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Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche – besser bekannt als Mindestlohn-Verordnung – beschlossen. Sie soll noch im Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit zum 01.08.2010 in Kraft treten. Demnach gilt für Hilfskräfte, die überwiegend in der Grundpflege eingesetzt werden, ab 01.08.2010 eine Lohnuntergrenze von 7,50 € in den neuen und 8,50 € in den alten Bundesländern. Ab 01.01.2012 erhöht sich diese jeweils um 0,25 € und ab 01.07.2013 noch einmal um jeweils 0,25 €. Dieser Mindestlohn gilt auch für Leiharbeitskräfte in der Pflegebranche. Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende bzw. Praktikanten sowie speziell ausgebildete Betreuer für Demenzkranke (z. B. Alltagsbetreuer) sind von dieser Regelung ausgenommen.
„Ich freue mich, dass das Bundeskabinett nun endgültig die Weichen für einen Mindestlohn in der Pflegebranche gestellt hat“, kommentierte Bayerns Arbeitsministerin Christine Haderthauer die am 14.07.2010 getroffene Entscheidung des Bundeskabinetts. „Das sind gute Nachrichten für alle Beschäftigten, die in dieser Zukunftsbranche täglich wertvolle und unverzichtbare Arbeit leisten. Diese verantwortungsvolle Arbeit verdient mehr Anerkennung, auch in finanzieller Hinsicht. Wertschätzung muss sich auch in der Bezahlung niederschlagen“, so die Ministerin weiter.
Der künftig geltende Mindestlohn war einstimmig von einer Kommission festgelegt worden, an der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Vertreter der kirchlichen Dienstgeber und Dienstnehmer beteiligt waren. Haderthauer: „Insbesondere bei den Pflegehilfskräften im ambulanten Bereich kann damit verhindert werden, dass mit dem Wegfall der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Mai 2011 ein Unterbietungswettbewerb mit osteuropäischen Anbietern eintritt.“
„Die Einigung ist ein Zeichen der Vernunft beim Einstiegslohn für Hilfskräfte in der Pflege“, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) „Der Mindestlohn wird auch für ausländische Unternehmen gelten, die Pflegeleistungen in Deutschland anbieten. Damit gibt es auch für ausländische Hilfskräfte künftig keinen Grund, für einen geringeren Stundenlohn in Privathaushalten zu arbeiten.“
Allerdings besteht nach Ansicht des bpa gesetzgeberischer Korrekturbedarf noch an anderer Stelle. „Mit dem Mindestlohn für die Pflegebranche ist die Regelung zur ortsüblichen Vergütung überholt und zu streichen“, fordert Meurer. Und weiter: „Mindestlöhne sind keine Durchschnittslöhne! Eines muss aber klar sein: Nur eine solide Refinanzierung ermöglicht es den Unternehmen in der Pflege, auch künftig verlässliche Leistungen in guter Qualität zu erbringen. Dies wurde seinerzeit auch vom Bundesrat unterstützt.“
Hinweis: Die Mindestlohn-Regelung gilt erst einmal bis Ende 2014. Danach soll deren Wirkung überprüft werden.
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