

-
- 1
- 2


-
Dienstplan anhand der Pflegestufe gestalten
Die jeweilige Pflegestufe Ihrer Bewohner kann für Sie ein wichtiges Instrument zur Gestaltung eines Dienstplans sein. Hier erfahren Sie, wie Sie den Bedarf an Mitarbeitern anhand der Pflegestufen ermitteln können. Dienstplan gestalten mit Hilfe der Pflegestufen Die jeweilige Pflegestufe Ihrer Bewohner kann für Sie ein wichtiges Instrument zur effektiven Gestaltung des Dienstplans sein. Dazu müssen Sie wissen, welcher Zeitkorridor Ihnen mit der jeweiligen Pflegestufe für die Pflege und Betreuung zur Verfügung steht. Gemäß dem 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) hat Ihr Bewohner Anspruch auf eine jeweilige Pflegestufe, wenn er für die einzelnen Pflegemaßnahmen über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr Hilfe benötigt. Das bedeutet in den einzelnen Pflegestufen: Pflegestufe 1: Mindestens 90 Minuten Versorgung, wobei mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Pflegestufe 2: Mindestens 3 Stunden Versorgung, wobei mindestens 2 Stunden auf die
http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/dienstplan/
-
Richtige Einstufung in eine Pflegestufe durch Pflegestufencontrollung
Die Einstufung Ihrer Bewohner in die richtige Pflegestufe haben für Ihre Einrichtung nicht nur personelle, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen. Daher gilt ein aktives Pflegestufencontrolling als wichtige Maßnahme zur Stabilisierung und Steigerung Ihrer Erlöse. Angemessene Einstufung in eine Pflegestufe Die Einstufung Ihrer Bewohner in eine Pflegestufe hat für Ihre Einrichtung nicht nur personelle, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen. Daher gilt für alle Einrichtungen, ein aktives Pflegestufencontrolling als wichtige Maßnahme zur Stabilisierung und Steigerung Ihrer Erlöse einzuführen. Es ist für Sie also unumgänglich, rechtzeitig und nachvollziehbar bei einer zu niedrigen oder falschen Einstufung
http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/einstufen-in-eine-pflegestufe/
-
Passen Sie Ihren Personalbedarf den Pflegestufen an
Das aktive Pflegestufencontrolling verlangt von Ihren Mitarbeitern Disziplin. Wenn Ihre Mitarbeiter merken, dass ihre Bemühungen auch zu Vorteilen für sie selbst führen, z. B. Personalaufstockung, sind sie motiviert, diese Disziplin auch aufzubringen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Personalbedarf den Pflegestufen Ihrer Bewohner anpassen können. So stimmen Sie den Personalbedarf auf die Pflegestufen ab Das aktive Pflegestufencontrolling verlangt von Ihren Mitarbeitern Disziplin. Wenn Ihre Mitarbeiter ... Berechnungsbeispiel für den Personalbedarf Zunächst berechnen Sie anhand Ihres Personalschlüssels einen Faktor zur Stellenermittlung, z. B.: Abkürzungen: VZS = Vollzeitstelle, BW = Bewohner Pflegestufe 1 = 1 : 4,0 = 1,0 VZS für 4 BW = 1,0 VZS / 4,0 BW = 0,250 VZS pro BW Pflegestufe 2 = 1 : 2,5 = 1,0 VZS für 2,5 BW = 1,0 VZS / 2,5 BW = 0,400 VZS pro BW Pflegestufe 3 = 1 : 1,8 = 1,0 VZS für 1,8
http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/personalbedarf-ermitteln/
-
MDK Begutachtung der Pflegestufe eines Patienten mit Demenz
Die Einstufung von an Demenz Erkrankten in die richtige Pflegestufe bereitet häufig Probleme. Menschen mit Demenz sind oftmals körperlich fit und geben dem MDK Gutachter ein positives Erscheinungsbild. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie die 5 häufigsten Fehler bei der MDK Begutachtung eines Menschen mit Demenz vermeiden. Vermeiden Sie Fehler bei der MDK Prüfung der Pflegestufe bei einem Patienten mit Demenz Bei der MDK-Begutachtung hat sich gezeigt, dass aufgrund der wenigen Zeit, die einem MDK Gutachter zur Verfügung steht, eine objektive Bewertung der ... Pflege angewiesen, damit der Hilfebedarf des an Demenz Erkrankten korrekt ermittelt werden kann. Warum kommt es gerade bei der Begutachtung durch den MDK von Menschen mit Demenz zur Ablehnung einer Pflegestufe ? Sie finden mehr Informationen zum Thema MDK und Demenz in der Pflege in "Demenz: Pflege & Betreuung kompakt". Übersicht Die 5 häufigsten Fehler während der MDK Begutachtung bei einem an
http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/mdk-begutachtung-bei-demenz/
-
Ablehnung der Höherstufung - So legen Sie Widerspruch gegen die Pflegestufe ein
... oder sein Bevollmächtigter bzw. gesetzlicher Betreuer innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Erfahren Sie hier mehr, wie ein Widerspruch gegen die Pflegestufe aussehen sollte. Ablehnung der Höherstufung - Widerspruch gegen die Pflegestufe Auch wenn ein Bewohner nicht angemessen zu seinem Pflegebedarf eingestuft wurde, müssen Ihre Mitarbeiter die notwendige Pflege erbringen. Denn die Pflegestufe begrenzt Ihre Leistungserbringung für die Bewohner nicht. Wurde ein Höherstufungsantrag abgelehnt , kann der Pflegebedürftige oder sein Bevollmächtigter bzw. gesetzlicher Betreuer innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch gegen die Pflegestufe einlegen . Erfahren Sie hier, wie Sie einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Pflegestufe einleiten. Mehr Informationen zum Thema Widerspruch gegen die Pflegestufe finden Sie in
http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/widerspruch-gegen-ablehnung-der-hoeherstufung/
-
Formulierungshilfen für die Beratung in der Pflege laut Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
Hier sind einige Musterbeispiele für Formulierungen für Ihren Beratungseinsatz in der Pflege nach SGB XI. Sie können die Texte je nach Pflegesituation, Pflegestufe und Zustand des Patienten umformulieren. Formulierungshilfen gemäß SGB XI Beachten Sie, dass diese Formulierungen für Ihren Beratungseinsatz nach Pflegeversicherungsgesetz SGB XI nur Mustertexte
http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/formulierungshilfen-nach-sgb-xi/
-
Pflegebedarf muss sekundengenau erfasst werden
Der Pflegebedarf Kranker und Behinderter muss bei der Bestimmung der Pflegestufe sekundengenau erfasst werden. Lesen Sie dazu das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts. Bei der Einstufung in eine Pflegestufe muss der Pflegebedarf auf die Sekunde genau erfasst werden. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor (Az.: B 3 P 10/08 R). Hintergrund : Eine 86-Jährige aus Essen hatte die Pflegestufe II beantragt, was jedoch abgelehnt worden war. Strittig war die Frage, wie die Wege zur Toilette und zu den Mahlzeiten berechnet werden müssen. Ein Gutachten berechnete den Pflege-Zeitbedarf bei ihr nur auf 109 Minuten – für Pflegestufe II sind jedoch, wie Sie wissen, 120 Minuten nötig. Das Gericht hielt es für unzulässig, den Aufwand für jeden Toilettengang auf volle Minuten aufzurunden. Die Begründung des BSG für Sie
http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/pflegebedarf/
-
Pflegedokumentation - Teure Fehler vermeiden
... Doch nicht nur die Übergabegespräche können durch eine informative Pflegedokumentation verkürzt werden. Die Informationen der Pflegedokumentation sind auch Bestandteil der Feststellung der Pflegestufe Ihrer Bewohner durch den MDK. Geben Ihre Pflegedokumentationen nicht ausreichend Informationen über den tatsächlichen Pflegeaufwand, so kann manche Höherstufung zu Recht abgelehnt werden. Denn es
http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/pflegedokumentation-fehler/
-
Anforderungen an die Pflegedokumentation - So wird sie übersichtlich
... und Vollständigkeit der Telefonnummern (auch Handynummern) aller Ansprechpartner. Checkliste Stammdatenblatt 1. Personendaten (Geburtsdatum, Adresse, Konfession) 2. Versicherungsdaten (Kostenträger, Pflegestufe) 3. Beginn der Versorgung durch Ihren ambulanten Pflegedienst 4. Medizinische Diagnosen 5. Amtliche Betreuung, Angehörige oder andere Ansprechpartner (Pflegepersonen) 6. Patientenverfügung,
http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/pflegedokumentation-anforderungen/
-
Pflegeversicherungsgesetz SGB XI - So führen Sie ein optimales Beratungsgespräch
... wird Pflegegeld nur gezahlt, wenn die Grundpflege durch einen PDL sichergestellt ist. Hier erfahren Sie, wie Sie als ambulanter Pflegedienst den Kunden nach SGB XI richtig beraten. Überprüfung der Pflegestufe Da laut Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) Pflegegeld für die Pflegestufen nur gezahlt werden darf, wenn die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung mit diesen Mitteln ... Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Einschaltung des behandelnden Arztes, kommunaler Einrichtungen oder einer gesetzlichen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Die richtige Einstufung in Pflegestufen Beratung laut SGB XI ist Pflicht in der Pflege Laut Pflegeversicherungsgesetz SGB XI hat jeder Pflegebedürftige die freie Wahl, welcher ambulante Pflegedienst ihn beraten soll. Der ambulante
http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/beratungsgespraech-nach-sgb-xi/


-
- 1
- 2


MeinPPM
Kundendienst

erreichbar täglich von 7-22 Uhr
Telefon: 0228/95 50 130
Fax: 0228/369 60 01
E-Mail: kundendienst(at)vnr.de



