Verpflichtungserklärung - Datenschutz in der Pflege
Datenschutz in der Pflege - Diese Verpflichtungserklärung macht Sie unangreifbar
Sie als Heimleitung und Ihre Mitarbeiter haben tagtäglich mit sensiblen persönlichen Daten Ihrer Bewohner zu tun. Nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Sie alle zum Datenschutz verpflichtet. Deshalb sollten Sie Ihre Mitarbeiter auch regelmäßig auf diese Datenschutzpflicht hinweisen und sie verpflichten, diese einzuhalten.
Im Alltag wird jedoch in vielen Einrichtungen vergessen, die Mitarbeiter explizit zur Wahrung des Datenschutzes zu verpflichten. Ein wichtiger Schritt in Richtung Datenschutz in der Pflege ist die Unterzeichung einer Verpflichtungserklärung zum Datenschutz.
Mehr Informationen zum Thema Datenschutz in der Pflege finden Sie in "HeimManagement kompakt".
Verpflichtung zum Datenschutz in der Pflege
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter noch nicht zum Datenschutz verpflichtet haben, sollten Sie dies unverzüglich nachholen.
Sie als Heimleitung können die Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter auf den Datenschutz gemeinsam mit der Verpflichtung zur Wahrung des Patientengeheimnisses (Schweigepflicht) nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) durchführen. Dazu können Sie die Muster-Verpflichtungserklärung in diesem Artikel verwenden.
Tipp: Nehmen Sie die Verpflichtung zum Datenschutz und zur Schweigepflicht ausdrücklich in Ihre Arbeitsverträge auf. Fehlt ein solcher Zusatz bislang, besteht dennoch für Ihre Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht als so genannte arbeitsvertragliche Nebenpflicht.
Regelmäßige Schulungen zum Thema Datenschutz in der Pflege
Die Unterrichtung Ihrer Mitarbeiter über Datenschutz und Schweigepflicht sollten Sie regelmäßig, z. B. alle 2 Jahre, auffrischen. Gehen Sie als Heimleitung dazu am besten in 3 Schritten vor:
1. Schritt: Klären Sie alle Mitarbeiter auf.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter einzeln oder im Rahmen von Team- bzw. Mitarbeiterbesprechungen über die in Ihrer Einrichtung geltenden Regelungen zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz.
2. Schritt: Lassen Sie die Verpflichtungserklärung unterschreiben.
Geben Sie Ihren Mitarbeitern das Formular zur Verpflichtungserklärung zum Datenschutz in der Pflege in zwei Ausfertigungen.
3. Schritt: Legen Sie die Verpflichtungserklärung in die Personalakte.
Nachdem Ihr Mitarbeiter von Ihnen informiert wurde und die Verpflichtungserklärung zum Datenschutz in der Pflege unterschrieben hat, archivieren Sie ein Exemplar der Datenschutzerklärung in der Personalakte des Mitarbeiters. Das zweite Exemplar bleibt beim Mitarbeiter.
Muster
Verpflichtungserklärung zum Datenschutz in der Pflege
Pflegeheim: "Haus Altersruh"
-Verpflichtungserklärung auf das Patienten- und Datengeheimnis-
Sehr geehrte /-r Frau / Herr ________________,
aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserer Einrichtung sind Sie gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren. Nach dieser Vorschrift ist es Ihnen untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen. Darüber hinaus sind Sie gemäß § 203 StGB verpflichtet, das Patientengeheimnis zu wahren, und dürfen unbefugt keine Informationen über unsere Bewohner und Mitarbeiter preisgeben. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende Ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen hinaus. Wir weisen Sie darauf hin, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach §§ 43 Abs. 2, 44 BDSG und anderen Strafvorschriften sowie Verstöße gegen das Patientengeheimnis nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können. Des Weiteren ist die Verletzung dieser Pflicht ein Verstoß gegen die Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag und kann mit einer Abmahnung bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses sanktioniert werden. Die genannten Vorschriften des BDSG (§§ 5, 43 Abs. 2 und 44) sowie § 203 StGB (Auszug) sind umseitig abgedruckt. Ihre sich ggf. aus dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag und der Arbeitsordnung ergebende allgemeine Geheimhaltungsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt. ____________________ ___________________ Ort, Datum Heimleitung / Träger
Ich wurde über das Patientengeheimnis und den Datenschutz informiert. Aufgrund dieser Informationen verpflichte ich mich, die Vorgaben des § 203 StGB (Patientengeheimnis) und des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten. ____________________ ___________________ Ort, Datum Mitarbeiter
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