MDK Prüfung - Diese Rechte hat der MDK

MDK Prüfung - Informieren Sie sich über das Prüfrecht

Welche Rechte besitzt der MDK bei seinen Prüfungen eigentlich?
Immer noch herrscht in vielen stationären Einrichtungen Verunsicherung darüber, was bei der MDK Prüfung eigentlich erlaubt ist und was nicht. Bringen Sie für sich und Ihre Mitarbeiter Licht ins Dunkel und informieren Sie alle Mitarbeiter über das Ziel und die Inhalte einer MDK Prüfung.

Mehr Informationen zur MDK Prüfung in der Pflege finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".

Die Prüfinhalte einer MDK Prüfung

Egal ob es sich um eine anlassbezogene Einzelprüfung, eine Stichprobenprüfung oder eine vergleichende Prüfung handelt: Die Inhalte müssen immer im so genannten Prüfauftrag der MDK Prüfung beschrieben sein. Dort sind folgende Aspekte genau festgelegt und formuliert:

  • Art der Prüfung
  • Einbindung der Pflegekasse oder der Landesverbände in Hinblick auf Abrechnungsprüfungen
  • Zeitpunkt der MDK Prüfung
  • Abstimmung der MDK Prüfung mit anderen Behörden wie z. B. Gesundheitsamt, Heimaufsicht.

Aus dem Prüfauftrag können Sie als Einrichtung ersehen, welche Unterlagen Sie den Mitarbeitern des MDK zur Verfügung stellen müssen. Die Inhalte der MDK Prüfung können sich also auf

  • allgemeine Pflegeleistungen,
  • medizinische Behandlungspflege,
  • soziale Betreuung,
  • Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung oder
  • Zusatzleistungen beziehen.

Dabei können auch andere Bereiche wie z. B. das Infektionsschutzgesetz in den Fokus der MDK Prüfung rücken.

Prüfen Sie sich selbst schon vor der MDK Prüfung

Kommen Sie der MDK Prüfung zuvor und überprüfen Sie selbst in Ihrer stationären Einrichtung schon vorab, ob Sie alle geforderten Aspekte der Prüfanleitung bereits umsetzen. Sollten Sie dabei entdecken, dass es noch Lücken gibt, nehmen Sie diese in Ihren Jahresentwicklungsplan auf und planen Sie die Umsetzung der noch fehlenden geforderten Aspekte.

Mehr Informationen zur MDK Prüfung in der Pflege finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".

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