
© Hans700 - Fotolia.com
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgt bei sterbenden Menschen innerhalb einer Woche. Das ist das Fazit des Berichts der Bundesregierung über die Einhaltung der reduzierten Begutachtungsfrist des MDK für Pflegebedürftige, die sich in einem Hospiz befinden oder in häuslicher Umgebung palliativ versorgt werden. Die Zahlen basieren auf der Auswertung von Rückmeldungen eines Großteils der MDK-Dienste.
Sterbende Menschen, die eine ambulante palliative Versorgung benötigen oder in einem Hospiz leben, müssen in der Regel nur wenige Tage auf die Begutachtung durch den MDK warten. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht, wurde die Wochenfrist bei 95,4 % der Antragsteller, die in einem Hospiz leben, und bei 94,2 % der Antragsteller, die ambulant palliativ versorgt werden, eingehalten. Die Daten beruhen laut Regierung auf den Rückmeldungen aus 11 von 15 MDKs, wobei nicht in jedem Fall das ganze Jahr erfasst worden sei. Vor dem Hintergrund der hohen Erfüllungsquote der Wochenfrist, die mit der zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegereform eingeführt worden war, sieht die Regierung keinen weitergehenden Handlungsbedarf.
Hintergrund: Das Bundesministerium für Gesundheit begleitet und beobachtet die Umsetzung der Regelungen zur Einhaltung der reduzierten Begutachtungsfrist und hat mit Schreiben vom 17.11.2009 den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) um einen differenzierten Bericht über die Einhaltung der Begutachtungsfristen nach § 18 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) XI gebeten. Der GKV-Spitzenverband teilt in seinem Antwortschreiben vom 08.02.2010 mit, dass bei Pflegebedürftigen in Hospizen oder bei Pflegebedürftigen, die in häuslicher Umgebung palliativ versorgt werden, die geltende Wochenfrist von den MDKs in über 90 % der Begutachtungsverfahren eingehalten wurde. Einige MDKs erreichten sogar eine Quote von 100 %. Für das Jahr 2009 wurden bundesweit insgesamt ca. 1,4 Millionen Begutachtungen im ambulanten und stationären Bereich durchgeführt. Im Begutachtungsverfahren mit Wochenfrist wurden 9.882 Antragsteller, die in einem Hospiz leben, und 1.917 Antragsteller, die ambulant
palliativ versorgt werden, begutachtet.
>> Pflege-Meldungen wie diese regelmäßig per E-Mail erhalten!
Weitere Informationen
Dieses Produkt könnte für Sie interessant sein:
Holen Sie sich professionellen Rückhalt bei der würdevollen Begleitung, Betreuung und Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Praxisnahe Tipps und Umsetzungshilfen...
Kommentare / Bewertung

Übermittlung Ihrer Stimme...
Artikel hat 5.0 von 5 Sternen erhalten (1 Bewertungen).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.