie Ihre Mitarbeiter notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen kennen und im Notfall sicher und zielgerichtet handeln können.

Bieten Sie als Arbeitgeber daher regelmäßig, z.B. alle 2 Jahre, Weiterbildungen an.

  • grundlegende Verhaltensweise bei Unfällen
  • Erste Hilfe bei Störungen der Vitalfunktionen (Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Kreislaufstillstand)
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Training konkreter Situationen im Notfall

Tipp: Viele Pflegedienste schicken einzelne Mitarbeiter zu einer externen Erste-Hilfe-Schulung und lassen diese im Anschluss daran die Schulung für die Kollegen durchführen. So sparen Sie Geld für externe Fortbildungen, und indem Ihre Mitarbeiter voneinander lernen, können Sie gleichzeitig die Mitarbeitermotivation in Ihrem Pflegedienst um ein Vielfaches erhöhen.

MDK fordert Regelungen zum Vorgehen in einem Notfall

In der Prüfrichtlinie des MDK wird Ihnen, als PDL, auch die Einführung einer Regelung zum Verhalten in einem Notfall, z.B. in Form eines Flussdiagramms, empfohlen. In diesem Zusammenhang sollen Sie regeln, was Ihre Mitarbeiter tun sollen, wenn Sie einen Ihrer Patienten in einer gefährdenden Situation finden, z.B. nach einem Sturz, bei Entgleisung von Körperfunktionen, bei Bewusstlosigkeit.

Nicht für jeden Notfall gibt es allgemeingültige Maßnahmen

Wie Sie aber wissen, lassen sich nicht für jeden Notfall standardisierten Lösungen aufstellen. Der Umgang mit derartigen Problemen hängt oft von der Improvisationsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter ab. Grundsätzlich ist in solchen Fällen eine telefonische und zeitsparende Problemlösung anzustreben also z.B. der mehrmalige Versuch, den nicht anwesenden Patienten telefonisch zu erreichen, statt mehrmals hinzufahren.

Muster

Ablauf zu allgemeingültigen Maßnahmen bei einem Notfall

Wenn Sie einen Notfall vorfinden, sollten Sie und Ihre Mitarbeiter nach einem festen Schema vorgehen. Dieses könnte so aussehen:

 

Notwendige Erste-Hilfe-Maßnahme durchführen.

MDK verlangt Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall.

Ggf. Hausarzt informieren und / oder Notarzt anfordern.

MDK empfliehlt Benachrichtigung des Arztes im Notfall.

Falls in vorliegender Notsituation Bedarfsmedikamente gereicht werden sollen, werden diese gegeben, die Gabe dokumentiert und die Wirksamkeit überwacht.
Bei fehlenden Anweisungen ist sofort der behandelnde Arzt telefonisch zu befragen und / oder der Notarzt anzufordern.

MDK möchte Nachweis über die angewandten Medikamente im Notfall.

Angehörige informieren.

MDK empfliehlt Kontaktaufnahmen mit den Angehörigen nach dem Notfall.

Sicherstellung der Versorgung der nachfolgenden Patienten.

MDK verlangt Sicherstellung der versorgung anderer Patienten.

Alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen werden detailliert und mit Zeitangaben in der Pflegedokumentation festgehalten.

Mehr Informationen zum MDK finden Sie in "pdl.konkret ambulant".



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