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Was ist Todschlag und was passive Sterbehilfe? Man könnte glauben, dass diese Frage nach logischem Ermessen einfach zu beantworten sei. Doch so einfach ist das nicht. Dies musste am 30.04.2009 auch ein auf Medizinrecht und auf Palliativmedizin spezialisierter Rechtsanwalt feststellen. Er hatte seiner Mandantin geraten, den PEG-Schlauch ihrer im Wachkoma liegenden 89-jährigen Mutter direkt über der Bauchdecke abzuschneiden, um eine weitere künstliche Ernährung zu unterbinden. Daraufhin wurde der Rechtsanwalt vom Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Tochter hingegen wurde freigesprochen.
Die 89-jährige Dame lag seit über 4 Jahren im Wachkoma und wurde in einem Pflegeheim versorgt. Laut Aussage der Tochter habe ihre Mutter früher immer geäußert, in einem solchen Gesundheitszustand nicht mehr leben zu wollen. 2007 war die Tochter zur Betreuerin bestellt worden. Seitdem bemühte sie sich um die Einstellung der künstlichen Ernährung, was auch vom Hausarzt unterstützt wurde. Nachdem sich das Heim zuerst unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Vorhaben einverstanden erklärt hatte, wurde dies von der Geschäftsführung des Heimbetreibers widerrufen. Die künstliche Ernährung wurde einen Tag nach Abbruch wieder aufgenommen. Daraufhin wandte sich die Tochter an ihren Rechtsanwalt, der telefonisch den Rat gab, die PEG-Sonde mittels einer Schere an der Bauchdecke abzuschneiden. Nachdem das Pflegepersonal den Vorgang entdeckt hatte, wurde die Heimbewohnerin in ein Krankenhaus eingewiesen und eine neue PEG-Sonde gelegt. Die Polizei wurde eingeschaltet und die Tochter wie auch ihr Rechtsanwalt wurden angezeigt. Die alte Dame verstarb 2 Wochen nach dem Vorfall im Krankenhaus. Das Landgericht verurteilte den Anwalt wegen rechtswidrigen versuchten Totschlags. Die Tochter wurde freigesprochen, da sie sich auf ihren Anwalt und die Rechtmäßigkeit seines fachlichen Rates habe verlassen dürfen.
Seit dem 02.06.2010 muss sich nun der Bundesgerichtshof mit diesem Fall beschäftigen. Während der Rechtsanwalt auf einen Freispruch hofft, verfolgt die Staatsanwaltschaft das Ziel, die Strafe zu erhöhen. Doch es geht um viel mehr.
Von diesem Prozess wird die Klärung ganz grundsätzlicher Rechtsfragen erwartet: Wann ist der Abbruch einer Behandlung eines unheilbar erkrankten und selbst nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten eine straffreie passive und wann eine strafbare aktive Sterbehilfe?
Wie der Bundesgerichtshof am 25.06.2010 entscheidet, werden Sie selbstverständlich hier erfahren.
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