Ablehnung der Höherstufung - So legen Sie Widerspruch gegen die Pflegestufe ein

Ablehnung der Höherstufung - Widerspruch gegen die Pflegestufe

Auch wenn ein Bewohner nicht angemessen zu seinem Pflegebedarf eingestuft wurde, müssen Ihre Mitarbeiter die notwendige Pflege erbringen. Denn die Pflegestufe begrenzt Ihre Leistungserbringung für die Bewohner nicht.
Wurde ein Höherstufungsantrag abgelehnt, kann der Pflegebedürftige oder sein Bevollmächtigter bzw. gesetzlicher Betreuer innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch gegen die Pflegestufe einlegen. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Pflegestufe einleiten.

Mehr Informationen zum Thema Widerspruch gegen die Pflegestufe finden Sie in "HeimManagement kompakt".

Optimal Widerspruch einlegen - Orientieren Sie sich am Gutachten

Wenn Angehörige gegen eine Einstufung in eine Pflegestufe Widerspruch einlegen, sollten Sie ihnen unbedingt anbieten, die Begründung für diesen Widerspruch zu verfassen. Sie können als Leistungserbringer hierzu z. B. eine pflegefachliche Stellungnahme erstellen.
Ihre Widerspruchsbegründung sollte wie das Gutachtenformular des MDK aufgebaut sein und sich inhaltlich daran orientieren. Unterteilen Sie Ihre Ausführungen deshalb in die Hilfebereiche: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.

Grundsätzlich wird die Notwendigkeit der hauswirtschaftlichen Versorgung in vollstationären Einrichtungen unterstellt. Hierauf sollten Sie bei Ihrem Widerspruch gegen die Pflegestufe also keine Energie verwenden. Es reicht völlig aus, darauf hinzuweisen, dass die hauswirtschaftliche Versorgung von Ihren Mitarbeitern übernommen wird.

Konzentrieren Sie sich bei Ihrem Widerspruch also auf die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Beschreiben Sie in Ihrer Stellungnahme genau, welche

  • Hilfeleistungen Sie in welchem Bereich,
  • wie oft,
  • in welcher Hilfeform,
  • aus welchem Grund (pflegebegründende Diagnose) erbringen.

Werten Sie für einen fundierten Widerspruch gegen die Pflegestufe das MDK Gutachten aus

Bei Ihrer Auswertung des MDK Gutachtens prüfen Sie, ob dieses nachvollziehbar, plausibel und auf die individuelle Situation des Pflegebedürftigen ausgerichtet ist. Dabei unterscheidet man zwischen Form- und Plausibilitätsmängeln.
Ein Formmangel ist z. B. wenn der Gutachter es abgelehnt hat, die Pflegekraft zur Pflegesituation anzuhören oder keinen Einblick in die Pflegedokumentation genommen hat. Plausibilitätsmängel erkennen Sie nur im Gutachtenzusammenhang. Das heißt, wenn ein Gutachter z. B. zwar feststellt, dass der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, die Körperpflege ohne Hilfe durchzuführen, das Ankleiden dagegen selbständig erfolgen soll. Das ist aus pflegerischer Sicht zunächst nicht plausibel. Der Sachverhalt muss sich dann aus den Erläuterungen im Gutachten, z. B. Anwendung spezieller Hilfsmittel wie behindertenadaptierter Kleidung, ergeben, um plausibel zu sein. Fehlt eine Begründung, fehlt auch Plausibilität. Weisen Sie auf diese Unstimmigkeit in Ihrem Widerspruch gegen die Pflegestufe unbeding hin.

Weisen Sie auf Pflegeerschwernisse hin

Benennen Sie in Ihrem Widerspruch gegen die Pflegestufe die speziellen Pflegeerschwernisse im entsprechenden Komplex des Hilfebedarfs z. B. Schluckbeschwerden im Komplex „Ernährung“. Sollte Ihr Bewohner generelle Pflegeerschwernisse, z. B. Adipositas, aufweisen, die sich auf alle Hilfebereiche auswirken, benennen Sie diese am Anfang Ihrer Stellungnahme. Erläutern Sie auch deren Auswirkungen. Je nach Pflegesituation kann es sinnvoll sein, auf deren besondere Auswirkung innerhalb eines bestimmten Hilfekomplexes nochmals hinzuweisen, z. B: extremes Übergewicht (Adipositas per magna), das sich allgemein auswirkt, aber im Bereich Mobilität z. B: beim Umlagern eine besondere Auswirkung hat, weil z. B. der Einsatz von zwei Pflegekräften erforderlich ist. Ihr Widerspruch sollte übersichtlich gestaltet sein. Achten Sie darauf, dass sich Ihre Angaben mit den Angaben der Pflegedokumentation decken.

Greifen Sie die aus Ihrer Sicht bestehenden Mängel des MDK-Gutachtens in Ihrer Stellungnahme auf und stellen Sie Ihre Sichtweise des Hilfebedarfs dem gegenüber. Überprüfen Sie die Begründung Ihres Widerspruchs mit der nachfolgenden Checkliste, die Sie auf unserer Homepage im Exklusivbereich für Abonnenten herunterladen können.

Checkliste

Widerspruchsbegründung

Sie haben alle pflegebegründenden Diagnosen aufgeführt.

Widerspruch hatte alle pflegebegründenden Diagnosen.

Sie haben ausgeführt, inwieweit diese Diagnosen die Ausführung der AEDLs / ATLs beeinflussen.   

Widerspruch beinhaltet, welchen Einfluss Diagnosen haben.

Sie haben die Bedingungen der aktivierenden Pflege in Ihrer Einrichtung dargestellt z. B. mit Hinweis auf Ihr Pflegekonzept.

Darstellung der Bedingungen sind im Widerspruch gegen die Pflegestufe.

Sie haben geprüft, dass Ihre Angaben anhand der individuellen Pflegedokumentation nachvollziehbar sind (Pflegeplanung, Pflegebericht, Durchführungsnachweis). Hinweis: Ihre Argumente in der Stellungnahme müssen mit der Dokumentation übereinstimmen.

Widerspruch ist mit Dokumenten belegt.

Sie haben nachvollziehbar aufgeführt welche Hilfeleistungen wie oft am Tag erforderlich sind. 

Widerspruch gegen die Pflegestufe beinhaltet Angabe der Hilfeleistungen.

Sie haben angegeben welche Formen der Hilfe warum erforderlich sind.   

Widerspruch gegen die Pflegestufe hat Begründung der Hilfeleistungen.

Sie haben die generellen und speziellen Pflegeerschwernisse aufgeführt.

Pflegeerschwernisse sind im Widerspruch enthalten.

Sie haben sich in Ihrer Argumentation auch auf die Angaben aus dem MDK-Gutachten bezogen.

Widerspruch beinhaltet die Angaben des MDKs.

Sie haben die besonderen Schwierigkeiten in der Person des Bewohners herausgestellt, z. B. Überredungen / Motivation zur eigenen Ausführung erforderlich.

Widerspruch listet die Schwierigkeiten der Persönlichkeit des Bewohners auf.

Sie haben Ihren Widerspruch übersichtlich und nachvollziehbar gegliedert. 

Nachvollziehbare Gilderung des Widerspruchs.

Sie haben die behandlungspflegerischen Maßnahmen im Rahmen der Grundpflege aufgeführt, z. B. Anziehen von Kompressionsstrümpfen ab Stufe 2. 

Maßnahmen der Grundpflege sind im Widerspruch enthalten.

Sie haben ggf. auf die Vorgaben der BRi verwiesen, z. B. dass bei notwendigem Einsatz von 2 Pflegekräften der Zeitaufwand doppelt zu berechnen ist.

BRi Angaben werden im Widerspruch erwähnt.

Mehr Informationen zum Thema Widerspruch gegen die Pflegestufe finden Sie in "HeimManagement kompakt".



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