Tanken auf Arbeitsweg ist nicht unfallversichert

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Wenn Ihr Mitarbeiter zum Tanken mit dem Auto den direkten Weg zur Arbeit verlässt, ist er nicht unfallversichert. Das besagt ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Detmold. Das bedeutet: Die gesetzliche Unfallversicherung muss in einem solchen Fall bei einem Unfall nicht zahlen. Mehr zu dem vor dem SG verhandelten Fall und die Begründung der Richter erfahren Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema Unfallversichterung finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".
In dem genannten Fall ging es um einen Elektroniker, der nach der Arbeit mit seinem Motorrad nach Hause fahren wollte. Kurz nachdem er losgefahren war, bemerkte er aber, dass seine Tankanzeige gegen null ging. Deshalb fuhr er nicht den direkten Weg nach Hause, sondern eine andere Strecke. Genau auf diesem Weg hatte er einen Unfall, durch den er 3 Monate lang arbeitsunfähig war. Die gesetzliche Unfallversicherung weigerte sich zu zahlen. Die Begründung: Es habe sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.
Das Urteil und die Begründung: Das Sozialgericht gab der Versicherung Recht. Der Versicherungsschutz für Beschäftigte decke zwar auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Heimweg ab, doch ein Umweg zur Tankstelle, wie im vorliegenden Fall, sei nicht mit abgesichert. Tanken gehöre nicht zur Vorbereitung der Fahrt zur Arbeit, begründeten die Richter ihr Urteil.
Tipp: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf diesen Umstand hin. Vielleicht stellen Sie einige solcher Urteile zusammen und verteilen Infozettel an Ihre Mitarbeiter. Dann haben Sie auch einen Nachweis für Ihre Unterlagen.
In "Stationäre Pflege aktuell" finden Sie noch mehr Tipps und Hinweise zum Thema Unfallversicherung.
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