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Wir haben bereits in den vergangenen Wochen in unserem Newsletter über die aktuelle Diskussion bezüglich der Transparenzprüfungen des MDK berichtet. Nach den bisherigen Ergebnissen im Ländervergleich stellt der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB) nun fest, dass sich derzeit keine seriösen Schlüsse auf die tatsächliche Qualität der Pflege in den Einrichtungen ziehen lassen. Dafür gebe es Beweise. Dementsprechend böten die Prüfergebnisse keine Grundlage für eine sinnvolle Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen. Nach Auffassung des VDAB-Bundesvorsitzenden Stephan Baumann haben die Medizinischen Dienste bei ihrer ersten Bewährungsprobe versagt. Die bisherigen Ergebnisse der Prüfungen zeigen, dass sehr subjektiv geprüft wird. Beispiele dafür finden Sie hier.
So ergäben sich nach Angaben des VDAB im Ländervergleich gravierende Unterschiede. Stationäre Einrichtungen in Baden-Württemberg schneiden im Durchschnitt mit 1,2 ab, während die Einrichtungen in Schleswig-Holstein im Durchschnitt nur 2,7 erreichten. Bei ambulanten Diensten biete sich ein ähnliches Bild. Die Landesdurchschnittsnote in Baden-Württemberg betrage 1,1, in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dagegen 2,8.
Baumann erläutert dazu: „Eine Spreizung der Durchschnittsnoten in diesem Ausmaß lässt sich nicht durch Qualitätsunterschiede, sondern nur durch uneinheitliche Prüfungen der Medizinischen Dienste in den Ländern erklären.“ Dafür gebe es konkrete Beispiele: Wenn in Schleswig-Holstein ein „mangelhaft“ vergeben werde, weil in der Dokumentation nicht die korrekte Marke eines Pflegeproduktes angegeben werde, in anderen Ländern diese Anforderung aber nicht gelte, sei keine bundeseinheitliche Prüfung gegeben. Ein weiteres Beispiel, das der VDAB anführt: Ein bettlägeriger Versicherter hatte aufgrund guter, prophylaktischer Pflege trotz eines sehr hohen Risikos kein Druckgeschwür. Die Dokumentation war jedoch teilweise lückenhaft. Der Prüfer monierte: „Mangelhafte Dekubitus-Prophylaxe“.
Dies zeige, dass der Willkür von Prüfern derzeit Tür und Tor geöffnet sei, bis hin zum Kritisieren von bestimmten Farben in der Dokumentation. Daher unterlägen alle bisherigen Prüfungen dem Verdacht, subjektiv zustande gekommen zu sein. Die Medizinischen Dienste seien keine geeigneten Institutionen für die Transparenzprüfung. Sie seien nicht unabhängig, prüften subjektiv und verweigerten sich bis heute einem externen Qualitätsmanagement, das für Institutionen wie TÜV oder DEKRA eine Selbstverständlichkeit ist.
Baumanns Fazit: „In dieser Form bieten die Noten somit weder den Verbrauchern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Einrichtung, noch können aus ihnen seriöse Schlussfolgerungen für Veränderungsbedarfe bei den Pflegetransparenzvereinbarungen gezogen werden. Anders wird es erst, wenn die Transparenzprüfungen durch unabhängige Prüfer objektiv und bundesweit einheitlich durchgeführt werden.“
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