Bundesrat: Keine kurzfristigen Änderungen der Pflege-TÜV-Kriterien

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Nachdem im Februar der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen e. V. (MDS) und der GKV-Spitzenverband bereits vor endgültigem Abschluss der Evaluation eine kurzfristige Änderung der Transparenzkriterien zur Benotung Ihrer Pflegeeinrichtungen herbeiführen wollten (wir berichteten in der vorletzten Ausgabe), hat der Bundesrat diesem Vorhaben nun eine klare Absage erteilt. Ich halte dies für eine weise Entscheidung, denn die geplanten kurzfristigen Änderungen hätten sowohl bei Ihnen als auch unter Ihren Mitarbeitern nur für noch mehr Verwirrung und Unmut sorgt.
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Hintergrund: Nach einer 1. Auswertung der Prüfergebnisse wollten die Verantwortlichen des MDS und des GKV-Spitzenverbandes u. a. eine andere Gewichtung einzelner Prüffragen vornehmen. Zwar begrüßt der Bundesrat, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat. Die Evaluation soll jedoch zunächst gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem geeignet sind, die von Ihnen und Ihren Mitarbeitern erbrachten Leistungen und deren Qualität für Pflegebedürftige und Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen. Im Anschluss hieran solle die Bundesregierung gegebenenfalls zügig auf Korrekturen hinwirken, die noch besser gewährleisten, gute von schlechter Pflege zu unterscheiden. Und dieses Ziel erreicht man meiner Meinung nach nur dann, wenn ausreichende, gesicherte und einheitliche Kriterien vorliegen.
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