Pflegedokumentation - Teure Fehler vermeiden
Ihre Pflegedokumentation hat wirtschaftliche Auswirkungen
Sie wissen es ja selbst: Die Pflegedokumentation dient der Information und soll auch für Dritte einen nachvollziehbaren Pflegeprozess darstellen. Doch haben Sie auch schon einmal darüber nachgedacht, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Pflegedokumentation auf Ihre stationäre Einrichtung hat? Zum einen können Sie mit einer nachvollziehbaren Pflegedokumentation die zeitintensiven Übergabezeiten durch Einführung einer aktiven Informationsbeschaffung auf der Grundlage der Pflegedokumentation verkürzen.
Aktive Informationsbeschaffung bedeutet, dass jeder Mitarbeiter sich die notwendigen Informationen über seine Bezugsbewohner zu Dienstbeginn anhand der Pflegedokumentation holt. Dienstübergaben, bei denen alle Mitarbeiter einer Schicht anwesend sein müssen, können damit verkürzt bzw. auf 1-mal wöchentlich begrenzt werden. Sie gestalten damit die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter effizienter.
Mehr Informationen zur Pflegedokumentation in der Pflege finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".
Pflegeeinstufung unter Einbeziehung der Pflegedokumentation
Doch nicht nur die Übergabegespräche können durch eine informative Pflegedokumentation verkürzt werden. Die Informationen der Pflegedokumentation sind auch Bestandteil der Feststellung der Pflegestufe Ihrer Bewohner durch den MDK. Geben Ihre Pflegedokumentationen nicht ausreichend Informationen über den tatsächlichen Pflegeaufwand, so kann manche Höherstufung zu Recht abgelehnt werden. Denn es gilt der Grundsatz: Was nicht in der Pflegedokumentation notiert ist, wird auch nicht gemacht. Da kann die Bezugspflegekraft im Begutachtungsgespräch noch so viel erzählen.
Die teuersten Fehler bei der Pflegedokumentation vermeiden
Im Bereich der Pflegeeinstufung sind vor allem die Pflegeplanung und die Durchführungsnachweise entscheidend. Prüfen Sie deshalb Ihre Pflegedokumentationen auf nachfolgende Aspekte und sorgen Sie bei Mängeln umgehend für Abhilfe:
In der Pflegeplanung fehlen pflegebegründende Diagnosen und Pflegeerschwernisse
Es reicht nicht aus, dass Ihre Mitarbeiter Pflegeprobleme und -ziele formulieren. Eine gute Pflegedokumentation verlang, dass pflegebegründende Diagnosen und die Benennung von Pflegeerschwernissen, wie z. B. Gewicht über 80 kg, Versteifungen großer Gelenke, in der Pflegeplanung vermerkt sind. Ein Pflegeerschwernis sollten Sie dem jeweiligen Pflegeproblem zuordnen, soweit es keine generelle Auswirkung auf die Pflege hat.
Die Durchführungsnachweise stimmen nicht mit der Pflegeplanung überein
In der Pflegeplanung führen Ihre Mitarbeiter detailliert die Pflegeprobleme und die sich daraus ergebenden Pflegemaßnahmen auf. Doch wenn sie die erforderlichen Leistungen nicht abzeichnen, gelten diese als nicht erbracht. Der Gutachter könnte also davon ausgehen, dass die Leistungen, die in der Pflegeplanung stehen, so nicht mehr erforderlich sind. Es kann dann passieren, dass einige Leistungen für die Einstufung auch nicht berücksichtigt werden, weil Ihre Pflegedokumentation mangelhaft ist.
Maßnahme: Sorgen Sie dafür, dass Pflegeplanung und Durchführungsnachweise übereinstimmen.
Die Durchführungsnachweise geben keinen Aufschluss über die Häufigkeit der erbrachten Leistungen
Leistungen, die Sie gegenüber dem Gutachter nur mündlich darstellen, kann er ebenfalls als nicht notwendig ansehen. Hinzu kommt, dass der Eindruck entsteht, dass Sie diese Leistungen gar nicht erbringen bzw. erbracht haben.
Maßnahme: Gestalten Sie die Durchführungsnachweise so, dass aus ihnen hervorgeht, wie oft eine Leistung erbracht wird. Es reicht aus, wenn Sie im Durchführungsnachweis vermerken, wie oft Sie welche Durchführung entsprechend der Pflegeplanung erbringen. Die Häufigkeit der Durchführung muss dann auch der Pflegedokumentation entnommen werden können.
Fehlende Handzeichen im Durchführungsnachweis
Hier spielt auch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz eine wichtige Rolle. Denn nach dieser Regelung haben Ihr Bewohner und seine Angehörigen das Recht, bei nicht erbrachten Leistungen (s. o.) einen Teil des Heimentgelts zurückzufordern. Problematisch kann diese Situation auch im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Ansprüchen, z. B. wegen eines Dekubitus, werden.
Maßnahme: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Wichtigkeit des Abzeichnens in der Pflegedokumentation hin.
Die Pflegeplanung wurde zuletzt vor 5 Monaten überprüft
Ihre Pflegeplanungen müssen aktuell sein und deshalb regelmäßig und bedarfsgerecht überprüft und, wenn nötig, überarbeitet werden. Ansonsten erhält der Gutachter keinen Einblick in die aktuelle Pflegesituation.
Maßnahme: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter deshalb an, dass die Bezugspflegekräfte wöchentlich mindestens eine Pflegedokumentation überprüfen und wenn notwendig, überarbeiten. So sorgen Sie zum einen für Routine bei der Überarbeitung von Pflegeplanungen. Zum anderen gewährleisten Sie so kurze Überarbeitungsintervalle.
Mehr Informationen zur Pflegedokumentation in der Pflege finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".
Weitere Informationen
Dieses Produkt könnte für Sie interessant sein:
Holen Sie sich professionellen Beistand, der Ihnen den Berufsalltag als Leitende Pflegefachkraft erleichtert. Experten helfen Ihnen bei der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Ihrer Pflegeeinrichtung...
Kommentare / Bewertung

Übermittle Bewertung...
Artikel hat 5.0 von 5 Sternen erhalten (1 Bewertungen).
Klicken Sie auf einen der Sterne, um den Artikel zu bewerten.