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Zusätzliche Betreuungskräfte - Aufgaben und Qualifikationen
Seit August 2008 steht fest welche Aufgaben zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen erfüllen müssen. Lesen Sie hier, welche Qualifikationen und eventuelle Nachqualifikationen zusätzliche Betreuungskräfte brauchen. Zusätzliche Betreuungskräfte einstellen Sie haben sicher längst begonnen, zusätzliche Betreuungskräfte für Ihre dementen Bewohner zu suchen. Denn es steht nun fest, welche Aufgaben sie haben und welche Qualifikation sie aufweisen müssen. Abhängig von ihrer jeweiligen Vorqualifikation können Sie zusätzliche Betreuungskräfte noch bis zum 31.12.2009 nachqualifizieren lassen. Das Gesundheitsministerium hat am 25.8.2008 der „Richtlinie nach § 87b Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-(RI))“ zugestimmt. Sie finden die Richtlinie unter www.gkv-spitzenverband.de . Mehr Informationen zu Betreuungskräfte in der Pflege finden Sie in
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Betreuung bei Demenz - Bieten Sie einen häuslichen Betreuungsdienst an
Ein großer Bereich für niedrigschwellige Angebote für Betreuung ist der häusliche Betreuungsdienst, der es Menschen mit Demenz ermöglichen soll, länger in der eigenen Häuslichkeit zu leben. Hier erfahren Sie, was Ihr Pflegedienst bei dieser Form der Betreuung bei Demenz beachten muss. Häuslicher Betreuungsdienst – Ihr Einstiegsangebot für eine umfassende Betreuung bei Demenz Mit zusätzlichen häuslichen Betreuungsdiensten ermöglichen Sie, dass Menschen mit Demenz länger in ihrer eigenen Wohnung leben können. Darüber hinaus können Sie mit diesem niedrigschwelligen Angebot an Betreuung bei Demenz die Weichen für die Zukunft in Ihrem Pflegedienst stellen. Mehr Informationen zum Thema Betreuung bei Demenz finden Sie in "Demenz: Pflege & Betreuung kompakt". Betreuung
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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Übergangsregelung endet am 30.04.2010
Am 01.10.2009 ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft getreten. Für Verträge, die Sie vor Inkrafttreten des WBVG abgeschlossen haben, galt eine Übergangsvorschrift. Bitte beachten Sie, dass diese am 30. April endet. Das Gesetz und dessen 5 wichtigste Regelungen haben wir für Sie hier zusammengefasst. Ziel des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes ist es, die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen stärken, wenn diese Verträge mit Ihnen über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen abschließen. Für Verträge, die Sie vor Inkrafttreten des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes abgeschlossen haben, galt bisher eine Übergangsvorschrift . Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese am 30. April endet und das WBVG ab dem 01.05.2010 nun auch Anwendung auf Ihre Verträge
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Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz hilft Angehörigen und Erkrankten
In Deutschland leiden weit mehr als 1 Million Menschen an Demenz. Etwa 80 % dieser an Demenz Erkranken werden dabei von ihren Familienangehörigen zu Hause betreut. Lesen Sie hier mehr, wie durch Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz die Angehörige in der Pflege entlastet und die an Demenz Erkrankten gefördert werden. Betreuungsgruppe: Hier werden Demenzkranke optimal versorgt In Deutschland leiden weit mehr als 1 Million Menschen an einer Demenz . Etwa 80 % dieser Menschen mit Demenz werden dabei von ihren Familienangehörigen zu Hause betreut . Die Betreuung eines Demenzkranken erfordert viel Geduld und Zuwendung und ist oft mit enormen physischen und psychischen Belastungen für die Familienangehörigen verbunden. Noch mehr Informationen zu den Themen Betreuungsgruppe und Demenz in der Pflege finden Sie in "Demenz: Pflege & Betreuung kompakt". Betreuungsgruppe vom Staat gefördert Das Pflegeleistungsergänzungs-Gesetz (PflEG) fördert niedrigschwellige
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Dienstplan anhand der Pflegestufe gestalten
... Bewohner kann für Sie ein wichtiges Instrument zur effektiven Gestaltung des Dienstplans sein. Dazu müssen Sie wissen, welcher Zeitkorridor Ihnen mit der jeweiligen Pflegestufe für die Pflege und Betreuung zur Verfügung steht. Gemäß dem 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) hat Ihr Bewohner Anspruch auf eine jeweilige Pflegestufe, wenn er für die einzelnen Pflegemaßnahmen über einen Zeitraum von mindestens
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Kennen Sie die drei Auslöser einer MDK Prüfung?
... und den Kranken- und Pflegekassen sind sämtliche Leistungen festgeschrieben, die durch die Pflegeversicherung finanziert werden. Zu diesen Leistungen gehören die Grund- und Behandlungspflege, die Betreuung und im stationären Sektor auch die Unterkunft und Verpflegung. Zusätzlich haben Sie sich als Dienstleister dem Kostenträger gegenüber verpflichtet, bestimmte Qualitätskriterien bei der
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Heimeinzug - So wird der Einzug ins Heim ein Erfolg
... der Pflegeeinrichtung vor? Sorgen Sie für individuelle Orientierungshilfen? Stellen Sie den Heimbeirat bzw. Heimfürsprecher beim Einzug vor? Besprechen Sie den Tagesablauf? Informieren Sie über Ihre Betreuungsangebote? Diese minimale Betreuung beim Heimeinzug beeindruckt heute keinen Kunden mehr. Es reicht auch nicht aus , um ein gutes Einleben des Bewohners in Ihrer Einrichtung zu gewährleisten. Überprüfen Sie
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Die 10 Gebote der Palliativpflege
... Tipps und Hinweise wie die 10 Gebote der Palliativpflege finden Sie in "Palliativpflege heute". Die 10 Gebote der Palliativpflege Achte die Menschenwürde des Patienten bei seiner Pflege und Betreuung. Lass den Patienten selbst bestimmen, was er wann und wie haben will. Vermeide alles, was dem Patienten unnötige Schmerzen oder Beschwerden bereitet. Akzeptiere die Grenzen, die der Patient dir
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Optimale Abstimmung – Das A und O reibungsloser Arbeitsabläufe
... der Aufgaben dieser Stelle unerlässlich? Beispiel : Mitarbeiter des Sozialen Dienstes sind nicht immer auch Leitungskräfte. Doch für die Aufgabe „Sicherstellung und Entwicklung der psychosozialen Betreuung der Bewohner“ sollten sie an der regelmäßigen Leitungsrunde teilnehmen. Entscheidungskompetenz: Kann der Stelleninhaber mit seinem Entscheidungsrahmen seine Aufgaben wahrnehmen? Beispiel : Zur
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MDK Prüfung - Diese Rechte hat der MDK
... welche Unterlagen Sie den Mitarbeitern des MDK zur Verfügung stellen müssen. Die Inhalte der MDK Prüfung können sich also auf allgemeine Pflegeleistungen, medizinische Behandlungspflege, soziale Betreuung, Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung oder Zusatzleistungen beziehen. Dabei können auch andere Bereiche wie z. B. das Infektionsschutzgesetz in den Fokus der MDK Prüfung rücken. Prüfen Sie sich
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