Hamburg ist Vorreiter bei der Umsetzung der SAPV-Verträge

09.06.10
 
SAPV

© Matthew Antonino - Fotolia.com

Für schwersterkrankte Menschen ist es ein großer Wunsch, zu Hause in den eigenen 4 Wänden sterben zu können. Aber nicht immer ließ sich in der Vergangenheit dieser Wunsch erfüllen. Oft waren die pflegerischen und medizinischen Anforderungen so hoch, dass sie nicht durch den Hausarzt und den ambulanten Pflegedienst erbracht werden konnten. Doch mit der Einführung der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sollte vieles besser werden. So jedenfalls versprach es der Gesetzgeber. Schon seit April 2007 haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf SAPV. So steht es in § 37b SGB V. Doch immer wieder kommt es zu großen Problemen mit den Krankenkassen wegen der Kostenerstattung.

Aus diesem Grund hinkt die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe immer noch weit hinterher. Um die unheilbar kranken Menschen in Zukunft besser versorgen zu können, hat sich die Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Problematik angenommen. Sie hat u. a. die rechtlichen und steuerlichen Folgen der verschiedenen Rechtsformen künftiger Palliative-Care-Teams (PCTs) geprüft. Im Anschluss wurde ein Mustervertrag für alle Beteiligten entworfen. Er ermöglicht nun Pflegediensten und Ärzte, sich zu PCTs zusammenzuschließen. Hamburg ist damit das 1. Bundesland, in dem ein solcher Abschluss flächendeckend gelungen ist.

Für Hamburg ist geplant, den Ausbau der bereits existierenden 5 PCTs auf 8 zu erhöhen. Zusätzlich soll sich ein PCT speziell um die Versorgung sterbenskranker Kinder kümmern. Gesundheitssenator Dietrich Wersich äußerte sich am 27.05.2010 sehr zufrieden: „Es freut mich sehr, dass mit den heute vorgestellten Vertragsabschlüssen in Hamburg flächendeckend die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung eingeführt werden kann. Nachdem wir die gesetzlichen Grundlagen geschaffen hatten, ist damit der fehlende Baustein zur Realisierung ergänzt. Die Palliative-Care-Teams können nun ihre Arbeit zum Wohle der schwerstkranken Menschen in unserer Stadt unter verbindlichen Bedingungen fortführen und ausbauen und so dem Wunsch der Betroffenen nach einer Versorgung und Betreuung in den eigenen 4 Wänden nachkommen.“

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